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Felix Staratschek

Ein NoGo für das Bundesverfassungsgericht: Prof. Dr. Frauke Brosius Gersdorf
Auch deshalb ist Prof. Dr. Frauke Brosius Gersdorf untragbar: "Stellungnahme: Allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 verstößt nicht gegen die Verfassung"
Nachricht vom 23.11.2021
Stellungnahme von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf und Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. zur Frage nach einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19.
Die vollständige Stellungnahme von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf und Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf. LL.M. zur Frage nach einer allgemeinen Impfpflicht ist unter folgendem Link abrufbar:
uni- Hier klicken …
Ich empfehle die Datei herunterzuladen und das Datum in den Dateinamen zu integrieren damit das nie gelöscht werden kann und als Zeugnis erhalten bleibt.
Kommentar von Felix Staratschek:
Beim Thema Corona-Impfung beweist Frau Brosius Gersdorf m.E. dass diese dazu keinen Durchblick hat. Diesen Satz hat Sie ihren Text unterstrichen:
"Nach unserer Verfassung endet die Freiheit des Einzelnen dort, wo die Freiheit anderer beginnt. D. h., die Freiheit der Ungeimpften endet dort, wo sie die Freiheit der Geimpften beeinträchtigen."
Das schreib sie am 23.11.21. Kann mir bitte jemand erklären wie Ungeimpfte die Geimpften beeinträchtigen können? Entweder die Impfung wirkt, dann sind Ungeimpfte keine Gefahr. Oder die Impfung wirkt nicht, dann ist es egal wem man begegnet, jeder ist dann ansteckend, falls es da was gibt. Kann natürlich sein das Geimpfte schwerer erkranken, aber dann ist es egal ob die sich von Geimpften oder Ungeimpften anstecken, wenn beide, wie vom RKI behauptet, zum Geschehen gleichermaßen beitragen. Die einzige logische Reaktion auf diese RKI-Aussage wäre, die Impfung sofort zu stoppen, weil bei dieser nicht sichtbaren Wirksamkeit es unverantwortbar ist, Menschen dem Risiko so einer experimentellen Injektion auszusetzen.
Das RKI stellte schon lange vorher fest, dass es keine Pandemie der Ungeimpften gibt, dem könne aber nicht Widersprochen werden, weil der Gesundheitsminister Spahn, der Vorgesetzte der Behörde RKI, dies dauernd wiederhole. Vieles was Brosius Gersdorf hier behauptet war schon von vielen Personen nachvollziehbar widerlegt. Ein guter Wissenschaftler würde sich alle Seiten anhören und dann seinen Schluss ziehen. Passiert dies nicht, darf man keine Grundrechte einschränken. Diese Frau hat mit diesem Text gezeigt, dass die nicht als Hüterin der Grundrechte beim Bundesverfassungsgericht geeignet sein dürfte.
Das die CDU/CSU die Wahl vorerst verhindert hat, ist an sich gut. Wie das geschah ist ein Trauerspiel. Ein echter Christdemokrat hätte die SPD so nicht auflaufen lassen und schon im Vorfeld gesagt, das kann nichts werden. Und der Plagiatsvorwurf steht m.E. auf tönernen Füßen, die CDU/CSU hätte wegen der anderen Fakten von vornherein sagen müssen, nicht mit uns.
Und gute Sozialdemokraten hätten Kandidaten gesucht, die für ihre soziale Einstellung bekannt sind, aber nicht in einem für Christen so wichtigen Thema wie dem Schutz der Ungeborenen eine Zustimmung unmöglich machen. Es wird spannend wie es nun weiter geht.
Dass diese Frau bei Corona voll daneben lag dürfte leider für CDU/CSU und SPD keine Rolle spielen, denn das was Prof. Dr. Frauke Brosius schreibt wirkt auf mich wie ein Gefälligkeitstext für unsere Coronapanikmacher. Einen viel ausführlicheren und gut begründeten Gegentext gab es wenige Monate später, der ist hier zu finden: 7argumente.de .
Oder ist jemand bekannt, dass Frau Brosius Gersdorf ihre Aussagen zur Zangsimpfung gegen Corona bedauert und nun eine Aufarbeitung durch einen Untersuchungsausschuss fordert, weil sie durch Desinformation zu ihren Aussagen verleitet wurde?

1,1 Tsd.