Heilwasser
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Zu Vat.II: Ist die sog. Religionsfreiheit wirklich in der Offenbarung begründet?

Zu Vat.II: Ist die sog. Religionsfreiheit wirklich in der Offenbarung begründet ?

Das letzte Dokument von Vat. II ist nicht eine Konstitution, nicht ein
Dekret, sondern die "Erklärung" über die Religionsfreiheit "Dignitatis
humanae", d.h. über die Würde der menschlichen Person, genau:
Das Recht der Person und der Gemeinschaften auf gesellschaftliche
und bürgerliche Freiheit in religiösen Dingen. Wir halten fest: Dog-
matischen Charakter besitzt die Erklärung nicht, weil sie keine dog-
matische Konstitution ist.

Zunächst wird erklärt, dass sich die "religiöse Freiheit" auf "die Freiheit
von Zwang in der staatlichen Gesellschaft bezieht", wobei die mora-
lische Pflicht von Mensch und Gesellschaft gegenüber der wahren
Religion und der einzigen Kirche Christi "unangetastet" bleibe.

Danach wird erklärt, wo die sog. Religionsfreiheit im Lichte der
Offenbarung zu finden sei, nämlich in "der Würde der Person".
Es werden wenige Bibelstellen angeführt, die aber allesamt in
keinster Weise die sog. Religionsfreiheit verkünden, sondern die
Verpflichtung, der wahren Religion zu folgen. Aus dem Taufbefehl
Christi an seine Apostel - trinitarisch: im Namen des Vaters und
des Sohnes und des Heiligen Geistes!
- mit der Aufforderung,
die Völker alles zu lehren, was Er ihnen geboten habe (Mt 28,19f),
folgt mitnichten die propagierte Religionsfreiheit. Die Einführung des
Begriffes RF im Konzil steht nüchtern betrachtet ziemlich isoliert neben
den Bibelzitaten, die man offensichtlich nur zitiert, um zu suggerieren,
es handle sich hier um eine biblische Lehre. Die Beweisführung
wird aber nicht aus der Hl. Schrift erbracht, auch nicht anhand
von Kirchenvätern. Wen wundert es, kein Einziger ist namentlich
genannt.

Wahr ist, dass frühere Päpste die Religionsfreiheit scharf verurteilt
haben. Wie kann also das, was früher falsch war, plötzlich richtig
sein ?

Zur Erinnerung: wer hatte der Kirche die Religionsfreiheit eingebrockt?
Die vorbereitenden Schemata von Kard. Ottaviani, auch jenes, wo
von Toleranz gegenüber anderen Religionen die Rede war, wurden
allesamt ignoriert und die Meinung von Kard. Bea zur Religionsfreiheit
aufgegriffen. Ist das nicht schon ein negatives Vorzeichen, wenn
die Religionsfreiheit der Toleranz vorgezogen wird ? Warum genügte
denn die Toleranz nicht mehr, ist sie doch der Liebe und der
Achtung der Personwürde ganz entsprechend ? Wenn Toleranz
gegenüber anderen nicht mehr ausreichen soll, so zielt man die
Gleichstellung der Religionen an. Man sagt nicht mehr: Wir haben
die Wahrheit, aber tolerieren deine Einstellung, sondern: Wir haben
die Wahrheit, doch ihr habt auch gewisse Teilwahrheiten (Stichwort
"Elementetheologie"). Desgleichen in der "evolutiven Sprachgenese"
bis Gender - mit dem Trick des Begriffs "Diskriminierung".

Bibel

Stellen wir die entscheidende Frage an die Autorität der Hl. Schrift:
Frage: Wo findet sich in der Würde der Person die RF begründet ?

Gemäß der Genesis besteht die Würde der Person in der Abbild-
lichkeit Gottes (Gen 1,26f: Imago Dei): "Lasst uns Menschen machen
als Unser Abbild, Uns ähnlich."(Gen 1,26) In Gen 2,15 ist beschrieben,
wie Gott der Herr den Menschen in den Garten Eden setzte, damit
er den Garten "bebaue und behüte". Dann gab er dem Menschen
ein Gebot: von allen Bäumen essen zu dürfen, nur von einem nicht,
dem Baum der Erkenntnis von Gut und Böse, denn wer davon isst,
stirbt. So kam es auch und damit die Verbannung aus dem Paradies.

Frage: Wo steht hier etwas davon, dass der Mensch tun dürfe, was
er wolle ? Oder dass er in der Wahl der Religion frei wäre ? Es steht
geschrieben, dass die Würde des Menschen in der Abbildlichkeit
Gottes besteht und daher Gebot und Verbot, die dem Gott des
Lebens entsprechen, einzuhalten sind, um am Leben zu bleiben.

Der freie Wille, ein Geschenk des Dreieinigen Gottes ("Uns ähnlich"),
wird vom Schöpfer nicht angetastet, denn die Liebe Gottes will keinen
Zwang auf die freiwillige Entscheidung des Menschen ausüben, aber
die gute Entscheidung dringend empfehlen, die allein das Leben erhält.
Die Schöpfungserzählung sagt uns, dass die Würde der Person hinsichtlich
des freien Willens in der Wahl des Gesetzes des Lebens besteht, nicht in
der Wahl des Gesetzes des Todes. Gottwidrige und ungehorsame Ent-
scheidung führt letztlich zum Tod und der Tod beendet die geschaffene
Würde des lebenden Menschen, indem er das Leben raubt.

Wie kann also die freie Wahl gottwidriger Religionen neben der
freien Wahl der einzig gottgefälligen Religion dieselbe Würde
besitzen ?


Gemäß Lehre der Kirche ist man wahrhaft frei, wenn man sich der
Ordnung des Dreieinigen Gottes unterstellt. Das ist die wahre
"Freiheit der Söhne Gottes" (Röm 8,21).

Wenn Jesus sagt, "Ich bin der Weg und die Wahrheit und das
Leben; niemand kommt zum Vater außer durch mich." (Joh 14,6),
dann gibt es keinen andern Weg, keine andere Wahrheit und
kein anderes Leben, was aber der Begriff der Religionsfreiheit
suggeriert.

Die offenbarte freie Wahl, der offenbarte freie Wille geht immer
konform mit der Pflicht zur Einhaltung des Gebotes Gottes. Wenn
sich der freie Wille vom Gebot Gottes löst, wird er unfrei durch
die Einflüsterung des Bösen, was zwangsläufig zum Tode führen
muss. Der Zwang folgt also der falschen freien Wahl. Die richtige
freie Wahl führt zur wahren Freiheit.

Freiheit im christlichen Sinne bedeutet, man kann auf der Skala
der Liebe unendlich viele Formen der Liebe (Tugenden) auswählen.
Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, die dem Gesetz des Lebens
entsprechen. Darum heißt es in Genesis, alle Bäume stünden zur
freien Verfügung, nur einer nicht.

Der Böse möchte immer einreden, es käme auf diesen einen Baum
an, der erst Freiheit ermögliche. Das ist eine Lüge !


Die Willensfreiheit ist dem Menschen zwar belassen und
diese wird vom Schöpfer nicht angetastet, weil es Seiner Liebe
entspricht, nicht zu zwingen, aber Derselbe warnt die Menschen,
dass gottwidriger Gebrauch dieses freien Willens zwangsläufig
zum Tod führt, denn der Böse tötet und hat nichts Gutes mit
den Menschen im Sinn.

Der Schöpfer schenkt Freiheit, der Böse übt Zwang aus.

Wenn ein von Gott gegebenes Naturrecht auf Religionsfreiheit
bestünde, das im Staat konsequent geschützt werden müsste,
dann dürften gottwidrige Religionen nicht angetastet werden,
dann würden die Staaten allen Religionen freien Raum lassen,
wodurch sie ihrerseits immer mehr über den Staat bestimmen
würden. Unmöglich kann es sein, dass der Irrtum neben der
Wahrheit gleiches Recht genießen kann
. Wenn ein Staat zur
Erkenntnis kommt, dass einzig der christliche Glaube der Gottes-
und Nächstenliebe
Frieden garantieren kann, dann hat er auch
das Recht, die christlichen Gesetze im Staat einzuführen und
zu schützen. Dies war im ganzen Hl. Römischen Reich deutscher
Nation so, von Karl d. Großen angefangen.
[800-1806: Mit der Unterzeichnung der Rheinbundakte endete das
Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Am 06. August 1806
legte Kaiser Franz II. die Krone des Heiligen Römischen Reiches
nieder. Napoleon I. gewann zunächst 16 deutsche Einzelstaaten
dafür, den Rheinbund zu gründen.]


Wahrheit und Irrtum nebeneinander widersprechen sich und
Widersprüche führen letztlich zu Krieg. Einzig Einheit im wahren
Glauben und Einheit im wahren Gesetz führen zu Frieden.
Das Abendland hielt bisher nicht umsonst an seiner christlich
geprägten Kultur fest, die eine Kultur des Schönen, Wahren
und Guten ist.

Die Staaten sollten bei aller Toleranz - ja "Toleranz" ist hier die
richtige Handhabe gegenüber Andersgläubigen und überhaupt
Andersdenkenden, nicht "Respekt gegenüber falschen Ansichten" -
sich klar und deutlich für die 10 Gebote Gottes (Sinai) aussprechen.
Sie sind die Gesetze des Lebens, die man nicht nur einhalten soll,
sondern darf. Das Dürfen ist hier das Schöne, denn die Einhaltung
sorgt für wahre Freiheit. Man sollte die 10 Gebote lieben und
ganz herrlich finden, weil dadurch Leben in jeder Weise geschützt
wird. Man sieht es doch, dass es ohne diese zugegebenermaßen
wenigen Gebote immer weiter abwärts geht. Der Böse kennt keine
Grenzen nach unten, er treibt den Menschen immer tiefer in den
Ruin.

Fazit:
Die sog. "Religionsfreiheit" ist weder in der Offenbarung explizit
erwähnt, noch theologisch daraus begründbar, noch bei den
Vätern für gut geheißen, sondern verurteilt, noch als friedenstif-
tend erkennbar, wenn man ihr das Recht einräumt, neben der
einzig wahren Religion gleichwertig zu sein. In einem Staat, wo
gewaltsame Unterdrückung Andersgläubiger herrscht, kann
der Begriff zwar ein Schritt nach vorne sein, aber nur, weil die
einzig wahre Religion dann auch toleriert wird. Staaten, die
bereits die einzig wahre Religion schützen, haben keinen Vorteil
von der Einführung der Religionsfreiheit, da das Christentum
ohnehin den freien Willen schützt, aber durch die Gesetzgebung
rechtswidriges (ungerechtes) Handeln bestraft. Die Tatsache, dass
Religionen, die Götzen dienen (der Begriff Götze scheint ganz und
gar gemieden zu werden, obwohl die Hl. Schrift so oft davon spricht),
den Menschen knechten, geistig oder leiblich vergewaltigen, respekt-
los und sehr menschenverachtend sein können, wird von der Darstellung
der Religionsfreiheit nach Vat. II in Dignitatis humanae lediglich in
marginaler Weise berührt.
[Die Abschlachtung und Folterung der Christen in vielen vom Islam
dominierten Ländern wie auch schweigend hingenommen durch andere
Religionen in kommunistischen Diktaturen wird oft gleichgesetzt, weil
moralisch gleichbewertet mit den Kreuzzügen, vgl. dazu: Ballestrem Tommy,
Ja, aber die Kreuzzüge … Eine kurze Verteidigung des Christentums,
ISBN/EAN: 9783863571214]

Ergo:
Vat. II muss zurückgenommen werden, weil es der immer gültigen
traditionellen Lehre, d.h. der Übereinstimmung der Kirchenlehrer
aller Zeiten, widerspricht, die Korrektur einzelner gravierender
und vieler zweideutig formulierter Sätze fehlgeschlagen ist und
es ohnehin nicht durchgehenden dogmatischen und damit
verpflichtenden Glaubenscharakter hat, denn was nicht dogmatisch,
d.h. Wahrheit ist, soll gar nicht geglaubt werden.

DAS CHRISTENTUM IST WAHRE FREIHEIT, FREIHEIT IM HERZEN

Mk 16,16
Der Mensch hat ganz klar die Freiheit sich entscheiden zu müssen zwischen Gut und Böse, aber er hat die Verpflichtung das Gute zu wählen und das Böse abzulehnen. Wenn der Staat nicht per Verfassung für das Gute ist, dann ist er automatisch für das Böse. Das bedeutet, daß ein wertneutraler Staat immer ein atheistischer Verbrecherstaat ist und bei entsprechenden demokratischen Mehrheiten zum …Mehr
Der Mensch hat ganz klar die Freiheit sich entscheiden zu müssen zwischen Gut und Böse, aber er hat die Verpflichtung das Gute zu wählen und das Böse abzulehnen. Wenn der Staat nicht per Verfassung für das Gute ist, dann ist er automatisch für das Böse. Das bedeutet, daß ein wertneutraler Staat immer ein atheistischer Verbrecherstaat ist und bei entsprechenden demokratischen Mehrheiten zum totalitären Staat wird der jeder Minderheit seine barbarischen Gesetze aufzwingt.
Heilwasser
Theresia Katharina
Ist nicht begründet, das ist eine Erfindung des VATII Konzils!
Heilwasser
Heilwasser
Die vorbereitenden Schemata von Kard. Ottaviani, auch jenes, wo
von Toleranz gegenüber anderen Religionen die Rede war, wurden
allesamt ignoriert und die Meinung von Kard. Bea zur Religionsfreiheit
aufgegriffen.