BILD verlangt Antworten von der Politik: Warum wurden die Killer nicht abgeschoben?: Sie könnten noch leben

Berlin – Ihr Leben wurde auf brutalste Art beendet. Sie wurden erschlagen, erstochen, zum Sterben einfach weggeworfen. Doch ihre Mörder haben eines gemeinsam: Sie hätten alle längst abgeschoben werden müssen oder gar nicht erst in Deutschland sein dürfen.

BILD dokumentiert sechs Fälle von Menschen, die noch leben könnten, wenn die Behörden in Deutschland und anderen europäischen Ländern nicht versagt hätten! Und verlangt Antworten von der Politik: Wie konnte es soweit kommen?

Der Fall Maria Müller

Mit ihrem eigenen Rollator wurde die Berliner Rentnerin Maria Müller († 84) erschlagen, nachdem sie ihren mutmaßlichen Mörder Bernhard N. (23) selbst in ihre Wohnung ließ.Der Kameruner beantragte 2012 in Belgien Asyl und wurde abgelehnt – aber nicht abgeschoben. Er tauchte unter, stellte in Deutschland erneut einen Asylantrag.

Der hätte als unzulässig verworfen werden müssen, doch offenbar gab es keinen Abgleich mit den Daten aus Belgien. Stattdessen konnte er bleiben. Selbst als er wegen einer Vergewaltigung 15 Monate in Untersuchungshaft saß, wurde er nicht abgeschoben.

WARUM? Gleich dreimal hätte Bernhard N. in Belgien und Deutschland abgeschoben werden müssen, doch nichts geschah. Erklärungen der Behörden zu diesem Versagen: keine.

Der Fall Maria L.

Im Oktober 2016 vergewaltigte und tötete Hussein K. aus Afghanistan die Studentin Maria († 19) in Freiburg (Baden-Württemberg).

Hussein K. hatte schon Asyl in Griechenland beantragt und dort im Gefängnis gesessen, weil er 2013 eine Frau eine Klippe hinuntergestoßen hatte. Schon nach zwei Jahren kam er frei, seine Daten wurden aber offenbar nicht gespeichert. So konnte er ungehindert nach Deutschland kommen.

Hier sagte er, er sei 16 Jahre alt, durfte als vermeintlich minderjähriger und unbegleiteter Flüchtling bleiben. Tatsächlich war er bereits Ende 20 – doch sein Alter kontrollierten die Behörden erst nach dem Mord.

Der Fall Lica L.

Souleymane T. (21) aus Mali tötete am 30. August 2017 die Prostituierte Lica L. († 33) in Regensburg.

Zwei Monate vor dem Mord war sein Asylantrag abgelehnt worden. Abgeschoben wurde T. nicht, weil er keine Papiere hatte.

Solange Mali ihm keinen Pass ausstellte, wurde seine Duldung hier immer weiter verlängert.

Der Fall Susanne Fontaine

Der Tschetschene Ilyas A. (18) hatte eine Jugendstrafe abgesessen, als er am 5. September 2017 Susanne Fontaine († 60) in Berlin erwürgte.

Sein Asylantrag war abgelehnt worden. Nach der Haft hätte man ihn abschieben müssen. Nichts geschah.

Der Fall Ayesha

Der Pakistaner Sohail A. (33) schnitt seiner Tochter Ayesha († 2) im November 2017 in Hamburg die Kehle durch. Er hatte bereits 2012 einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde.

Abgeschoben wurde er nicht, weil er keine Papiere hatte. Er heiratete 2014 eine Pakistanerin, die schon länger in Deutschland lebt.

Trotz der Heirat bekam er selbst keinen Aufenthaltstitel, wurde aber weiterhin nicht abgeschoben.

Der Fall Mia

Abdul D. aus Afghanistan erstach Ende 2017 die Schülerin Mia († 15) aus Kandel (Rheinland-Pfalz). Sein Asylantrag war abgelehnt worden, doch er war geduldet – weil er keine Papiere hatte. Auch sein Alter wurde erst nach der Tat geprüft: Statt 15 ist er wahrscheinlich 20 Jahre alt.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Rechtsexperte Philipp Amthor (25) zu BILD: „In all diesen Fällen ist jeder Unmut der Bevölkerung absolut verständlich und berechtigt! Solche Leute dürfen hier nicht sein. Es muss einfach konsequent abgeschoben werden.“

PS: Sind Sie bei Facebook? Werden Sie Fan von BILD.de-News!

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.