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Antimodernist
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Kirchenlexikon - Stichwort Unfehlbarkeit (I) - Wesen und Subjekt. In der Diskussion um die Absetzung eines häretischen Papstes sei hier aus dem Kirchenlexikon von Wetzer und Welte zitiert: "Ja aus dem …Mehr
Kirchenlexikon - Stichwort Unfehlbarkeit (I) - Wesen und Subjekt.

In der Diskussion um die Absetzung eines häretischen Papstes sei hier aus dem Kirchenlexikon von Wetzer und Welte zitiert: "Ja aus dem Vatikanum (gemeint I) läßt sich nicht einmal die Unmöglichkeit eines förmlichen Glaubensabfalles des Papstes folgern, wie denn das kanonische Recht für einen solchen (wohl imaginären) Fall den sofortigen Verlust der päpstlichen Würde vorgesehen hat." Damals konnte man sich nicht vorstellen, daß es einen Glaubensabfall eines Papstes geben kann.
DrMartinBachmaier
Hab jetzt mal zu formulieren versucht, was nicht widerlegt werden darf, damit ich meine Position, keiner der V2-Päpste (J23, P6, JP1, JP2, B16) sei ein Häretiker, halten kann.
Häresie ist, das hat auch a.t.m so gesagt, der Verstoß gegen ein Dogma (also keine sententia certa oder sententia fidei proxima, sondern eine sententia de fide). Man ist exkommuniziert, wenn man sich öffentlich gegen ein …Mehr
Hab jetzt mal zu formulieren versucht, was nicht widerlegt werden darf, damit ich meine Position, keiner der V2-Päpste (J23, P6, JP1, JP2, B16) sei ein Häretiker, halten kann.

Häresie ist, das hat auch a.t.m so gesagt, der Verstoß gegen ein Dogma (also keine sententia certa oder sententia fidei proxima, sondern eine sententia de fide). Man ist exkommuniziert, wenn man sich öffentlich gegen ein Dogma ausspricht.
Ich schließe mal, dass man diese Exkommunikations-Bedingung auch auf die Häresie-Frage bzgl. eines Papstes (oder eines, der sich halt so nennt) anwenden darf.
Danach wäre ein Papst (oder einer, der sich so nennt) Häretiker, wenn er öffentlich, also nicht nur als Privatmensch, ein Dogma leugnet.

((Ich hatte nämlich auch bereits die Überlegung, ob die Leugnung "ex cathedra" sein müsse, sozusagen, dass er de fide gegen einen de-fide-Satz verstoßen müsste. Das wäre wohl eine zu starke Bedingung für Häresie, eine Bedingung, die ein normaler Gläubiger, ein Laie etwa, gar nicht erfüllen kann, da er nicht ex cathedra sprechen kann. Da wäre dann für den Fall, dass Franziskus Papst wäre, nicht einmal dieser Franzikus ein Häretiker, solange er nur kein Dogma kreiert. Und der Gläubige muss sich ja auf die öffentlichen Äußerungen des Stellvertreters Christi verlassen dürfen; sonst wäre die Kirche von der Hölle überwältigt))

Man muss ja wohl auch die V2-Beschlüsse als öffentlich bezeichnen.
Da dürfen dann keine Häresien drin stecken.

Doch selbst im V2 eine Häresie nachzuweisen, dürfte schwer fallen. Ich glaube etwa nicht, dass es ein Dogma gibt, wo etwa der Islam überhaupt erwähnt ist. Und die "Substitit-in"-Behauptung ist auch keine Häresie, denn "subsistit in" entspricht - mathematisch gesehen - der unechten Teilmenge, die auch von der Gleichheit zweier Mengen erfüllt ist. "subsistin in" leugnet also keine Identität, spricht nur nicht davon. Ist diese überhaupt dogmatisiert?

Bei der Leugnung des Dogmas "nulla salus extra ecclesiam" (kein Heil außerhalb der (römischen) Kirche) per Einschränkung im KKK (dieses Dogma gilt nicht für solche, die die Kirche nicht kennen gelernt haben) könnte man sich auf den Kirchenbegriff rausreden. Im Dogma sei die Kirche als der mystische Leib gemeint, in den man z.B. auch durch die unklar definierte Begierdetaufe eintreten kann, bei der Leugnung des Dogmas bezieht man sich ja auf den formellen Eintritt in die katholische Kirche, die einem, der sie nicht kennt, nicht möglichist.
DrMartinBachmaier
Normalerweise gehört ja die Diskussion von Gloria global am 28. März hierher. Momentan funktioniert da aber nichts. Klick ich die PDF-Datei an, kann man sie zwar lesen, aber es gibt kein Zurück mehr, etwa um zu kommentieren.
"Ja aus dem Vatikanum läßt sich nicht einmal die Unmöglichkeit eines förmlichen Glaubensabfalles des Papstes folgern, wie denn das kanonische Recht für einen solchen (wohl …Mehr
Normalerweise gehört ja die Diskussion von Gloria global am 28. März hierher. Momentan funktioniert da aber nichts. Klick ich die PDF-Datei an, kann man sie zwar lesen, aber es gibt kein Zurück mehr, etwa um zu kommentieren.

"Ja aus dem Vatikanum läßt sich nicht einmal die Unmöglichkeit eines förmlichen Glaubensabfalles des Papstes folgern, wie denn das kanonische Recht für einen solchen (wohl imaginären) Fall den sofortigen Verlust der päpstlichen Würde vorgesehen hat (Decret. Grat. Dist. 39, c. 6; vgl. Phillips, KirchenrechtI, 261 f.; Scheeben, Dogmatik I, 214)." (Kirchenlexikon - Stichwort Unfehlbarkeit (I) - Wesen und Subjekt).

Das halte ich ebenso für unvorstellbar, weil sonst die Kirche überwältigt wäre. Ist dann wohl als Mahnung an den Papst im Kirchenrecht verankert.

Häretiker im Sinne, dass sie öffentlich häretische Ansichten vertreten haben, sind aber schon auf den Heiligen Stuhl gelangt. Da braucht man jetzt nicht an Ratzinger zu denken.
Die Frau Kaiser Justinians I., Theodora, eine Anhängerin des Monotheletismus, hat es durchgesetzt, dass jemand gewählt wurde, der dem Monotheletismus anhing. Doch kaum Papst, verteidigte dieser dann die tradierte katholische Lehre und war nun gegen den Monotheletismus.

Da gibt es ja auch - im Rahmen der "Papst"-Franziskus-Diskussion wurde das mal gebracht - ein Dekret von Pius XII., wo es heißt: Wer gewählt ist, ist gewählt, will heißen, selbst wenn er aufgrund einer Zugehörigkeit zur Freimaurerei oder öffentlicher häretischer Äußerungen exkommuniziert ist.