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Ratzinger Text: Das Konzept der “Menschenrechte” ist destruktiv

“Wenn Gott nicht existiert, dann brechen die Menschenrechte zusammen”. Das schrieb der emeritierte Papst Benedikt XVI. in einem Text, der am 8. Mai von Sandro Magister veröffentlicht wurde. Benedikt …Mehr
“Wenn Gott nicht existiert, dann brechen die Menschenrechte zusammen”. Das schrieb der emeritierte Papst Benedikt XVI. in einem Text, der am 8. Mai von Sandro Magister veröffentlicht wurde.
Benedikt XVI. erklärte, dass er erst im Jahr 2014 realisiert habe, dass es eine “Diskontinuität” zwischen den früheren Päpsten und der Enzyklika Pacem in Terris von Johannes XXIII. (April 1963) gibt. Die Enzyklika drängte auf eine Anerkennung von “Menschenrechten”.
Davor wurde das agnostische Konzept von “Menschenrechten” von der Kirche verurteilt, weil es die Autorität Gottes nicht anerkennt, Wahrheit und Irrtum verwechselt und die “Menschenrechte”letztlich den Launen menschlicher Gesetzgeber ausliefert.
Nun ist der emeritierte Papst zu einem ähnlichen Schluss gekommen. Er stellte fest, dass die “Menschenrechte” ohne Gott letztlich auf einen “Pragmatismus” reduziert werden.
Gemäß Benedikt XVI. führt solch ein agnostisches Konzept zur “Zerstörung der Idee des Rechts” und zum “nihilistischen ‘Recht’…Mehr
Brazos
Naja, ihr macht es mir leicht, zu den alten Göttern zurückzukehren, ihr habt die Wahrheit nicht.
Rückkehr-Ökumene
Nach der Einsicht, die Benedikt XVI. gemäß der obigen Aussage gewonnen hat, sollte er jetzt auch erkennen, dass nicht nur jene Stelle in der Enzyklika Pacem in Terris von Johannes XXIII. im Widerspruch zur traditionellen Lehre der Kirche steht, sondern auch die entsprechenden Passagen aus der Erklärung über die Religionsfreiheit "Dignitatis humanae", sowie seine Aussagen in seinem Nachsynodalen …Mehr
Nach der Einsicht, die Benedikt XVI. gemäß der obigen Aussage gewonnen hat, sollte er jetzt auch erkennen, dass nicht nur jene Stelle in der Enzyklika Pacem in Terris von Johannes XXIII. im Widerspruch zur traditionellen Lehre der Kirche steht, sondern auch die entsprechenden Passagen aus der Erklärung über die Religionsfreiheit "Dignitatis humanae", sowie seine Aussagen in seinem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Ecclesia In Medio Oriente über die Kirche im Nahen Osten, vom 14. September 2012, die ich im vorangegangenen Beitrag zitiert habe.
Rückkehr-Ökumene
Man kann sich folgendermaßen klarmachen, dass die Declaratio "Dignitatis humanae"zwar nicht direkt, aber indirekt ein Naturrecht auch für die Wahl einer falschen Religion behauptet.
Der Mensch kann doch seine Religion gar nicht ausüben, ohne dabei zu seiner Wahl derselben Stellung zu nehmen. Denn bei der Ausübung seiner Religion stellt sich der Mensch hinter die Religion, die er gewählt hat und …Mehr
Man kann sich folgendermaßen klarmachen, dass die Declaratio "Dignitatis humanae"zwar nicht direkt, aber indirekt ein Naturrecht auch für die Wahl einer falschen Religion behauptet.
Der Mensch kann doch seine Religion gar nicht ausüben, ohne dabei zu seiner Wahl derselben Stellung zu nehmen. Denn bei der Ausübung seiner Religion stellt sich der Mensch hinter die Religion, die er gewählt hat und bejaht damit seine Wahl derselben. Die Bestätigung seiner Religionswahl ist also die Voraussetzung für die Ausübung seiner Religion.
Wenn also Dignitatis humanae dem Menschen ein Naturrecht zur ungehinderten öffentlichen Ausübung der Religion zuerkennt, dann erkennt ihm die Declaratio damit einschlussweise auch ein Naturrecht zur Bestätigung der Wahl seiner Religion zu, weil die Ausübung derselben ohne das Ja zu ihrer Wahl gar nicht möglich ist.
Wenn Dignitatis humanae aber dem Menschen einschlussweise ein Naturrecht zur Bestätigung der Wahl seiner Religion zuerkennt, dann erkennt die Declaratio ihm damit einschlussweise auch ein Naturrecht zur ursprünglichen Wahl derselben zu, denn die Bestätigung der Wahl hat die Wahl selbst zu ihrer Voraussetzung.
Man kann hier übrigens nicht von einem wesentlichen Unterschied im Vergleich mit den liberalen Verfassungen sprechen, weil diese ein angebliches Naturrecht des Menschen für die Wahl der Religion explizit behaupten, wogegen Dignitatis humanae dieses Recht nur implizit behauptet.
Hinzu kommt diesbezüglich noch ein wichtiger Umstand, der diesen Unterschied aufhebt. Denn Benedikt XVI. hat, in Übereinstimmung mit den liberalen Verfassungen, ausdrücklich auch die Wahl der Religion als Naturrecht des Menschen behauptet und – das ist sehr wichtig - dies auch als die Aussageabsicht des Konzils festgestellt.
Der emeritierte Papst nahm nämlich zur Religionsfreiheitsproblematik mehrmals Stellung, u.a. in seinem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Ecclesia In Medio Oriente über die Kirche im Nahen Osten, vom 14. September 2012, in welchem er in Nr. 26 sagt:
„Die Religionsfreiheit ist der Gipfel aller Freiheiten. Sie ist ein heiliges und unveräußerliches Recht. Sie umfasst auf persönlicher wie auf gemeinschaftlicher Ebene sowohl die Freiheit, in religiösen Dingen dem eigenen Gewissen zu folgen, als auch die Freiheit der Religionsausübung.
Sie schließt die Freiheit ein, die Religion zu wählen, die man für die wahre hält, und den eigenen Glauben öffentlich zu bekunden.“
In dieser Passage bezeichnet also der Papst die Wahl und die öffentliche Ausübung auch einer falschen Religion, gemäß dem Gewissen, als ein „heiliges und unveräußerliches Recht“, also als ein Naturrecht.
Dass dies auch die Aussageabsicht des Konzils ist, hat Benedikt XVI. in seiner Ansprache zum 50. Jahrestag der Konzilseröffnung ausdrücklich festgestellt, als er mit Bezug auf Dignitatis humanae sagte:
„Es ging um die Freiheit der Wahl und der Ausübung der Religion wie auch um die Freiheit sie zu wechseln, als grundlegende Freiheitsrechte des Menschen.“ (Osservatore Romano, vom 11. Oktober 2012)
Nun ist der Papst der authentische Interpret des Konzilstextes, der die verbindliche Interpretation desselben liefert, und er stellt hier klipp und klar fest, dass die Aussageabsicht von Dignitatis humanae darin besteht, dass der Mensch sowohl hinsichtlich der Wahl als auch der öffentlichen Ausübung seiner Religion ein Naturrecht besitzt.
Fazit: Sowohl für Dignitatis humanae als auch für Benedikt XVI. ist die ungehinderte öffentliche Ausübung der Religion gemäß dem eigenen Gewissen ein Naturrecht des Menschen.
Gemäß der verbindlichen Interpretation des Konzilstextes durch diesen Papst gilt das auch für die Wahl der Religion.
Beidem widerspricht die vorkonziliare Lehre der Kirche, weil sie darin eine Verletzung des Gottesrechtes erkennt, demgemäß die Verehrung Gottes allein in der wahren, von Christus gestifteten Religion erfolgen soll. An die Stelle des Gottesrechtes setzt das Pastoralkonzil also ein angebliches Naturrecht des Menschen, welches das Gottesrecht verletzt, weshalb es vom vorkonziliaren Lehramt einhellig zurückgewiesen wurde.
jmjilers
Vielleicht bemerkt er auch noch seine anderen Irrtümer, bevor s zu spät ist, zu wünschen wärs ihm und uns allen, Katholiken. Und, dass ers sich dann auch zu sagen traut ins Angesicht seines menschlichen Vorgesetzten.
Rückkehr-Ökumene
Benedikt XVI. hat sich, wenn ich mich recht erinnere, in einem nachsynodalen Schreiben anlässlich einer Synode im asiatischen Raum zur Religionsfreiheit in spektakulärer Weise geäußert. Kann mir bitte jemand einen Hinweis geben, wann und wo das war?
Rückkehr-Ökumene
In W. Schüler: "Religionsfreiheit contra Gottesrecht? - Gibt es für die Konzilserklärung Dignitatis humanae eine Hermeneutik der Reform in Kontinuität mit der überlieferten Lehre der Kirche?" (Civitas, Zeitschrift für das christliche Gemeinwesen, Sonderheft 5)liest man zu dieser Problematik:
"Während das vorkonziliare Lehramt ein Recht auf Wahl und Ausübung einer falschen Religion zurückweist …Mehr
In W. Schüler: "Religionsfreiheit contra Gottesrecht? - Gibt es für die Konzilserklärung Dignitatis humanae eine Hermeneutik der Reform in Kontinuität mit der überlieferten Lehre der Kirche?" (Civitas, Zeitschrift für das christliche Gemeinwesen, Sonderheft 5)liest man zu dieser Problematik:
"Während das vorkonziliare Lehramt ein Recht auf Wahl und Ausübung einer falschen Religion zurückweist, votiert es im katholischen Staat für die Duldung derselben in einer den konkreten Verhältnissen angepassten Weise.
Dignitatis humanae ersetzt nun die situationsabhängige Duldung der Ausübung falscher Religionen durch ein Recht,[1] was einen flagranten Bruch mit der überlieferten Lehre darstellt, den übrigens Johannes XXIII. in seiner Enzyklika Pacem in terris vorbereitet hatte, denn es heißt darin:
„Zu den Rechten des Menschen ist auch dies zu zählen, daß er sowohl Gott nach der rechten Norm seines Gewissens verehren als auch seine Religion privat und öffentlich bekennen kann.“ (Denzinger, Nr. 3961, 1133)
Hier behauptet Johannes XXIII., dass das öffentliche Bekenntnis und damit auch die Ausübung einer Religion nach der Norm des Gewissens ein Menschenrecht ist. Nun kann man einwenden, dass Dignitatis humanae in Art. 2 nicht so weit gehe, weil dort dem Menschen nicht das Recht zuerkannt werde, nach dem Gewissen eine Religion auszuüben, sondern nur das Recht zuerkannt werde, nicht an der Ausübung derselben gehindert zu werden.
Doch das ist täuschender Formalismus. Denn erstens verweist Dignitatis humanae in Art. 2 auf die Enzyklika Pacem in terris und zweitens erkennt die Declaratio in Art. 4 nicht nur ein Recht auf Nichtbehinderung bei der Ausübung einer Religion, sondern ein Recht auf Ausübung derselben einschlussweise zu, denn der Schlusssatz von Art. 4 lautet:
"Schließlich gründet in der sozialen Natur des Menschen und im Charakter der Religion selbst das Recht, dass die Menschen, von ihrem eigenen religiösen Sinn bewegt, frei Versammlungen abhalten bzw. erzieherische, kulturelle, karitative und soziale Vereinigungen gründen können.“ (Hünermann, 443)
Das hier behauptete Recht der Menschen, von ihrem eigenen religiösen Sinn bewegt, frei Versammlungen abhalten zu können, schließt öffentliche religiöse Versammlungen ein, bei denen die Religion öffentlich ausgeübt wird.
Damit wird einschlussweise ein Recht auf öffentliche Ausübung jeder Religion als ein Naturrecht des Menschen behauptet."
Wenn Benedikt XVI. nun eingesehen hat, "dass es eine 'Diskontinuität' zwischen den früheren Päpsten und der Enzyklika Pacem in Terris von Johannes XXIII. (April 1963) gibt", dann sollte er auch erkennen, dass das auch für Dignitatis humanae gilt. Dann allerdings könnte er seine beschwichtigende These nicht mehr aufrechterhalten, dass das Konzil keinen Bruch mit der traditionellen Lehre vollzogen hat. Statt "Diskontinuität" sollte man übrigens klarer sagen "Widerspruch".

[1] Für die Wahl falscher Religionen gilt das nicht, denn Art. 3 von Dignitatis humanae verlangt, dass „ein jeder die Pflicht und also auch das Recht hat, die Wahrheit im religiösen Bereich zu suchen, …“
Eugenia-Sarto
@Tradition und Kontinuität Wenn man in Exstase gerät hört man auf zu denken. Denken Sie daran!
Brazos
@Nujaa
Danke für die Zusammenfassung, die ich erstmal gut und richtig finde. Alles menschliche bleibt eben letztendlich unvollkommen.
Brazos
@Tradition und Kontinuität
Nein, ich freue mich über jeden Tag wo er noch bei uns ist 🤗
Ein weiterer Kommentar von Brazos
Brazos
@Nujaa
Englisch ist leider nicht so meine Sprache und was von der englischsprachigen Welt so kommt, sehe ich auch keinen Grund mich in diese Sprache weiter rein zu arbeiten. Aber nur mal so ein par Gedanken von mir dazu.
Als der Mensch nicht (mehr?) dem Instinkt unterworfen war, also direkt dem Willen Gottes, war ihm die Freiheit geschenkt. Um in dieser Freiheit zu leben, bedurfte es eine gewisse …Mehr
@Nujaa
Englisch ist leider nicht so meine Sprache und was von der englischsprachigen Welt so kommt, sehe ich auch keinen Grund mich in diese Sprache weiter rein zu arbeiten. Aber nur mal so ein par Gedanken von mir dazu.
Als der Mensch nicht (mehr?) dem Instinkt unterworfen war, also direkt dem Willen Gottes, war ihm die Freiheit geschenkt. Um in dieser Freiheit zu leben, bedurfte es eine gewisse Ordnung, Gesetze um ein Zusammenleben überhaupt zu ermöglichen. Diese Gesetze waren oft mit religiöser Autorität untermauert und dienten meist zuerst dem Überleben und Wachstum des Stammes. Barmherzige Gesetze waren, wenn überhaupt sehr selten. Das vereinen von Stämmen und das miteinander von Völkern ließen diese Gesetze immer tiefer und ausgeklügelter werden. Das Menschenrecht wurde dann zuerst von

Bartolomé de Las Casas angestossen, einen katholischen Priester, angestossen, weil er die Verbrechen seiner katholischen Mitbrüder sah. Menschenrechte sind zuerst immer gut, aber ohne Gott, kommen wieder Einschübe, die zuerst der eigenen menschlichen Bequemlichkeit dienen. Sie sind noch lange nicht gut und richtig, aber verworfen gehören sie noch lange nicht.
Tradition und Kontinuität
@Brazos
Sie wollen, wie mir scheint, den guten Benedikt doch etwas zu schnell in den Himmel schicken. Zum Vergleich: unser Ex-Großherzog Jean ist mittlerweile 97 und noch sehr rüstig. Solange einer Bücher schreibt ist er nicht "sterbend". Sein "Plätzchen" Im Himmel dürfte er nicht nur sicher haben. Ich bin auch überzeugt, dass man ihn dereinst als ganz bedeutenden Heiligen verehren wird. Als …Mehr
@Brazos
Sie wollen, wie mir scheint, den guten Benedikt doch etwas zu schnell in den Himmel schicken. Zum Vergleich: unser Ex-Großherzog Jean ist mittlerweile 97 und noch sehr rüstig. Solange einer Bücher schreibt ist er nicht "sterbend". Sein "Plätzchen" Im Himmel dürfte er nicht nur sicher haben. Ich bin auch überzeugt, dass man ihn dereinst als ganz bedeutenden Heiligen verehren wird. Als Kirchenlehrer spielt er eh in einer Liga mit Größen wie Augustinus oder Thomas von Aquin. Ich wünsche ihm noch ein paar Jahre in unserer Mitte, und dann: Santo subito!
Brazos
Papst Benedikt ist ein sterbender, sehr alter Mann und genau unter diesem Aspekt sollte man seine Texte auch lesen, ich bin überzeugt, dass er im Himmel ein sehr gutes Plätzchen bekommen wird. Von ganzem Herzen wünsche ich ihm alles Gute!!!
Usambara
Usambara
@Theresia Katharina --> Danke, habs mir schon gedacht, da fangen sie nun an 2 Religionen (christl. / jüdisch) zu vermischen.
Theresia Katharina
@Usambara Eigentlich nicht!
Klaus Peter
@Klaus Elmar Müller: Lesen Sie bitte noch einmal in Ruhe, was @Sanctus Bonifatius zu BXVI. hier geschrieben hat. Ihre mit einem Schuss Polemik angereicherte Bemerkung gegen ihn geht ins Leere! Und was @Tradition und Kontinuität anbetrifft so ist er nicht nur faktenresistent was BXVI. betrifft, sondern er nimmt ihn auch gar nicht ernst: Jener kann noch so oft seine Übereinstimmung mit Franziskus …Mehr
@Klaus Elmar Müller: Lesen Sie bitte noch einmal in Ruhe, was @Sanctus Bonifatius zu BXVI. hier geschrieben hat. Ihre mit einem Schuss Polemik angereicherte Bemerkung gegen ihn geht ins Leere! Und was @Tradition und Kontinuität anbetrifft so ist er nicht nur faktenresistent was BXVI. betrifft, sondern er nimmt ihn auch gar nicht ernst: Jener kann noch so oft seine Übereinstimmung mit Franziskus direkt oder indirekt kundtun, T&K glaubt es ihm einfach nicht.
Usambara
Frage: Heut bei der Radioübertragung (aus T) wurde vor der KommAusteilung vom Priester der 8. Talmud zitiert; ist das Rechtens????
Katholikenmann
Wer Gott nicht anerkennt, der muß nach dem Recht des Stärkeren leben, denn er hat nur das eine Leben und muß es möglichst voll auskosten, koste es was es wolle.
Die Menschenrechte dienen nur dazu die Masse klein zu halten, damit die Mächtigen genau das tun können.
Wer sich an Menschrechte hält ist doch so was von sau dumm, daß die Schwarte kracht. Er ist nur zu blöd sich zu behaupten.
Die Mächtigen …Mehr
Wer Gott nicht anerkennt, der muß nach dem Recht des Stärkeren leben, denn er hat nur das eine Leben und muß es möglichst voll auskosten, koste es was es wolle.
Die Menschenrechte dienen nur dazu die Masse klein zu halten, damit die Mächtigen genau das tun können.
Wer sich an Menschrechte hält ist doch so was von sau dumm, daß die Schwarte kracht. Er ist nur zu blöd sich zu behaupten.
Die Mächtigen interessiert die Menschenrechte übehaupt nicht - sie vergnügen sich auf Kosten der doofen Allgemeinheit.
iKKK - Inkompetenzkompensationskompetenz
2014 also. Wer weiß, ob Papst Benedikt sich nicht auch deshalb zurückgezogen hat, weil er ahnte, daß er in Ruhe zu solchen Erkenntnissen kommen wird? Die Agilen sind ja gar nicht aufzuhalten, sie stoppen erst, wenn es ihnen selbst wehtut. Gegen hyperaktiven Reformismus Muße zu setzen, dies ist ist klug. Und solche Klugheit paßt zu Papst Benedikt. In der Ruhe liegt die Kraft - und vielleicht ist …Mehr
2014 also. Wer weiß, ob Papst Benedikt sich nicht auch deshalb zurückgezogen hat, weil er ahnte, daß er in Ruhe zu solchen Erkenntnissen kommen wird? Die Agilen sind ja gar nicht aufzuhalten, sie stoppen erst, wenn es ihnen selbst wehtut. Gegen hyperaktiven Reformismus Muße zu setzen, dies ist ist klug. Und solche Klugheit paßt zu Papst Benedikt. In der Ruhe liegt die Kraft - und vielleicht ist Benedikts Klause wirkmächtiger als alles, was er hätte tun können.
Klaus Elmar Müller
Zu @Sanctus Bonifatius: Offenbar mögen Sie von Benedikt XVI. nichts mehr gelten lassen, auch nicht, wenn er mit einem Text der Kritik Erzbischofs Lefebvre an falsch verstandenen Menschenrechten beispringt und diese Kritik klarer begründet, als ich es bislang irgendwo gehört habe. Katholisch sein heißt aber nicht, sich die Ohren zuhalten.