Gottesdienstkongregation: Handkommunion. Mitteilung der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung am 3. April 1985 über die Handkommunion Die Handkommunion stellt (nur) ein Indult…Mehr
Gottesdienstkongregation: Handkommunion.
Mitteilung
der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
am 3. April 1985
über die Handkommunion
Die Handkommunion stellt (nur) ein Indult (eine Ausnahme-Erlaubnis) der regulären und überlieferten Art der Kommunionspendung, nämlich der Mundkommunion, dar.
Nichtsdestotrotz ist es, unter den gegebenen Voraussetzungen, jedem Gläubigen erlaubt, die Handkommunion zu empfangen.
Mitteilung
der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
am 3. April 1985
über die Handkommunion
Die Handkommunion stellt (nur) ein Indult (eine Ausnahme-Erlaubnis) der regulären und überlieferten Art der Kommunionspendung, nämlich der Mundkommunion, dar.
Nichtsdestotrotz ist es, unter den gegebenen Voraussetzungen, jedem Gläubigen erlaubt, die Handkommunion zu empfangen.
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