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Selektive Abtreibung von Mädchen in London

Selektive Abtreibung von Mädchen in London: eine Straftat, deren Verfolgung aber „nicht im öffentlichen Interesse“ ist

(London) Die Abtreibungsärzte, die das Gesetz verletzt haben, das selektive Abtreibung nach dem Geschlecht verbietet, müssen dennoch nicht vor Gericht. Für den Crown Prosecutor Service, vergleichbar der Staatsanwaltschaft auf dem Festland, handelt es sich um ein Bagatelldelikt. Protest kommt sogar von Abtreibungsbefürwortern.
Wenn schon nicht die Abtreibung, so gilt zumindest die selektive Abtreibung nach dem Geschlecht als „politisch nicht korrekt“. Immerhin leben wir angeblich in einer postfeministischen Gesellschaft, in der der Mensch so „gleich“ ist, daß bereits die Geschlechter „aufgelöst“ werden sollen. Jedenfalls hat Frau, zumindest im politischen Schönsprech, offiziell Vorrang und selektive Abtreibung richtet sich vorzugsweise gegen Frauen. Daß die selektive Tötung von Mädchen dennoch nicht nur in Indien und in der Volksrepublik China ein weitverbreitetes Phänomen ist, sondern auch in Europa stattfindet, stellt Großbritannien unter Beweis.
Die selektive Tötung ungeborener Kinder, weil sie Mädchen sind, ist in Großbritannien eine Straftat. Die Strafverfolgung des Verbrechens durch die Einleitung eines Strafverfahrens sei jedoch „nicht im öffentlichen Interesse“. Dies erklärte die britische Gerichtsbarkeit, die offiziell bekanntgab, auf eine Strafverfolgung von Londoner Ärzten zu verzichten, die Abtreibungen aufgrund des Geschlechts vorgenommen hatten. Die Erklärung kommt einem Freibrief für britische Ärzte gleich und damit einer De-facto-Legalisierung der gegen das weibliche Geschlecht gerichteten selektiven Abtreibung.

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Lambelin Leuw
Niemals habe ich euch gekannt; weichet von mir hinweg, ihr Übeltäter! (Mt 7,23)
Coelestin V
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