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Mobilfunk Generation 5G- 5 Gründe sie abzulehnen. Die neue Mobilfunkgeneration 5G soll bis 2020 in der Schweiz sowie in den Ländern der EU eingeführt werden. 5G wird als das neue Mobilfunknetz bezeichnet …Mehr
Mobilfunk Generation 5G- 5 Gründe sie abzulehnen.

Die neue Mobilfunkgeneration 5G soll bis 2020 in der Schweiz sowie in den Ländern der EU eingeführt werden. 5G wird als das neue Mobilfunknetz bezeichnet, das alles mit dem Internet verbinden könne: z.B. Autos mit Autos und einem Verkehrsleitsystem, das Pulsmessgerät mit einem Arzt, öffentliche Abfalleimer mit der Müllabfuhr. 5 Gründe, die neue Mobilfunkgeneration 5G nicht nur in der Schweiz abzulehnen: 1. Massive Erhöhung der Strahlenbelastung durch 5G - Weil man mit der kurzwelligen 5G-Strahlung Mauern fast nicht mehr bis überhaupt nicht mehr durchdringen kann, muss praktisch jede Fassade der Häuser einzeln angestrahlt werden. Das heiβt, es werden für 5G viele neue Antennen benötigt, die in städtischen Gebieten tief unten und im Abstand von 10-12 Häusern stehen werden. - Dazu werden tausende Drahtlosanschlüsse (von Kühlschränken, Waschmaschinen, Überwachungskameras, selbstfahrenden Autos usw.) Teil des Internets der Dinge sein. All dies zusammen führt zu einer exponentiellen Zunahme der gesamten langfristigen äußerlichen Einwirkungen auf den Organismus. - Deshalb muss mit einem rasanten Anstieg von gesundheitlichen Problemen (insbesondere Krebs) und stark wachsenden Gesundheitskosten gerechnet werden. 2. Schwerwiegende gesundheitliche Folgen durch Mobilfunkstrahlung - Die WHO stufte bereits im 2011 hochfrequente elektromagnetische Strahlung als möglicherweise krebserregend ein und damit auf die gleiche Stufe wie das fast weltweit verbotene Pflanzenschutzmittel DDT, das hochgiftig gegen Insekten wirkt. - Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die heutigen Mobilfunkgrenzwerte Gesundheitsschäden wie u.a. Krebs auslösen. Exemplarisch zwei Studien: - Eine italienische Studie aus dem Jahr 2001 wies nach, dass schon mit der damaligen Sendestärke die Kinderleukämie-Rate im Umkreis einer Mobilfunkantenne um 220 % anstieg. - 2004: Eine Studie aus der Ortschaft Naila in Oberfranken zeigte über einen Zeitraum von zehn Jahren, dass die Krebsrate innerhalb eines 400-Meter-Radius einer Mobilfunkantenne um 300 % anstieg. Wie viel mehr ist es wohl heute? - Die Kosten allein für die Chemotherapie bei einem Hirntumor liegen bei 20.000 Euro. 3. Auch aktuelle Grenzwerte schützen nicht - Grenzwerte in der Bundesratsverordnung wurden von der Industrie nach technischen und wirtschaftlichen und nicht nach gesundheitlichen Aspekten festgelegt. - Der Grenzwert berücksichtigt einzig die thermische Auswirkung. Doch Mobilfunkstrahlung schadet bereits auf Zellebene und diese Schäden können nicht durch Erwärmung gemessen werden. Der Mensch wird durch die Funkstrahlung nicht warm, sondern krank! 4. Grenzwertschwindel - Die Behauptung, in der Schweiz seien Mobilfunkgrenzwerte zehnmal tiefer, ist ein jahrzehntealter Schwindel der Mobilfunklobbyisten: International harmonisiert ist der Immissionsgrenzwert, welcher auch für die Schweiz gilt und bei 41-61 Volt/Meter liegt. Der zehnmal tiefere Anlagegrenzwert von 4-6 V/m ist nur in der Schweiz gesetzlich geregelt für Orte mit empfindlicher Nutzung, wo sich Menschen über längere Zeit aufhalten. Immissionsgrenzwert und Anlagegrenzwert können nicht miteinander verglichen werden, denn die unterschiedlichen Messwerte ergeben sich aus den unterschiedlichen Messabständen! Eine EU-Antenne strahlt gleich stark wie eine CH-Antenne! 5. Undemokratisches Vorgehen des Bundesamtes und von Bundesrätin Doris Leuthard - 5G kann nur eingeführt werden, wenn auch die Grenzwerte erhöht werden. Am 5. März 2018 beschloss der Schweizer Ständerat zum zweiten Mal die Grenzwerte nicht zu erhöhen. - Das BAKOM tritt diesen Entscheid mit Füβen und ändert raffiniert die Messmethoden, um dennoch höhere Strahlenwerte erzielen zu können. Neu soll der Grenzwert aus einem 24-Stunden-Durchschnitt berechnet werden, anstatt – wie international üblich – dem gemessenen Spitzenwert entsprechen. - Trotz Ständerat-Entscheid werden per Januar 2019 neue Frequenzen versteigert, welche gemäß der eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom von größter Bedeutung für die Einführung von 5G sind. FAZIT: Wer die Wege ebnet für die Einführung von 5G, trägt die volle Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung!