Saebisch
1483

Ehrenmitgliedschaft im Rotary Club

Anlass für das Thema: ,,Ist ein "Ehren"-Rotarier als Mitglied im herkömmlichen Sinn zu bezeichnen?" (zit. n. CollarUri).

Antwort:
,, Niemand kann zwei Herren dienen [...]"
(zit. n. Matthäus 6, 24; Lukas 16, 13).

,, Absatz 6 – Ehrenmitgliedschaft

(a) Kriterien für die Ehrenmitgliedschaft. Personen, die sich in hervorragender Weise um die

Förderung rotarischer Ideale verdient gemacht haben und solche, die sich durch ihre

Unterstützung der rotarischen Sache als Freunde von Rotary erwiesen haben, können zu


Ehrenmitgliedern des Clubs gewählt werden. Die Zeitdauer der Ehrenmitgliedschaft wird

vom Vorstand festgelegt. Eine Ehrenmitgliedschaft ist in mehr als einem Club möglich.

(b) Rechte und Privilegien. Ehrenmitglieder zahlen keine Mitgliedsbeiträge; sie sind weder

stimmberechtigt, noch können sie in diesem Club ein Amt bekleiden. Sie vertreten zwar

keine Klassifikation, sind jedoch berechtigt, an allen Zusammenkünften teilzunehmen, und

genießen alle übrigen Privilegien des Clubs. Kein Ehrenmitglied dieses Clubs hat

Anspruch auf irgendwelche Rechte oder Privilegien in irgendeinem anderen Club, mit

Ausnahme des Besuchsrechtes in anderen Clubs, ohne von einem Rotarier eingeladen

worden zu sein." (zit. n. Einheitliche Verfassung für Rotary-Clubs;

www.google.de/urlmy.rotary.org/…/standard-rotary…; Einheitliche Verfassung für Rotary Clubs - My Rotary - Rotary International)
Petrusik
Übrigens: Man kann so eine Ehrenmitgliedschaft, auch ablehnen, wenn sie einem angetragen wird. ☕