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Erzherzog Eugen
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@thomaskovacs8656
vor 0 Sekunden
Richtig, man kann den Zuschlag absolut neu einführen, eben nur für die obersten Einkommen den die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes besteht ja darin dass es für einige abgeschafft wurde für andere nicht der. Der Soli als solches ist Verfassungskonform, das hat Karlsruhe öfters festgestellt es gab und gibt immer Steuern und Zuschläge, die nur von bestimmten …Mehr
@thomaskovacs8656
vor 0 Sekunden
Richtig, man kann den Zuschlag absolut neu einführen, eben nur für die obersten Einkommen den die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes besteht ja darin dass es für einige abgeschafft wurde für andere nicht der. Der Soli als solches ist Verfassungskonform, das hat Karlsruhe öfters festgestellt es gab und gibt immer Steuern und Zuschläge, die nur von bestimmten Einkommensschichten gezahlt werden, also ist der SPD Vorschlag ein gangbarer Weg
vor 0 Sekunden
Richtig, man kann den Zuschlag absolut neu einführen, eben nur für die obersten Einkommen den die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes besteht ja darin dass es für einige abgeschafft wurde für andere nicht der. Der Soli als solches ist Verfassungskonform, das hat Karlsruhe öfters festgestellt es gab und gibt immer Steuern und Zuschläge, die nur von bestimmten Einkommensschichten gezahlt werden, also ist der SPD Vorschlag ein gangbarer Weg
Erzherzog Eugen
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das Bundesverfassungsgericht schreibt keine Gutachten
nujaas Nachschlag
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Worüber hat denn das Verfassungsgericht ein Gutachten geschrieben? Wenn da ein link sein sollte funktioniert er nicht.