HerzMariae
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Das Landgericht Gießen hat die Verurteilung der Ärztin [Abtreiberin] Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen bestätigt. Das Landgericht verwarf am Freitag nach Angaben eines Gerichtssprechers die Berufung Hänels gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen, das die Allgemeinmedizinerin im November 2017 wegen Verstoßes gegen den entsprechenden Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe von …Mehr
Das Landgericht Gießen hat die Verurteilung der Ärztin [Abtreiberin] Kristina Hänel wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen bestätigt. Das Landgericht verwarf am Freitag nach Angaben eines Gerichtssprechers die Berufung Hänels gegen das Urteil des Amtsgerichts Gießen, das die Allgemeinmedizinerin im November 2017 wegen Verstoßes gegen den entsprechenden Paragrafen 219a zu einer Geldstrafe von rund 6.000 Euro verurteilt hatte. Sie hatte auf ihrer Homepage darauf hingewiesen, auch Schwangerschaftsabbrüche anzubieten.
katholisch.de

Abtreibungswerbung: Landgericht bestätigt Urteil gegen Ärztin Hänel

Berufung gegen §-219a-Urteil abgelehnt Die Ärztin Kristina Hänel ist auch im Berufungsverfahren gescheitert: Es bleibt bei der Geldstrafe …
simeon f.
@Tabitha1956 Wer Abtreibung ablehnt, hat Recht und darf seine Meinung mit einem oder mehreren Links im Internet verbreiten, ohne in Sünde zu fallen. Nur auf diese Weise läßt sich Rechts und Links vereinbaren. 😀
De Profundis
@Severin "Auftragsmörder" - Wir wollen ja in der Sprache nicht linker sein als Papst Franziskus.
Severin
Auftragsmörder kämpfen auch noch um ein gesetzlich verankertes Recht auf Werbung für ihr gewinnbringendes Morden!