Himmlische Werbung. Bekanntlich meinen geistliche Personen oft am ehesten, sie könnten den lieben Gott "austricksen". Und auch wenn es nur mit etwas so harmlos Scheinendem ist wie mit dem FASTEN ...Mehr
Himmlische Werbung.
Bekanntlich meinen geistliche Personen oft am ehesten, sie könnten den lieben Gott "austricksen". Und auch wenn es nur mit etwas so harmlos Scheinendem ist wie mit dem FASTEN ...
Bekanntlich meinen geistliche Personen oft am ehesten, sie könnten den lieben Gott "austricksen". Und auch wenn es nur mit etwas so harmlos Scheinendem ist wie mit dem FASTEN ...
Noch viel "witziger" ist doch der Priester in Soutane:
Wie viele österreichische (und deutsche) Kleriker sieht man denn heute noch in Priesterkleidung?
Oft liegt klarer Rechtsbruch und Ungehorsam vor.
Das Kirchenrecht sagt deutlich:
CIC 284:
"Die Kleriker haben gemäß den von der Bischofskonferenz erlassenen Normen und den rechtmäßigen örtlichen Gewohnheiten eine geziemende KIRCHLICHE Kleidung zu …Mehr
Noch viel "witziger" ist doch der Priester in Soutane:
Wie viele österreichische (und deutsche) Kleriker sieht man denn heute noch in Priesterkleidung?
Oft liegt klarer Rechtsbruch und Ungehorsam vor.
Das Kirchenrecht sagt deutlich:
CIC 284:
"Die Kleriker haben gemäß den von der Bischofskonferenz erlassenen Normen und den rechtmäßigen örtlichen Gewohnheiten eine geziemende KIRCHLICHE Kleidung zu tragen."
Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu 284:
"Der Geistliche MUSS in der Öffentlichkeit DURCH SEINE KLEIDUNG EINDEUTIG als solcher ERKENNBAR sein.
Von dieser Bestimmung sind die Ständigen Diakone mit Zivilberuf ausgenommen. Als kirchliche
Kleidung gelten Oratorianerkragen oder römisches Kollar, in BEGRÜNDETEN AUSNAHMEFÄLLEN dunkler
Anzug MIT KREUZ."
Liebe Grüße
der Rübezahl
Wie viele österreichische (und deutsche) Kleriker sieht man denn heute noch in Priesterkleidung?
Oft liegt klarer Rechtsbruch und Ungehorsam vor.
Das Kirchenrecht sagt deutlich:
CIC 284:
"Die Kleriker haben gemäß den von der Bischofskonferenz erlassenen Normen und den rechtmäßigen örtlichen Gewohnheiten eine geziemende KIRCHLICHE Kleidung zu tragen."
Partikularnorm Nr. 5 der Deutschen Bischofskonferenz zu 284:
"Der Geistliche MUSS in der Öffentlichkeit DURCH SEINE KLEIDUNG EINDEUTIG als solcher ERKENNBAR sein.
Von dieser Bestimmung sind die Ständigen Diakone mit Zivilberuf ausgenommen. Als kirchliche
Kleidung gelten Oratorianerkragen oder römisches Kollar, in BEGRÜNDETEN AUSNAHMEFÄLLEN dunkler
Anzug MIT KREUZ."
Liebe Grüße
der Rübezahl