Heilwasser
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GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND - Präambel + Art. 20

GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Präambel "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa …Mehr
GRUNDGESETZ FÜR DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Präambel
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den
Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes
Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu
dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassung-
gebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk." [...] II. Der Bund und die Länder Artikel 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden …Mehr
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