Würdeschutz und Lebensrecht
Zum Thema der Entschließung des Europäischen Parlamentes, die EU-Mitgliedsstaaten mögen ein „Recht auf Abtreibung“ gewähren, erreichten mich viele Rückmeldungen. In den meisten werden meine Vorbehalte geteilt, die ich gegenüber einem „Recht, menschliches Leben zu töten“ habe. Es gab allerdings auch andere Haltungen. Diese behaupten zwar kein Recht auf Tötung, stellen aber in Frage, dass es sich bei menschlichem Leben um menschliches Leben handelt.
So schrieb ein Kommentator auf meiner Facebook-Seite, ich möge doch mal definieren, „was du unter menschliches Leben verstehst“. Die Forderungen wurde dadurch motiviert, dass der Kommentator offenbar unsicher hinsichtlich der Antwort auf die Frage ist, ob man beim ungeborenen menschlichen Leben schon von menschlichem Leben sprechen kann oder ob man nicht vielmehr „von einer Möglichkeit menschlichen Lebens“ sprechen sollte. Ich gehe gerne darauf ein: jobo72.wordpress.com/…/wurdeschutz-und…
JoBo
So schrieb ein Kommentator auf meiner Facebook-Seite, ich möge doch mal definieren, „was du unter menschliches Leben verstehst“. Die Forderungen wurde dadurch motiviert, dass der Kommentator offenbar unsicher hinsichtlich der Antwort auf die Frage ist, ob man beim ungeborenen menschlichen Leben schon von menschlichem Leben sprechen kann oder ob man nicht vielmehr „von einer Möglichkeit menschlichen Lebens“ sprechen sollte. Ich gehe gerne darauf ein: jobo72.wordpress.com/…/wurdeschutz-und…
JoBo