Peter987
57

K(r)ampf gegen Rechts: der Opposition die Finanzen abgraben

Ohne Moos nix los. Von Licht und Liebe kann eine Partei kaum Politik machen.

Der AfD versuchte man Spendenskandale anzuhängen. Von den sog. Spendenaffären hört man nichts mehr. Schall und Rauch verpufft eben.

Bei der NPD macht man es direkt mittels Ausschluss aus dem Parteienfinanzierungsgesetz. Der Unrechtsstaat handelt in dieser Weise gegen eine wohlgemerkt zugelassene Partei. Ein Versuchsballon, der auch gegen jede oppositionelle Organisation angewendet werden könnte?
Der Coup des Ausschlusses aus dem Parteienfinanzierungsgesetz betrifft folgende drei Finanzierungspfeiler (– nach Wikipedia)

1. Finanzierung aus Mitgliedsbeiträgen
2. Finanzierung aus Parteispenden
3. Finanzierung aus staatlichen Mitteln

Ad 1. und 2.

Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar, genau wie Parteispenden.

Allein schon Mitgliedsbeiträge steuerlich abzusetzen ist bei den besagten Parteien ein gewisses Risiko. Die Diskriminierung der AfD dürfte den geneigtem Leser und der geneigten Leserin ja bekannt sein. Denn, ob die Finanzbeamten immer schweigen, weiß man letztlich ja wohl nie. Menschen sind eben Menschen.
Selbiges gilt natürlich in gewisser Hinsicht, nicht so hart, aber auch, für Spenden. Am besten man tätigt alles bar.

Nur das hat Auswirkungen auf Punkt 3.

Wer hat, dem wird gegeben:

Aus Wikipedia kursiv gedruckt de.wikipedia.org/wiki/Parteienfinanzi…

Sowohl natürliche als auch juristische Personen dürfen in unbegrenzter Höhe spenden. Spenden und Beiträge sind in bestimmtem Umfang steuerlich absetzbar, die Parteien bekommen für Spendeneinnahmen zudem noch einen staatlichen Zuschuss ausgezahlt.

Wenn also Spenden nicht mehr abgesetzt werden können und Mitgliedsbeiträge auch nicht, so minimieren sich nicht nur diese, sondern auch die fett gedruckten Einnahmen.

Aufgrund des Parteiengesetzes (§ 18 PartG) erhalten die Parteien jährlich staatliche Mittel (ehemals Wahlkampfkostenerstattung). Maßgebend für deren Höhe ist ihre „Verwurzelung in der Gesellschaft“, gemessen an den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen, sowie die Summe ihrer („selbsterwirtschafteten“) Einnahmen aus Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen, eingeworbenen Spenden und Vermögenswerten.

Eine Partei bekommt aber nach § 18 Abs. 5 PartG maximal die Summe ihrer selbsterwirtschafteten Einnahmen als Parteienfinanzierung („relative Obergrenze“); diese Kappung betraf bei der Festsetzung für das Jahr 2016 die Parteien AfD, PIRATEN, NPD, Tierschutzpartei, Die PARTEI, BP, de.wikipedia.org/wiki/Graue_Panther_(Partei), pro NRW und Tierschutzallianz.de.wikipedia.org/wiki/Parteienfinanzi…

Am 19.07.2019 hat der Bundesrat, Bundestag, und Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht, den Ausschluss der NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung beantragt. Am 22.07. dieses Jahres, also vor einigen Tagen, wurde dem Ansinnen der herrschenden Parteien entsprochen.

Ein Gesetz mit nachfolgender Verwaltungsanordnung ist mir nicht bekannt. Also, falls Leute den Mut haben, Spenden/Mitgliedsbeiträge an eben der NPD abzusetzen, würde ich es an deren Stelle trotzdem tun.

Wie gesagt: Der Antrag und die Folgeleistung des Bundesverfassungsgerichts erfolgte gerade erst. Doch in der „Anleitung 2018 zur Einkommensteuererklärung“ las man in der Printausgabe aus Juli 2018 bereits in grünen Lettern und als NEU markiert auf S. 5 zu Zeile 46 und 57 des Steuerformulares folgende Erklärung:

„Der Abzug ist nicht möglich, sofern die politische Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen ist.“

Kann es sein, das diese Parlamentarischen Spielchen nur Show sind? Oder ist die Anleitung für die Einkommensteuererklärung quasi ein prophetisch Papier gewesen insofern als die Schreiberlinge der Finanzverwaltung bereits spätestens Mitte 2018 von dem Vorhaben "wussten", dass man die NPD aus der Parteienfinanzierung ausschließen wollte?

Dieser Artikel betrifft die Methode des Linksstaates jede Opposition zu eliminieren mittels handfester Aktionen und der Methoden der Tarnung und Täuschung.