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Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit. Einige Irrtümer des Marciel LefebvreMore
Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit.
Einige Irrtümer des Marciel Lefebvre
Defensor Fidei
Meine Antwort kann kurz ausfallen.
Warum tut sie das dann nicht? 🤨
Egal.
Was der Staat nicht darf: religiöse Handlungen erzwingen oder verhindern (sofern die gerechte Ordnung gewahrt bleibt). Das war immer Lehre der Kirche
Religiöse Handlungen erzwingen. OK...sind wir uns einig.
Verhindern? Aber natürlich darf er das. Und exakt das war immer Lehre der Kirche. Sonst hätte Ottaviani, der ja …More
Meine Antwort kann kurz ausfallen.
Warum tut sie das dann nicht? 🤨

Egal.

Was der Staat nicht darf: religiöse Handlungen erzwingen oder verhindern (sofern die gerechte Ordnung gewahrt bleibt). Das war immer Lehre der Kirche

Religiöse Handlungen erzwingen. OK...sind wir uns einig.

Verhindern? Aber natürlich darf er das. Und exakt das war immer Lehre der Kirche. Sonst hätte Ottaviani, der ja schließlich Präfekt im Heiligen Offizium war, nicht geschrieben:

...ebenso kann die bürgerliche Gewalt, um die Bürger gegen die Verführung des Irrtums zu schützen, ... von sich aus die öffentlichen Bekundungen anderer Kulte regeln und beschränken und ihre Bürger gegen falsche Lehren verteidigen, die nach dem Urteil der Kirche ihr ewiges Heil in Gefahr bringen.

Das ist exakt das, was die Päpste immer lehrten. Wäre das nie Lehre der Kirche gewesen, hätte Ottaviani es niemals geschrieben.

Und wie aus dem Gesagten hervorgeht, darf der Staat das nicht nur dann, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet wird, sondern um die Bürger vor Verführung zu schützen.

Der Grund ist einfach: In DH wird die Einschränkung als Schranke (zu einem Recht) formuliert. Ottaviani geht mit der Kirche vor dem Konzil aber davon aus, daß ein solches Recht auf ungestörte Ausübung eben gerade nicht existiert.

Daran ändert auch Ihre gebetsmühlenartige Wiederholung folgenden Satzes nichts:

Es entspricht also völlig der Wesensart des Glaubens, daß in religiösen Dingen jede Art von Zwang von seiten der Menschen ausgeschlossen ist.

Wäre die Beschränkung von öffentlichen Bekundungen anderer Kulte ein Widerspruch zu der Willensfreiheit, hätte Ottaviani in seinem Schema nicht schreiben können:

1. Dennoch ist es selbst unter diesen glücklichen Bedingungen der bürgerlichen Gewalt in keiner Weise erlaubt, die Gewissen zu zwingen, den von Gott geoffenbarten Glauben anzunehmen. Der Glaube ist nämlich wesentlich frei und kann nicht Gegenstand irgendwelchen Zwanges sein, wie die Kirche lehrt

und kurz darauf:

2. ...ebenso kann die bürgerliche Gewalt, um die Bürger gegen die Verführung des Irrtums zu schützen, ... von sich aus die öffentlichen Bekundungen anderer Kulte regeln und beschränken und ihre Bürger gegen falsche Lehren verteidigen, die nach dem Urteil der Kirche ihr ewiges Heil in Gefahr bringen.

"2." ist für Kard. Ottaviani offensichtlich KEIN Widerspruch zu "1.", wie Sie immer behaupten. Der Verweis auf die Willensfreiheit ist somit nicht geeignet, als Argument gegen die Einschränkung der Handlungsfreiheit vergebracht zu werden.
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Wenn natürlich niemand sieht, wie einer ein Kreuz bespuckt und es kann auch niemandem nachgewiesen werden, dann ist es wie bei jeder Straftat, die nicht nachgewiesen werden kann.

Es ging mir nicht um die Fälle, in denen jemand im im stillen Kämmerlein das Kreuz bespuckt, sondern um die Fälle, in denen es jemand öffentlich macht, aber - u.U. wegen Gleichgültigkeit - die öffentliche Ordung nicht gestört wird.

In diesen Fällen muß es reichen, daß ein friedlicher Bürger den Vorfall zu Anzeige bringt und auch OHNE Störung der öffentlichen Ordnung ein Verfahren eingeleitet wird.
Die Tatsache als solche ist schon inakzeptabel und wird es nicht erst durch die Störung der öffentlichen Ordnung.
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Die Kirchengeschichte hat nicht erst mit Johannes XXIII. angefangen. Sie machen den gleichen Fehler wie so viele. Sie tun immer so, als wenn es vor dem 2. Vat. Konzil nichts gab oder aber als ob die Päpste des 19. Jh. nicht wirklich ernstgenommen werden müßten, weil die halt immer so verstockt waren.