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Kardinal Meisner zu Kirchensteuer und Exkommunikation

(gloria.tv/ direktzu.kardinal-meisner.de) Am 22. November fragte Paul Gallowitz auf der Seite direktzu.kardinal-meisner.de nach der Kirchensteuer: Sehr geehrter Herr Kardinal Meisner. Nach dem CIC (§…More
(gloria.tv/ direktzu.kardinal-meisner.de) Am 22. November fragte Paul Gallowitz auf der Seite direktzu.kardinal-meisner.de nach der Kirchensteuer:
Sehr geehrter Herr Kardinal Meisner.
Nach dem CIC (§1364, 1398 u.a.m) ist klar und eindeutig festgelegt, in welchen konkreten Fällen mit einer Exkommunikation zu rechnen ist.
Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte hat am 13. März 2006
(Prot. N.10279/2006) klar und unmissverständlich erklärt, wann ein "Actus formalis defectionis ab Ecclesia catholica" vorliegt.
Dieser Text scheint ein Tabu zu sein. Für die DBK scheint das irrelevant zu sein. Es genügt (aus welchen Gründen auch immer) die Weigerung Kirchensteuer zu zahlen.
Nun konkret meine Frage hierzu:
Setzt sich die DBK nicht über das Kirchenrecht hinweg, indem sie das Ausbleiben der Kirchensteuer mit Glaubensabfall gleichsetzt? Ist also der Mammon wichtiger als der Glaube? Kardinal Joachim Meisner von Köln antwortete heute mit folgendem Brief: Sehr geehrter Herr Gallowitz, Ihre Anfrage …More
barbaramaria
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Verständnisfrage:
Es geht doch den katholischen Kritikern der Kirchensteuerpraxis hierzulande
n i c h t um Leugnung der Sinnhaftigkeit finanzieller Ermöglichung kirchlicher Aufgaben, wie sie von Kardinal Meissner dargelegt werden. Die Kritik bezieht sich auf das Einziehen der Steuer durch
s t a a t l i c h e Stellen und im Falle der Weigerung einer Zahlung an staatliche Stellen- der Kirchenausschluß …More
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Verständnisfrage:

Es geht doch den katholischen Kritikern der Kirchensteuerpraxis hierzulande
n i c h t um Leugnung der Sinnhaftigkeit finanzieller Ermöglichung kirchlicher Aufgaben, wie sie von Kardinal Meissner dargelegt werden. Die Kritik bezieht sich auf das Einziehen der Steuer durch
s t a a t l i c h e Stellen und im Falle der Weigerung einer Zahlung an staatliche Stellen- der Kirchenausschluß. Im Zeitalter des Online- Bankings wäre es doch denkbar, die kirchliche Abgabe (in gleicher Höhe !) direkt an eine katholische "Steuerbehörde" zu überweisen. Es gibt ja blühende katholische Gemeinden auch in Staaten ohne das deutsche Kirchensteuersystem, oder ?