Heilwasser
1123

GG Art. 5 - Freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit, Freiheit von Kunst u. Wissenschaft

Grundgesetz für die BRD

Freie Meinungsäußerung, Informationsfreiheit,
Freiheit von Kunst und Wissenschaft

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift
und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unter-
richten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Bericht-
Erstattung durch Rundfunk und Film werden gewähr-
leistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vor-
Schriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem
Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind
frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der
Treue zur Verfassung.

Video: Für die Freiheit der Kunst - gegen die Diktatur der "Vielen" - AfD-Fraktion im Bundestag

Walpurga50
Zensur wo es nur geht,Kommentare werden fast überall gelöscht,wenn sie kritisch sind.
fragdenstaat.de/…/verklagt-uns-do…
14.02.2019 - Zensurheberrecht: Bundesinstitut will Glyphosat-Gutachten geheimhalten, wir veröffentlichen es trotzdem. Das Bundesinstitut für ...Mehr
Zensur wo es nur geht,Kommentare werden fast überall gelöscht,wenn sie kritisch sind.

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