Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht beobachten und als „Verdachtsfall“ einordnen
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Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht weiter beobachten - WELT
Deutschland Verwaltungsgericht Köln Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht beobachten und als „Verdachtsfall“ einordnen Stand: 14:02…
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