Nichts für Romantiker!: Zehn Gründe, warum Sie NICHT heiraten sollten

Von: Von R. KLOSTERMANN

Sie wollen heiraten? Tun Sie es bloß nicht, rät Scheidungsanwältin und Autorin Dr. Sabine Mayer*. Denn die wenigsten wissen, worauf sie sich da einlassen. Allein 2012 gab es knapp 180 000 Scheidungen in Deutschland, dem standen 387 000 heiratswillige Paare gegenüber.

BILD nennt zehn Dinge, die Sie wissen sollten, bevor Sie das Wagnis Traualtar eingehen! Gewappnet sein ist alles: Mit einem Ehevertrag können Sie einigen der Heiratsfallen entgehen.

1. Sie verlieren die Gewalt über Ihr Vermögen

Mit der Ehe endet die Freiheit, über das eigene Vermögen im Ganzen zu verfügen. Es ist die Zustimmung des Ehegatten nötig, z. B. wenn Sie Ihre eigenen Sachen verkaufen wollen. Dies gilt auch, wenn der Besitz nicht während der Ehe erwirtschaftet wurde, sondern vorher.

2. Sie haften für Verträge des Partners

Das Gesetz sieht eine Mitverpflichtung beider Ehegatten vor, wenn es sich um einen Vertrag zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie handelt, z. B. beim Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, Haushaltsgegenständen. Folge: Ein Ehegatte muss für die Verträge einstehen, die der andere abgeschlossen hat.

3. Sie zahlen fürs Heim der Schwiegereltern

Ihre Schwiegereltern müssen ins Heim? Auch Sie können zur Kasse gebeten werden. Und zwar dann, wenn das Einkommen der Schwiegereltern oder des Gatten nicht ausreicht, um die Kosten eines Pflegeheims zu bezahlen. Dann zählt das Gesamteinkommen. Im Amtsdeutsch heißt das „verdeckte Schwiegerkindhaftung“.

4. Sie müssen für Schulden des Partners zahlen

Ein Gerichtsvollzieher kann sämtliche Gegenstände heranziehen, die im Besitz beider Ehegatten sind. Das bedeutet: Der Gerichtsvollzieher kann alles mitnehmen, was sich in der Ehewohnung befindet. Ausnahme: Sie können beweisen (z. B durch Kaufvertrag), dass ein Gegenstand Ihr alleiniges Eigentum ist.

5. Sie haften dem Finanzamt gegenüber

Die gemeinsame steuerliche Veranlagung bringt neben dem steuerlichen Vorteil auch einen Nachteil. Denn die Ehegatten haften dann dem Finanzamt gegenüber bei Steuernachzahlungen als Gesamtschuldner – selbst nach der Scheidung.

6. Sie müssen Geschenke zurückzahlen

Bei Geldgeschenken von Schwiegereltern sollten Sie sich nicht zu früh freuen. Denn schlimmstenfalls muss alles zurückgezahlt werden, wenn die Ehe scheitert. Egal, wer schuld am Ehe-Aus ist.

7. Sie zahlen, wenn die neue Ehe des Expartners scheitert

Wenn die neue Ehe Ihres Expartners aufgelöst wird, kann ein alter Unterhaltsanspruch aufleben. Das gilt, wenn aus der ersten Ehe Kinder vorhanden sind, die betreut werden müssen.

8. Sie zahlen für das gemeinsame Konto

Eine gemeinsame Bankverbindung eröffnet jedem Ehegatten die Möglichkeit, das Konto zu plündern. Auch der Kreditrahmen kann ausgeschöpft werden. Dann stehen Sie auch für die Überziehungszinsen gerade.

9. Sie zahlen, wenn Sie mehr Gehalt bekommen

Ein unterhaltsberechtigter Ehegatte kann einen höheren Unterhalt verlangen, wenn nach der Scheidung eine Gehaltssteigerung oder Beförderung beim anderen eingetreten ist.

10. Sie zahlen als gehörnter Ehemann

Ein Kind wird dem Mann zugeordnet, der mit der Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war. Wenn dieser nicht der leibliche Vater ist, besteht die Möglichkeit, die Vaterschaft innerhalb von zwei Jahren anzufechten. Wird diese Frist versäumt, stehen dem Ehebruchskind Erb- und Unterhaltsansprüche zu.

Total verrückte Ehe-Urteile

Teure Entgleisung bei Facebook

Köln – Eine geschiedene Ehefrau schrieb bei Facebook: „Rechnung vom Anwalt bekommen – 3500 Euro für eine blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre ...“. Ihr Ex-Mann erhob Klage wegen Beleidigung. Obwohl die Frau den Eintrag schnell löschte, musste sie ihm 400 Euro Anwaltskosten zahlen. Denn: Ihre Äußerungen waren „ein Angriff auf die Ehre“ ihres geschiedenen Mannes. (AG Bergisch Gladbach, 60 C 37/11)

Sorgerechtsstreit um Hunde

Schleswig – Ein Ehepaar mit drei Hunden ließ sich scheiden, konnte sich aber nicht einigen, wer die Hunde bekommt. Das Gericht entschied nach „logischen“ Kriterien: Der große Hund blieb bei der Frau (sie wohnte weiter auf dem gemeinsamen Hof). Der Cocker-Spaniel blieb auch bei der Frau, er war ein Geschenk des Mannes. Der dritte, kleinere Hund durfte zum Mann ziehen. Die Frau konnte nicht beweisen, dass sie die einzige Bezugsperson für ihn sei. (Schleswig-Holsteinisches OLG, 15 UF 143/12)

Mann muss Lottogewinn mit Ex teilen

Karlsruhe – Ein noch nicht geschiedener Mann gewann mit seiner neuen Partnerin knapp eine Million Euro im Lotto – und musste das Geld mit seiner Noch-Ehefrau teilen. Obwohl sie schon seit sieben Jahren getrennt leben, waren sie eben noch nicht geschieden. Damit zählt ein Lottogewinn zum Zugewinnausgleich, ist also mit dem (Noch-)Ehepartner zu teilen. (BGH, XII ZB 277/12)

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