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Rom setzt Umsetzungsgesetz zur Überprüfung aus

Aussendung des Bistums Trier (Bild: Wikipedia, CC) Am 21. November hat Bischof Dr. Stephan Ackermann die Nachricht erhalten, dass die römische Kleruskongregation entschieden hat, den Vollzug des „…More
Aussendung des Bistums Trier (Bild: Wikipedia, CC)
Am 21. November hat Bischof Dr. Stephan Ackermann die Nachricht erhalten, dass die römische Kleruskongregation entschieden hat, den Vollzug des „Gesetzes zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016“ auszusetzen, damit der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte eine sorgfältige Durchsicht und Prüfung des Gesetzes durchführen kann.
Auslöser war die Beschwerde einer Priestergemeinschaft bei der Kleruskongregation.
Zudem liegt dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte der Antrag einiger Gläubigen aus dem Bistum vor, die Übereinstimmung des Umsetzungsgesetzes mit dem universalen Kirchenrecht zu prüfen.
Bischof Ackermann wird nun wie von der Kongregation erbeten Stellung nehmen zu der Beschwerde, die die Priestergemeinschaft Unio Apostolica eingereicht hat.
Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg wird zusammen mit den Verantwortlichen im Bischöflichen Generalvikariat prüfen, welche Konsequenzen die Aussetzung …More
Marienfloss
Alleingänge sind immer problematisch!
nujaas Nachschlag
In anderen deutschen Bistümern wurden die Großpfarreien durch bischöflichen Beschluß eingeführt, basta. Da wurde niemand gefragt, die Priester waren mit großer Mehrheit dagegen.