KRÖNUNGSEID DES PAPSTES - Auch für die Gläubigen von höchster Bedeutung!

KRÖNUNGSEID DES PAPSTES

Ich gelobe,

nichts an der Überlieferung, nichts an dem, was ich von meinen gottgefälligen Vorgängern bewahrt vorgefunden habe, zu schmälern, zu ändern oder darin irgendeine Neuerung zuzulassen; vielmehr mit glühender Hingabe als ihr wahrhaft treuer Schüler und Nachfolger mit meiner ganzen Kraft und Anstrengung das überlieferte Gut ehrfurchtsvoll zu bewahren; alles, was im Widerspruch zu der kanonischen Ordnung auftauchen mag, zu reinigen; die heiligen Cañones und Verordnungen unserer Päpste gleichwie göttliche Aufträge des Himmels zu hüten, da ich mir bewußt bin, Dir, Dessen Platz ich durch göttliche Gnade einnehme, Dessen Stellvertretung ich mit Deiner Unterstützung innehabe, strengste Rechenschaft über alles, was ich bekenne, im göttlichen Gericht ablegen zu müssen.

Wenn ich es unternehmen sollte, in irgendetwas nach anderem Sinn zu handeln oder zulassen sollte, daß es unternommen wird, so wirst Du mir an jenem furchtbaren Tag des göttlichen Gerichts nicht gnädig sein.

Daher unterwerfen Wir auch dem Ausschluß des strengsten Bannes:
wer es wagen sollte – seien es Wir selbst, sei es ein anderer – irgendetwas Neues im Widerspruch zu dieser so beschaffenen evangelischen Überlieferung und der Reinheit des orthodoxen Glaubens und der christlichen Religion zu unternehmen, oder durch seine widrigen Anstrengungen danach trachten sollte, irgendetwas zu ändern, oder von der Reinheit des Glaubens zu unterschlagen, oder jenen zuzustimmen, die solch lästerliches Wagnis unternehmen.

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(LIBER DIURNUS ROMANORUM PONTIFICUM P.L. Io5, S.54)
Der Papst ist nicht nur höchster Priester, sondern auch Monarch und König,- also ganz Priester nach der Ordnung Melchisedeks. Dementsprechend musste jeder Papst vor der Thronbesteigung eine Wahlkapitulation abgeben und vor Gott einen Eid ablegen. Dieser päpstliche Krönungseid ist besonders wichtig und für uns heutzutage immer noch interessant, weil er den Traditionsbegriff der Kirche widerspiegelt und die Kompetenzen des Papstes in aller Kürze einschränkt.

Der Eid wurde das letzte mal schriftlich von Papst Bonifaz VIII. abgelegt, mündlich jedoch bis zu Papst Paul VI. (inklusive). Ob ihn auch Johannes Paul I.+II. geschworen haben, konnte ich nirgends finden, ist jedoch auch sekundär, da der Eid im „Liber Diurnus Romanuorum Pontificum“ enthalten ist, in dem auch die dem Papst vorbehaltenen Gebete stehen, päpstliche Ritenanweisungen und z.B. auch der Segen „urbi et orbi“.

Ein Papst kommt also um die Lektüre dieser Schriftensammlung des Diurnale nicht herum! Davon ausgehend kann man sicher sagen, dass der Eid auch den letzten Päpsten bekannt war und seine Beibehaltung, bzw. nicht explizite Ablehnung als Zustimmung gedeutet werden kann.

Der Papst beginnt den Eid im persönlichen Singular und spricht dementsprechend mit Gott selbst, dem er diesen Schwur ablegt. Dementsprechend,- und das ist besonders stark – umfasst der Eid auch eine Selbstverfluchung, bei Abweichung von der Tradition.

Im Anschluss an die persönliche Selbstverfluchung (in potentia) wird allgemein der Bann angedroht (hier bereits im majestätischen Plural), jedem der von der Tradition abweicht,- und sei es der Papst selbst!

Quelle: exsurgedomine.wordpress.com/…/der-papstliche-…

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