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"Pille danach" nach Vergewaltigung erlaubt, wenn sie keine frühabtreibende Wirkung hätte

(gloria.tv/ PEK) Heute veröffentlichte Kardinal Joachim Meisner folgende Erklärung: Aus gegebenem Anlass habe ich mich mit Fachleuten über die Frage der Verordnung der so genannten „Pille danach“ …More
(gloria.tv/ PEK) Heute veröffentlichte Kardinal Joachim Meisner folgende Erklärung:
Aus gegebenem Anlass habe ich mich mit Fachleuten über die Frage der Verordnung der so genannten „Pille danach“ beraten. Dabei wurde deutlich, dass darunter unterschiedliche Präparate mit unterschiedlichen Wirkprinzipien zu verstehen sind, deren Wirkungen und Nebenwirkungen sich in der wissenschaftlichen Diskussion immer weiter klären. Daraus ergeben sich ethische Konsequenzen.
Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar.
Wenn ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Nidationshemmung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Einnistung der bereits befruchteten Eizelle zu verhindern, ist das nach wie vor nicht vertretbar, weil damit der befruchteten Eizelle, der der Schutz der Menschenwürde zukommt, die Lebensgrundlage aktiv entzogen wird. Dass das …More
lingualpfeife
nein, genau lesen. Er erlaubt den Vorgang, die BEFRUCHTUNG zu verhindern, nicht aber, den befruchteten Embryo abzustoßen. Das ist ein himmelweiter Unterschied und ethisch sind das zwei völlig verschiedene Baustellen!
Letzteres wäre christlicherseits indiskutabel. Ersteres darf hingegen durchaus prinzipieller Diskussionsgegenstand sein.More
nein, genau lesen. Er erlaubt den Vorgang, die BEFRUCHTUNG zu verhindern, nicht aber, den befruchteten Embryo abzustoßen. Das ist ein himmelweiter Unterschied und ethisch sind das zwei völlig verschiedene Baustellen!

Letzteres wäre christlicherseits indiskutabel. Ersteres darf hingegen durchaus prinzipieller Diskussionsgegenstand sein.