Beate Meininger
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Aufgrund der Maskenpflicht an Grundschulen in B.W

Könnte dies noch ein RA abklären? Ansonsten bitte teilen, damit gläubige Mütter nicht verzweifeln und an alle Eltern und an alle Schulen im ganzen Land verschicken. Bitte helft den Kindern. Danke.

Sehr geehrte Eltern, liebe Lehrer/innen, Elternvertreter/innen, Schulleiter/innen und das Kultusministerium,

mit Besorgnis erreichte uns die Nachricht, dass an den Grundschulen in Baden Württemberg, ab Montag die Maskenpflicht für alle Kinder eingeführt werden soll.

Damit hat das Kultusministerium leider dem Druck nachgegeben weitere Grundrechte, der Kinder, die in keiner Verhältnismäßigkeit zu der Pandemie stehen, innerhalb kürzester Zeit in abzuschaffen.

Wieso sind die Maßnahmen unverhältnismäßig? Frau Prof. Dr. Ulrike Kämmerer Virologin und Immunologin an der Uni Würzburg äußerte sich zum PCR-Test.
„Der PCR-Test zeigt nur die Nukleinsäuren an, nicht das Virus, er kann keine Infektion nachweisen.“ Und anhand dieser Zahlen, werden Maßnahmen beschlossen, wie die Maskenpflicht.

Doch diesem Zwang müssen und dürfen wir nicht nachgeben – aus Liebe zu unseren Kindern!
Im Internet gibt es hierzu ein interessantes Gespräch zu finden auf der Internetplattform von youtube unter:
"Kinderschutzverfahren" könnte Maskenpflicht beenden: Hans-Christian Prestien und Dr. Ronald Weikl
Ich habe mir erlaubt, die Mühe zu machen und die wesentlichen Inhalte schriftlich und für alle zugänglich zu machen.
Musterformulare(Muster für Schulen/KiTas/ Familiengericht) sind beigefügt. Bitte helfen Sie mit, diese fleißig zu verteilen – auch anonym über den oder die Elternvertreter der Klasse Ihres Kindes. Wer nicht kämpft, hat schon verloren! Das Gericht kann sie von sich aus oder auf Anregung hin verändern und erweitern, um weitere mögliche Gefährdungen in den Blick zu nehmen(z.B der eventuell peplante Zwang von PCR-Tests an Kindern).
Wichtig: Die Verfahren dienen ausschließlich den Kindesinteressen und sind für die Anreger kostenfrei, da es hier keine Kläger, sondern lediglich Anreger, die im Namen für die Kinder sprechen, gibt. Das betrifft auch die Kosten für etwaige Sachverständige.
Das Familiengericht ist immer verpflichtet, von Amts wegen – also auch ohne einen konkreten Antrag aktiv zu werden und zu überprüfen, ob das „körperliche, geistige oder seelische Wohl” des Kindes gefährdet sein kann und muss daher geeignete Maßnahmen treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Das heisst also, dass ich nicht einmal verpflichtet bin Gefahr oder sogar Schaden vom Tragen der Maske nachzuweisen, er reicht aus, dass das Kind gefährdet sein könnte (wobei ein Oximeter als Beweismittel hinzugezogen werden könnte).
Hierzu braucht das Familiengericht lediglich die entsprechenden Hinweise (das Musterformular). Ich muss nicht erst warten, bis das Kind umgekippt, sondern das Familiengericht muss vorher schon die potentielle Gefahr unterbinden!
Die Verhinderung von für Kinder gefährliche Situationen erlaubt auch keine zeitliche Verzögerung. Zumal es in jedem Fall um die mögliche Verletzung von Grundrechten geht, für die ein sofortiges gerichtliches Einschreiten auch in Art. 19 Abs. 4 GG garantiert ist.

Wer darf das Musterformular an das Familiengericht schicken?
Alle, denn jeder ist als Vertreter der Gesellschaft aufgerufen, das zu tun, was seinen Kindern und allen Kindern hilft.
Jeder, dessen Kind gefährdet ist, weil das Kind z.B. nicht genügend Luft bekommt, damit körperlich misshandelt wird und damit in seiner Entwicklung geschädigt werden könnte, ist aufgerufen dies den Gerichten mitzuteilen, damit das Gericht unter sofortiger Anordnung den Maskenzwang an den Schulen beenden kann.

Schulleiter und Lehrer sollten nicht genötigt werden Strafgesetze, zu Lasten von Kindern, die sich nicht wehren können und zu Lasten von Eltern, denen die Verantwortung obliegt, zu verletzen. §225 Misshandlungen von Schutzbefohlenen besagt:
Wer die Pflicht vernachlässigt, für die Schutzbefohlenen zu sorgen und sie sogar in der Gesundheit schädigt, der soll mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft werden.
Zusätzlich ist keine dritte Person berechtigt, Kindern etwas aufzuerlegen, was sie mit ihren Körpern machen sollen -außer den Eltern.
Niemand kann eine solche Aufforderung(Masken, Abstand/höchst fragliche PCR Test- bitte selbst informieren!) an das Kind stellen, ohne sogleich das Recht der Eltern und das Recht der Kinder zu verletzen.
Ausserdem schützen auch das Grundgesetz, das Anti-Folterabkommen und internationale Vereinigungen wie die UN-Konvention zum Schutz der Kinderrechte unsere Kinder vor Willkür. Das Wohl des Kindes steht an oberster Stelle. Die Schule ist verpflichtet die Würde des Kindes zu beachten und danach zu handeln usw.

Sie werden sehen: Sobald sich die Hinweise an das Familiengericht häufen, wird das Kultusministerium von selbst, den Maskenzwang zurück ziehen(müssen), keine geplanten PCR-Tests anbieten und von den Abstandsregeln absehen. – Es liegt an uns.
Deshalb liebes Kultusministerium sehen Sie selbst sofort von der Verordnung ab und stellen Sie sich entschieden gegen die Machenschaften der Politik, sonst wird eine enorme Klagewelle auf Sie zukommen.
Vielen Dank für all diejenigen die Mitmachen und besonders an die Herren Prestien und Weikl.
Bitte schaut euch auch das Video an. Danke!
Beate Meininger
der Teil mit dem Familengericht und dem körperliche, geistige oder seelische Wohl” des Kindes gefährdet steht allerdings unter §1666 1 und 4Familiengericht...-merkwürdig, dass uns das helfen soll, oder???hat jemand eine Erklärung???