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Gloria Global am 23. September. War Bischof Schwarz wirklich dagegen? Der Papst ist dem deutschen …

Es ist ein Skandal, daß die User, die den Bischof Schwarz gegen diese hinterhältige Meute hier verteidigen, auf gloria.tv gesperrt werden, während diejenigen, die hinter dem Rücken des Bischofs heimtückisch im Dunkeln Stimmung machen, weiter in ihrer Heimtücke auch auf dieser Seite freien Lauf haben. Und diese sogenannten "Nachrichten" heuchlen uns hier was von Papstfreundlichkeit vor. Da gibt …More
Es ist ein Skandal, daß die User, die den Bischof Schwarz gegen diese hinterhältige Meute hier verteidigen, auf gloria.tv gesperrt werden, während diejenigen, die hinter dem Rücken des Bischofs heimtückisch im Dunkeln Stimmung machen, weiter in ihrer Heimtücke auch auf dieser Seite freien Lauf haben. Und diese sogenannten "Nachrichten" heuchlen uns hier was von Papstfreundlichkeit vor. Da gibt es nur einen Ausdruck: Verachtung!

Im Internet wurde folgende e-mail versand:
"Bischof Ludwig Schwarz von Linz hat den aus Polen stammenden Kopfinger Pfarradministrator Andreas Skoblicki im Auftrag der Medien vor die Türe gesetzt, obwohl Skoblicki in seiner Pfarre erfolgreich und sehr geachtet war. Das Schicksal von Pfarrer Skoblicki ist sonst Kinderschändern vorbehalten.
Wenn diese skandalöse Entlassung nicht zurückgenommen wird, sind alle
katholischen Priester zum Abschuss durch die Medien und die Bischöfe
freigegeben.
Wir können den Bischof von Linz durch sehr viele kurze, freundliche und
eindeutige Emails überzeugen: sekretariat.bischof@dioezese-linz.at
Hier legt der ehemalige Pfarrer von Kopfing, Alois Heinzl, in einem kurzen
Interview ein beeindruckendes Zeugnis über Andreas Skoblicki ab:
2.ly/pxnt
Omina ad maiorem Dei gloriam"
Absender: gunnar-manning@catholic.org

Bischof Schwarz liegt diese Rund-e-mail vor

Ich habe gestern eine Solidaritätsadresse für Bischof Schwarz auf diese Seite gesetzt. Diese Nachricht wurde von diesen Heuchlern hier gelöscht. Mein account wurde gesperrt. Das sagt alles aus! gloria.tv ist ein Wolfs im Schafspelz und der wahre Feind der Kirche - wohl die fünfte Kolonne von kreuz.net.

Wo sind eigentlich die anderen kritischen Stimmen von dieser Internetseite geblieben? Alle gesperrt! Ich schüttele meinen Staub von meine Schuhen und überlasse Euch alle dem Satan!

Übrigens: Über die von mir gespeicherten (von Ihnen gelöschten) Seiten, sind den Bischöfen Österreichs und Deutschlands bekannt. Die hinterhältige Denunziantenart dieser Seite ist also öffentlich gemacht.
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Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

Verehrter Herr CSc,
auch Sie verwechseln fortwährend das "Recht auf Irrtum" mit dem "Recht auf religiöse Freiheit". Wenn die Kirche sich für das "Recht auf religiöse Freiheit" und das heißt auf die "Freiheit von Zwang" ausspricht, so entspricht sie dem Glaubensakt, der auch nur in Freiheit und nicht unter Zwang gesetzt werden kann. Im übrigen kann ich nur wiederholen, was ich unten geschrieben …More
Verehrter Herr CSc,

auch Sie verwechseln fortwährend das "Recht auf Irrtum" mit dem "Recht auf religiöse Freiheit". Wenn die Kirche sich für das "Recht auf religiöse Freiheit" und das heißt auf die "Freiheit von Zwang" ausspricht, so entspricht sie dem Glaubensakt, der auch nur in Freiheit und nicht unter Zwang gesetzt werden kann. Im übrigen kann ich nur wiederholen, was ich unten geschrieben habe, und ich schreibe es wieder:

Sie kämpfen hier den Kampf vergangener Jahrhunderte, der längst ausgekämpft ist. Was sie hier vertreten, hat sich mit dem Zerfall der mittelalterlichen Einheit von Staat und Kirche (beginnend mit dem Augsburger Religionsfrieden September 1555 und beendet mit dem Ende der Staatskirche im 19. Jhdt.) erledigt. Beim heutigen Kirche-Staat-Verhältnis geht es schon lange nicht mehr darum, daß der Staat sich als Schutzverwalter für die katholische Kirche versteht. Diese Träume eines konfessionellen Staates können Sie in das Nachtschränkchen neben Ihrem Bett verstauen. Heute geht es um einen Staat, der sich entweder falsch verhält in religiöser Indifferenz oder richtig verhält, indem er Raum läßt für jede religiöse Betätigung (DiH sagt "die Religion fördert") seiner Bürger. Dies letztere meint keine laizistische Trennung von Staat und Kirche sondern meint ein "kirchenfreundliches" kooperatives Verhältnis. Um diese "positive religiöse Neutralität" des Staates ging es dem zweiten vatikanischen Konzils angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen der Neuzeit und darum geht es heute, und um diese kämpft die Kirche. Die Kirche wendet sich deshalb gegen den Versuch von Staaten auf weltanschaulich-idelogischer Grundlage (z.B. China und andere Diktaturen) oder auf religiöser Grundlage (z.B. islamische Staaten), die religiöse Freiheit einzuschränken oder zu beseitigen. Eben dieser Einsatz für die religiöse Freiheit macht sie für die Welt glaubwürdig. Grundlage dafür ist in den meisten Staaten der Welt das Staatskirchenrecht mit seinen Konkordaten. Das habe ich bereits an anderer Stelle ausgeführt. Nur darum geht es heute: Wo es keine religiöse Freiheit für alle Religionen gibt, hat auch die Kirche keine religiöse Freiheit. Sie können Ihren Kardinal Ottaviani archivieren. Vielleicht kommt ja mal wieder (in ferner Zukunft) eine Zeit, in der das Modell in einer anderen Variante wieder möglich ist.

Leider ist der in den Text hineingesetzte Link wie auch mein account der Zensur der Betreiber dieser Internetseite zum Opfer gefallen.

Ergänzung zur Antwort an den Landpfarrer,
das Recht, andere Religionsgemeinschaften zu unterdrücken, konnte sich nur der konfessionell gebundene Staat nehmen. Das tat der "evangelische" und der "katholische" Staat, und das tuen heute die muslimischen Staaten. Deshalb bleibt die Aussage von Bischof De Smedt weiter richtig: "Nur der Staat, der religiöse Freiheit gewährt, ist auch für die Kirche ein guter Staat."
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Die Irrtümer des Marcel Lefebvre zur Lehre der Kirche über die religiöse Freiheit

Verehrter Herr Landpfarrer,
Sie schreiben
"Der Staat hat prinzipiell die Pflicht, die wahre Religion (das heisst die katholische Kirche) zu fördern und hat auch das Recht nichtkatholische öffentliche Kultäusserungen nicht zu fördern ja einzuschränken."
Das ist falsch: Das Recht hat sich der konfessionelle Staat genommen, aber nicht besessen.
Und Sie Herr DF
verwechseln immer noch das "Recht auf …More
Verehrter Herr Landpfarrer,

Sie schreiben
"Der Staat hat prinzipiell die Pflicht, die wahre Religion (das heisst die katholische Kirche) zu fördern und hat auch das Recht nichtkatholische öffentliche Kultäusserungen nicht zu fördern ja einzuschränken."

Das ist falsch: Das Recht hat sich der konfessionelle Staat genommen, aber nicht besessen.

Und Sie Herr DF
verwechseln immer noch das "Recht auf Irrtum" mit dem "Recht auf religiöse Freiheit". Sie lernen es einfach nicht.