Ehrenmitgliedschaft im Rotary Club
Anlass für das Thema: ,,Ist ein "Ehren"-Rotarier als Mitglied im herkömmlichen Sinn zu bezeichnen?" (zit. n. CollarUri).
Antwort:
,, Niemand kann zwei Herren dienen [...]" (zit. n. Matthäus 6, 24; Lukas 16, 13).
,, Absatz 6 – Ehrenmitgliedschaft
(a) Kriterien für die Ehrenmitgliedschaft. Personen, die sich in hervorragender Weise um die
Förderung rotarischer Ideale verdient gemacht haben und solche, die sich durch ihre
Unterstützung der rotarischen Sache als Freunde von Rotary erwiesen haben, können zu
Ehrenmitgliedern des Clubs gewählt werden. Die Zeitdauer der Ehrenmitgliedschaft wird
vom Vorstand festgelegt. Eine Ehrenmitgliedschaft ist in mehr als einem Club möglich.
(b) Rechte und Privilegien. Ehrenmitglieder zahlen keine Mitgliedsbeiträge; sie sind weder
stimmberechtigt, noch können sie in diesem Club ein Amt bekleiden. Sie vertreten zwar
keine Klassifikation, sind jedoch berechtigt, an allen Zusammenkünften teilzunehmen, und
genießen alle übrigen Privilegien des Clubs. Kein Ehrenmitglied dieses Clubs hat
Anspruch auf irgendwelche Rechte oder Privilegien in irgendeinem anderen Club, mit
Ausnahme des Besuchsrechtes in anderen Clubs, ohne von einem Rotarier eingeladen
worden zu sein." (zit. n. Einheitliche Verfassung für Rotary-Clubs;
www.google.de/urlmy.rotary.org/…/standard-rotary…; Einheitliche Verfassung für Rotary Clubs - My Rotary - Rotary International)
Antwort:
,, Niemand kann zwei Herren dienen [...]" (zit. n. Matthäus 6, 24; Lukas 16, 13).
,, Absatz 6 – Ehrenmitgliedschaft
(a) Kriterien für die Ehrenmitgliedschaft. Personen, die sich in hervorragender Weise um die
Förderung rotarischer Ideale verdient gemacht haben und solche, die sich durch ihre
Unterstützung der rotarischen Sache als Freunde von Rotary erwiesen haben, können zu
Ehrenmitgliedern des Clubs gewählt werden. Die Zeitdauer der Ehrenmitgliedschaft wird
vom Vorstand festgelegt. Eine Ehrenmitgliedschaft ist in mehr als einem Club möglich.
(b) Rechte und Privilegien. Ehrenmitglieder zahlen keine Mitgliedsbeiträge; sie sind weder
stimmberechtigt, noch können sie in diesem Club ein Amt bekleiden. Sie vertreten zwar
keine Klassifikation, sind jedoch berechtigt, an allen Zusammenkünften teilzunehmen, und
genießen alle übrigen Privilegien des Clubs. Kein Ehrenmitglied dieses Clubs hat
Anspruch auf irgendwelche Rechte oder Privilegien in irgendeinem anderen Club, mit
Ausnahme des Besuchsrechtes in anderen Clubs, ohne von einem Rotarier eingeladen
worden zu sein." (zit. n. Einheitliche Verfassung für Rotary-Clubs;
www.google.de/urlmy.rotary.org/…/standard-rotary…; Einheitliche Verfassung für Rotary Clubs - My Rotary - Rotary International)