+++ AfD bietet Hilfe für von Impfpflicht Bedrohte im Gesundheitsbereich +++ Wir suchen Angehörige von Heil- und Pflegeberufen, die frei entscheiden wollen, ob sie sich gegen Corona impfen lassen oder nicht. Wenn Sie Betroffener sind oder einen Betroffenen kennen, der diese Freiheit erhalten will, dann schreiben Sie uns bitte an gesundohnezwang@afd.de. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an. Die "Impfpflicht" gilt ab dem 15. März 2022 für Mitarbeiter von + Krankenhäusern + Einrichtungen für ambulantes Operieren + Dialyseeinrichtungen + Tageskliniken + Entbindungseinrichtungen + Arztpraxen + Zahnarztpraxen + Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe + Rettungsdiensten + voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen, ambulanten Pflegediensten ... +++ Bitte an Bekannte in Medizinberufen weiterleiten! +++
+++ AfD bietet Hilfe für von Impfpflicht Bedrohte im Gesundheitsbereich +++
Wir suchen Angehörige von Heil- und Pflegeberufen, die frei entscheiden wollen, ob sie sich gegen Corona impfen lassen oder nicht. Wenn Sie Betroffener sind oder einen Betroffenen kennen, der diese Freiheit erhalten will, dann schreiben Sie uns bitte an gesundohnezwang@afd.de. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an.
Die "Impfpflicht" gilt ab dem 15. März 2022 für Mitarbeiter von
+ Krankenhäusern
+ Einrichtungen für ambulantes Operieren
+ Dialyseeinrichtungen
+ Tageskliniken
+ Entbindungseinrichtungen
+ Arztpraxen
+ Zahnarztpraxen
+ Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
+ Rettungsdiensten
+ voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen,
ambulanten Pflegediensten
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+++ Bitte an Bekannte in Medizinberufen weiterleiten! +++
Wir suchen Angehörige von Heil- und Pflegeberufen, die frei entscheiden wollen, ob sie sich gegen Corona impfen lassen oder nicht. Wenn Sie Betroffener sind oder einen Betroffenen kennen, der diese Freiheit erhalten will, dann schreiben Sie uns bitte an gesundohnezwang@afd.de. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an.
Die "Impfpflicht" gilt ab dem 15. März 2022 für Mitarbeiter von
+ Krankenhäusern
+ Einrichtungen für ambulantes Operieren
+ Dialyseeinrichtungen
+ Tageskliniken
+ Entbindungseinrichtungen
+ Arztpraxen
+ Zahnarztpraxen
+ Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
+ Rettungsdiensten
+ voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftige Menschen,
ambulanten Pflegediensten
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