Faustina Kowalska, Ein Fall völliger Ablehnung für die C.D.F.

Faustina Kowalska. Ein Fall von völliger Ablehnung seitens der Kongregation für die Glaubenslehre 'C.D.F.'

« Dieser Fall
verdeutlicht, dass eine Notifikation
der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre
keine endgültige und unfehlbare Äußerung der Amtsstelle in Glaubensfragen bedeutet

Der Fall der Heiligen Faustina Kowalska ist eines der bemerkenswertesteten Beispiele für eine völligen Umkehrung eines Urteils der heiligen Kongregation für die Glaubenslehre, welche eine zuvor ausgesprochene komplette Verurteilung zurückgezogen hatte und so den Weg für eine Praxis einer weltweiten Verehrung der Göttlichen Barmherzigkeit erschlossen hat, eine Verehrung, welche ihren Ursprung in den Schriften der Heiligen Faustina haben. Die beiden Notifikationen betreffend der Heiligen Faustina[1] wurden im offiziellen Vatikan-Register, der Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht; die erste verurteilte sie, und die andere zog, 20 Jahre später, diese Verurteilung zurück.
Notifikation über die Heilige Maria Faustina Kowalska
der heiligen Kongregation für die Glaubenslehre - seinerzeit "Heiliges Offizium" (1959)

(Übersetzung der Redaktion aus dem Englischen)

Möge es öffentlich gemacht werden, dass die oberste Heilige Kongregation des "Heiligen Offiziums" (heutige Glaubenskongregation), nach Prüfung der angeblichen Visionen und Offenbarungen der Schwester Faustina Kowalska, aus dem Orden ’Unsere Liebe Frau der Göttlichen Barmherzigkeit’, welche 1938 in Krakau verstarb, das nachfolgende beschlossen hat:
Das Verbreiten von Bildern und Schriften, welche die Frömmigkeit an die Göttliche Barmherzigkeit nach dem Vorschlag der besagten Schwester Faustina zum Ausdruck bringen verboten werden muss.;
Die Bischöfe sind zur Bedachtsamkeit aufgerufen, damit sie sicherstellen können, dass die beschriebenen Bilder beseitigt werden, welche bereits zur Verehrung benutzt wurden. .
Aus dem Palast des ’Heiligen Offiziums’, am 6. März 1959
Hugh O’Flaherty, Notar.
Notifikation der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre
Aus verschiedenen Orten, besonders aus Polen, auch von Personen mit Amtsgewalt (Bischöfe), wurde nachgefragt, ob das Verbot der "Notifikation" des Heiligen Offiziums bezüglich der Verehrung der Göttlichen Barmherzigkeit in der von der Schwester Faustina Kowaska vorgeschlagenen Form, welche in den Beschlüssen des Heiligen Stuhls 1959 Seite 271 (in den AAS, Acta Apostolicae Sedis, französische Ausgabe) publiziert wurde, noch in Kraft sei.
Diese Heilige Kongregation, welche nun in Besitz von vielen Originaldokumenten ist, welche im Jahre 1959 nicht bekannt waren, erklärt, angesichts der tiefgreifend veränderten Umstände und unter Berücksichtigung der Meinung vieler polnischer Lehrstuhlinhaber, dass das Verbot, welches in der weiter oben zitierten "Notifikation" enthalten war, nicht mehr verpflichtend ist .
Ausgestellt am Sitz der Heiligen Kongregation, 15. April 1978
Seine Eminenz Franjo Kardinal Seper, Präfekt
Erzbischof Jerome Hamer, O.P., Sekretär
Nachfolgend, was Father Michael O’Carroll dazu sagt: «Ich bedaure, dass der Unterzeichnende der Verurteilung von Schwester Faustina, Mgr Hugh O’Flaherty - einer meiner Landsmänner - war, welcher vom Glanz einer heiligen Legende umgeben ist, der Tatsache, dass er Gefangene und Opfer der Tyrannei in der Zeit des Krieges (Anmerkung: vorallem auch Juden) gerettet hat; ich bin mir jedoch sicher, dass er auf Befehl handelte. Die Rehabilitierung[2] der Schwester Faustina wurde vom Präfekten der Kongregation, Kardinal Seper, und von seinem Sekretär unterschrieben. Es ist wichtig anzumerken, dass sich unter den erwähnten polnischen Bischöfen ein gewisser Karol Wojtyla, seinerzeit Erzbischof von Krakau, findet. Er ist derjenige, welcher später, als Papst Johannes Paul II., Schwester Faustina selig gesprochen hat. Er ist es auch, welcher eine Enzyklika "Über das Göttliche Erbarmen", Dives in Misericordia[3], veröffentlichen wird, welche von der Lehre der Seligen inspiriert wurde.
Diese bestürzende Episode macht deutlich, dass eine Notifikation, ob sie nun unterschrieben oder nicht unterschrieben ist, auch wenn sie von der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre her stammt, keinesfalls ein unfehlbares Dokument der Lehrautorität ist
Michael Dore, Vassula et Rome, Parvis 1996, en Français, p. 91-93
loveshalom
"Diese bestürzende Episode (wie oben geschildert, von Schwester Faustyna) macht deutlich, dass eine Notifikation, ob sie nun unterschrieben oder nicht unterschrieben ist, auch wenn sie von der Heiligen Kongregation für die Glaubenslehre her stammt, keinesfalls ein unfehlbares Dokument der Lehrautorität ist!»"