Katholische Hebammen unterliegen in Abtreibungsprozess
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Die Klägerinnen hatten geltend gemacht, sie hätten seit jeher eine aktive Beteiligung an Schwangerschaftsabbrüchen abgelehnt. Änderungen in der Ausrichtung des Krankenhauses und die Schließung einer anderen Einrichtung hätten jedoch eine Zunahme von Abtreibungen bewirkt. Die Klinik habe die 51-jährige und die 57-jährige Geburtshelferin nicht länger von einer Beteiligung befreit. Nach mehreren arbeitsrechtlichen Gesprächen und Anhörungen ging die Angelegenheit vor Gericht.
Der katholische Erzbischof von Glasgow, Mario Conti, äußerte sich «tief besorgt» über das Urteil. Es stelle einen groben Verstoß gegen das grundlegende aller Menschenrechte dar: «unserem Gewissen zu folgen und entsprechend zu handeln». Jeder Verstoß gegen dieses Prinzip unterminiere «die Grundlagen des Rechts an sich sowie den moralischen Zusammenhalt der Gesellschaft, den das Recht versuchen sollte zusammenzuhalten». Die Hebammen hätten ihre Gewissensfreiheit «zu einem sehr hohen persönlichen Preis» verteidigt, so der Erzbischof.