Fast jeder zweite Bürgergeldempfänger hat keinen deutschen Pass

Wie Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen, haben in drei Bundesländern bereits mehr als 70 Prozent der Bürgergeld-Bezieher einen Migrationshintergrund: in Hessen (76,4 Prozent), Baden-Württemberg (74,1 Prozent) und Hamburg (72,8 Prozent).
Ende 2013 lag der Migrantenanteil unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bundesweit bei 43 Prozent, 2019 bei 57 Prozent und derzeit bei 63 Prozent. Fast jeder zweite Bürgergeldempfänger hat keinen deutschen Pass.

Der sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, erklärt dazu:

Die Zahlen geben eine bedrohliche Lage wieder. Der deutsche Sozialstaat war einst mustergültig für eine fortschrittliche, gerechte Gesellschaft, welche die Leistungsstarken belohnt und zugleich Schwache und Arbeitsunfähige nicht dem Elend überlässt.

Heute wird es immer mehr als Umverteilungs- und Versorgungssystem für Ausländer missbraucht. Auf diesem Pfad wird es bald keinen Sozialstaat mehr geben.

Deutschland braucht daher aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion endlich eine restriktive Zuwanderungspolitik, welche die Einwanderung in unsere Sozialsysteme effektiv unterbindet.

Wir sehen im Bürgergeld in erster Linie eine Sozialleistung für deutsche Staatsbürger.

Ausländer sollten darauf grundsätzlich keinen Anspruch haben. Ausnahmen soll es nur für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis oder EU-Ausländer geben, die eine fünfjährige existenzsichernde Erwerbstätigkeit nachweisen können und gut deutsch sprechen. Der Bürgergeldbezug sollte für diese Gruppe auf maximal ein Jahr begrenzt werden.

Asylbewerber und Flüchtlinge sollten nur noch Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, verbunden mit einer Arbeitspflicht in gemeinnützigen Bereichen.