Lisi Sterndorfer
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Eilmeldung

Der Vatikan hat gerade etwas Neues zu Traditionis custodes veröffentlicht: "Diese Dispensen sind in besonderer Weise dem Apostolischen Stuhl vorbehalten (vgl. C.I.C. can. 87 §1):

- die Nutzung einer Pfarrkirche oder die Errichtung einer eigenen Pfarrei für die Feier der Eucharistie unter Verwendung des Missale Romanum von 1962 (vgl. Traditionis custodes Art. 3 §2);

-die Erteilung der Erlaubnis an Priester, die nach der Veröffentlichung des Motu proprio Traditionis custodes geweiht wurden, mit dem Missale Romanum von 1962 zu feiern (vgl. Traditionis custodes Art. 4).

Wie in Art. 7 des Motu proprio Traditionis custodes festgelegt, übt das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung in den oben genannten Fällen die Autorität des Heiligen Stuhls aus und überwacht die Einhaltung der Bestimmungen.

Sollte ein Diözesanbischof in den beiden oben genannten Fällen Dispensen erteilt haben, ist er verpflichtet, das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung zu informieren, das die einzelnen Fälle prüft.

Darüber hinaus bestätigt der Heilige Vater - nachdem er bereits in der Audienz vom 18. November 2021 seine Zustimmung zum Ausdruck gebracht hat - was in den Responsa ad dubia mit den beigefügten Erläuterungen vom 4. Dezember 2021 festgelegt wurde."

Quelle: RESCRIPTUM EX AUDIENTIA SS.MI
Der Hofrat
@Kirchen-Kater, wozu sollte jemand einen Dispens erbitten wenn er die päpstliche Autorität nicht anerkennt?
Der Hofrat
ich fasse es nicht wir sind praktisch mal einer Meinung 😇 😇