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Kardinal von Brüssel will keine Wiederverheirateten im Bildungsbereich

(gloria.tv/ KNA) Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, Erzbischof Andre-Joseph Leonard, sieht für wiederverheiratete Geschiedene nur eingeschränkte Berufschancen im katholischen Bildungsbereich …More
(gloria.tv/ KNA) Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, Erzbischof Andre-Joseph Leonard, sieht für wiederverheiratete Geschiedene nur eingeschränkte Berufschancen im katholischen Bildungsbereich. Er würde befürworten, wenn wiederverheiratete Geschiedene keinen Religionsunterricht gäben und auch keine katholische Schule leiteten, schreibt der Erzbischof von Mechelen-Brüssel in der Oktoberausgabe der Bistumszeitung «Pastoralia».
Dies sei eine Gewissensentscheidung. Die Betroffenen sollten sich überlegen, ob es angemessen sei, unter solchen Lebensumständen eine Schlüsselposition bei der Vermittlung der christlichen Lehre zu bekleiden. Eine Scheidung entspreche nicht der Unauflöslichkeit der Ehe, die von Jesus gewollt sei. Gleichwohl wolle er niemanden verurteilen.
Katholische Schulvereinigungen wiesen das Anliegen des Erzbischofs zurück. Die Leiterin des flämischen Sekretariats für katholischen Unterricht, Mieke Van Hecke, sagte, Leonards Position sei nicht zeitgemäß. Es gebe im …More
jatropha-fan
Na gut, beim Ehegelöbnis wurde lieben, achten und ehren versprochen.
Wenn nun einer die Liebe irgendwie auf andere Weise beschafft und woanders geehrt und geachtet wird, ist der "Übriggebliebene" dann von diesem Gelöbnis "freigestellt?".
Und: inwiefern muss eine Ehefrau für den Hurenlohn aufkommen, den der "Fremdgänger" aufgehäuft hat, auch wenn er dann "lt. Luther die Kebse" ehrbar macht und …More
Na gut, beim Ehegelöbnis wurde lieben, achten und ehren versprochen.

Wenn nun einer die Liebe irgendwie auf andere Weise beschafft und woanders geehrt und geachtet wird, ist der "Übriggebliebene" dann von diesem Gelöbnis "freigestellt?".

Und: inwiefern muss eine Ehefrau für den Hurenlohn aufkommen, den der "Fremdgänger" aufgehäuft hat, auch wenn er dann "lt. Luther die Kebse" ehrbar macht und bürgerlich heiratet, aus Kostengründen sozusagen. Und hat sie dann einen verheirateten, ehrbar gemachten Vormund? Der Staat schützt ja Ehe und Familie, nicht den restlichen geschiedenen Teil.

Lt. "Neuem Testament" muss ein "Bruder oder ein Schwester" nicht wie ein Sklave gebunden sein, wenn der "Ungläubige" nicht dabei bleiben will.

Fragen über Fragen.

Das "Verharren" in einer "schlechten Ehe, wo Liebe durch Hass und Achtung durch Verachtung und Ehren durch Verunehren ersetzt wurde, bringt wahrscheinlich auch vor Gott Strafe ein oder ist es bereits Strafe Gottes.

Nochmals Fragen über Fragen. So sieht es aus. Leider.