Zu Vat.II: Ist die sog. Religionsfreiheit wirklich in der Offenbarung begründet?
Zu Vat.II: Ist die sog. Religionsfreiheit wirklich in der Offenbarung begründet ?
Das letzte Dokument von Vat. II ist nicht eine Konstitution, nicht ein Dekret, sondern die "Erklärung" über die Religionsfreiheit "Dignitatis humanae", d.h. über die Würde der menschlichen Person, genau: Das Recht der Person und der Gemeinschaften auf gesellschaftliche und bürgerliche Freiheit in religiösen Dingen. Wir halten fest: Dog- matischen Charakter besitzt die Erklärung nicht, weil sie keine dog- matische Konstitution ist.
Zunächst wird erklärt, dass sich die "religiöse Freiheit" auf "die Freiheit von Zwang in der staatlichen Gesellschaft bezieht", wobei die mora- lische Pflicht von Mensch und Gesellschaft gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi "unangetastet" bleibe.
Danach wird erklärt, wo die sog. Religionsfreiheit im Lichte der Offenbarung zu finden sei, nämlich in "der Würde der Person". Es werden wenige Bibelstellen angeführt, die aber allesamt in keinster Weise die sog. Religionsfreiheit verkünden, sondern die Verpflichtung, der wahren Religion zu folgen. Aus dem Taufbefehl Christi an seine Apostel - trinitarisch: im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes! - mit der Aufforderung, die Völker alles zu lehren, was Er ihnen geboten habe (Mt 28,19f), folgt mitnichten die propagierte Religionsfreiheit. Die Einführung des Begriffes RF im Konzil steht nüchtern betrachtet ziemlich isoliert neben den Bibelzitaten, die man offensichtlich nur zitiert, um zu suggerieren, es handle sich hier um eine biblische Lehre. Die Beweisführung wird aber nicht aus der Hl. Schrift erbracht, auch nicht anhand von Kirchenvätern. Wen wundert es, kein Einziger ist namentlich genannt.
Wahr ist, dass frühere Päpste die Religionsfreiheit scharf verurteilt haben. Wie kann also das, was früher falsch war, plötzlich richtig sein ?
Zur Erinnerung: wer hatte der Kirche die Religionsfreiheit eingebrockt? Die vorbereitenden Schemata von Kard. Ottaviani, auch jenes, wo von Toleranz gegenüber anderen Religionen die Rede war, wurden allesamt ignoriert und die Meinung von Kard. Bea zur Religionsfreiheit aufgegriffen. Ist das nicht schon ein negatives Vorzeichen, wenn die Religionsfreiheit der Toleranz vorgezogen wird ? Warum genügte denn die Toleranz nicht mehr, ist sie doch der Liebe und der Achtung der Personwürde ganz entsprechend ? Wenn Toleranz gegenüber anderen nicht mehr ausreichen soll, so zielt man die Gleichstellung der Religionen an. Man sagt nicht mehr: Wir haben die Wahrheit, aber tolerieren deine Einstellung, sondern: Wir haben die Wahrheit, doch ihr habt auch gewisse Teilwahrheiten (Stichwort "Elementetheologie"). Desgleichen in der "evolutiven Sprachgenese" bis Gender - mit dem Trick des Begriffs "Diskriminierung".
Bibel
Stellen wir die entscheidende Frage an die Autorität der Hl. Schrift: Frage: Wo findet sich in der Würde der Person die RF begründet ?
Gemäß der Genesis besteht die Würde der Person in der Abbild- lichkeit Gottes (Gen 1,26f: Imago Dei): "Lasst uns Menschen machen als Unser Abbild, Uns ähnlich."(Gen 1,26) In Gen 2,15 ist beschrieben, wie Gott der Herr den Menschen in den Garten Eden setzte, damit er den Garten "bebaue und behüte". Dann gab er dem Menschen ein Gebot: von allen Bäumen essen zu dürfen, nur von einem nicht, dem Baum der Erkenntnis von Gut und Böse, denn wer davon isst, stirbt. So kam es auch und damit die Verbannung aus dem Paradies.
Frage: Wo steht hier etwas davon, dass der Mensch tun dürfe, was er wolle ? Oder dass er in der Wahl der Religion frei wäre ? Es steht geschrieben, dass die Würde des Menschen in der Abbildlichkeit Gottes besteht und daher Gebot und Verbot, die dem Gott des Lebens entsprechen, einzuhalten sind, um am Leben zu bleiben.
Der freie Wille, ein Geschenk des Dreieinigen Gottes ("Uns ähnlich"), wird vom Schöpfer nicht angetastet, denn die Liebe Gottes will keinen Zwang auf die freiwillige Entscheidung des Menschen ausüben, aber die gute Entscheidung dringend empfehlen, die allein das Leben erhält. Die Schöpfungserzählung sagt uns, dass die Würde der Person hinsichtlich des freien Willens in der Wahl des Gesetzes des Lebens besteht, nicht in der Wahl des Gesetzes des Todes. Gottwidrige und ungehorsame Ent- scheidung führt letztlich zum Tod und der Tod beendet die geschaffene Würde des lebenden Menschen, indem er das Leben raubt.
Wie kann also die freie Wahl gottwidriger Religionen neben der freien Wahl der einzig gottgefälligen Religion dieselbe Würde besitzen ?
Gemäß Lehre der Kirche ist man wahrhaft frei, wenn man sich der Ordnung des Dreieinigen Gottes unterstellt. Das ist die wahre "Freiheit der Söhne Gottes" (Röm 8,21).
Wenn Jesus sagt, "Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater außer durch mich." (Joh 14,6), dann gibt es keinen andern Weg, keine andere Wahrheit und kein anderes Leben, was aber der Begriff der Religionsfreiheit suggeriert.
Die offenbarte freie Wahl, der offenbarte freie Wille geht immer konform mit der Pflicht zur Einhaltung des Gebotes Gottes. Wenn sich der freie Wille vom Gebot Gottes löst, wird er unfrei durch die Einflüsterung des Bösen, was zwangsläufig zum Tode führen muss. Der Zwang folgt also der falschen freien Wahl. Die richtige freie Wahl führt zur wahren Freiheit.
Freiheit im christlichen Sinne bedeutet, man kann auf der Skala der Liebe unendlich viele Formen der Liebe (Tugenden) auswählen. Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, die dem Gesetz des Lebens entsprechen. Darum heißt es in Genesis, alle Bäume stünden zur freien Verfügung, nur einer nicht.
Der Böse möchte immer einreden, es käme auf diesen einen Baum an, der erst Freiheit ermögliche. Das ist eine Lüge !
Die Willensfreiheit ist dem Menschen zwar belassen und diese wird vom Schöpfer nicht angetastet, weil es Seiner Liebe entspricht, nicht zu zwingen, aber Derselbe warnt die Menschen, dass gottwidriger Gebrauch dieses freien Willens zwangsläufig zum Tod führt, denn der Böse tötet und hat nichts Gutes mit den Menschen im Sinn.
Der Schöpfer schenkt Freiheit, der Böse übt Zwang aus.
Wenn ein von Gott gegebenes Naturrecht auf Religionsfreiheit bestünde, das im Staat konsequent geschützt werden müsste, dann dürften gottwidrige Religionen nicht angetastet werden, dann würden die Staaten allen Religionen freien Raum lassen, wodurch sie ihrerseits immer mehr über den Staat bestimmen würden. Unmöglich kann es sein, dass der Irrtum neben der Wahrheit gleiches Recht genießen kann. Wenn ein Staat zur Erkenntnis kommt, dass einzig der christliche Glaube der Gottes- und Nächstenliebe Frieden garantieren kann, dann hat er auch das Recht, die christlichen Gesetze im Staat einzuführen und zu schützen. Dies war im ganzen Hl. Römischen Reich deutscher Nation so, von Karl d. Großen angefangen. [800-1806: Mit der Unterzeichnung der Rheinbundakte endete das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Am 06. August 1806 legte Kaiser Franz II. die Krone des Heiligen Römischen Reiches nieder. Napoleon I. gewann zunächst 16 deutsche Einzelstaaten dafür, den Rheinbund zu gründen.]
Wahrheit und Irrtum nebeneinander widersprechen sich und Widersprüche führen letztlich zu Krieg. Einzig Einheit im wahren Glauben und Einheit im wahren Gesetz führen zu Frieden. Das Abendland hielt bisher nicht umsonst an seiner christlich geprägten Kultur fest, die eine Kultur des Schönen, Wahren und Guten ist.
Die Staaten sollten bei aller Toleranz - ja "Toleranz" ist hier die richtige Handhabe gegenüber Andersgläubigen und überhaupt Andersdenkenden, nicht "Respekt gegenüber falschen Ansichten" - sich klar und deutlich für die 10 Gebote Gottes (Sinai) aussprechen. Sie sind die Gesetze des Lebens, die man nicht nur einhalten soll, sondern darf. Das Dürfen ist hier das Schöne, denn die Einhaltung sorgt für wahre Freiheit. Man sollte die 10 Gebote lieben und ganz herrlich finden, weil dadurch Leben in jeder Weise geschützt wird. Man sieht es doch, dass es ohne diese zugegebenermaßen wenigen Gebote immer weiter abwärts geht. Der Böse kennt keine Grenzen nach unten, er treibt den Menschen immer tiefer in den Ruin.
Fazit: Die sog. "Religionsfreiheit" ist weder in der Offenbarung explizit erwähnt, noch theologisch daraus begründbar, noch bei den Vätern für gut geheißen, sondern verurteilt, noch als friedenstif- tend erkennbar, wenn man ihr das Recht einräumt, neben der einzig wahren Religion gleichwertig zu sein. In einem Staat, wo gewaltsame Unterdrückung Andersgläubiger herrscht, kann der Begriff zwar ein Schritt nach vorne sein, aber nur, weil die einzig wahre Religion dann auch toleriert wird. Staaten, die bereits die einzig wahre Religion schützen, haben keinen Vorteil von der Einführung der Religionsfreiheit, da das Christentum ohnehin den freien Willen schützt, aber durch die Gesetzgebung rechtswidriges (ungerechtes) Handeln bestraft. Die Tatsache, dass Religionen, die Götzen dienen (der Begriff Götze scheint ganz und gar gemieden zu werden, obwohl die Hl. Schrift so oft davon spricht), den Menschen knechten, geistig oder leiblich vergewaltigen, respekt- los und sehr menschenverachtend sein können, wird von der Darstellung der Religionsfreiheit nach Vat. II in Dignitatis humanae lediglich in marginaler Weise berührt. [Die Abschlachtung und Folterung der Christen in vielen vom Islam dominierten Ländern wie auch schweigend hingenommen durch andere Religionen in kommunistischen Diktaturen wird oft gleichgesetzt, weil moralisch gleichbewertet mit den Kreuzzügen, vgl. dazu: Ballestrem Tommy, Ja, aber die Kreuzzüge … Eine kurze Verteidigung des Christentums, ISBN/EAN: 9783863571214]
Ergo: Vat. II muss zurückgenommen werden, weil es der immer gültigen traditionellen Lehre, d.h. der Übereinstimmung der Kirchenlehrer aller Zeiten, widerspricht, die Korrektur einzelner gravierender und vieler zweideutig formulierter Sätze fehlgeschlagen ist und es ohnehin nicht durchgehenden dogmatischen und damit verpflichtenden Glaubenscharakter hat, denn was nicht dogmatisch, d.h. Wahrheit ist, soll gar nicht geglaubt werden.
DAS CHRISTENTUM IST WAHRE FREIHEIT, FREIHEIT IM HERZEN
Der Mensch hat ganz klar die Freiheit sich entscheiden zu müssen zwischen Gut und Böse, aber er hat die Verpflichtung das Gute zu wählen und das Böse abzulehnen. Wenn der Staat nicht per Verfassung für das Gute ist, dann ist er automatisch für das Böse. Das bedeutet, daß ein wertneutraler Staat immer ein atheistischer Verbrecherstaat ist und bei entsprechenden demokratischen Mehrheiten zum …Mehr
Der Mensch hat ganz klar die Freiheit sich entscheiden zu müssen zwischen Gut und Böse, aber er hat die Verpflichtung das Gute zu wählen und das Böse abzulehnen. Wenn der Staat nicht per Verfassung für das Gute ist, dann ist er automatisch für das Böse. Das bedeutet, daß ein wertneutraler Staat immer ein atheistischer Verbrecherstaat ist und bei entsprechenden demokratischen Mehrheiten zum totalitären Staat wird der jeder Minderheit seine barbarischen Gesetze aufzwingt.
Die vorbereitenden Schemata von Kard. Ottaviani, auch jenes, wo von Toleranz gegenüber anderen Religionen die Rede war, wurden allesamt ignoriert und die Meinung von Kard. Bea zur Religionsfreiheit aufgegriffen.