Das achte Gebot. Von Alphons Maria von Liguori

Die zehn Gebote Gottes, die Gebote der heiligen Kirche und dieheiligen Sakramente.
Leicht faßlich fürs Volk erklärt.

Eine Anleitung sowohl für Katecheten als auch für fromme Christen zum Selbstunterrichte.

Vom heiligen Alphons Maria von Liguori

Achtes Capitel.

Von dem achten Gebote.
Du sollst nicht falsches Zeugniß reden gegen deinen Nächsten.

1. Vorerst wird durch dieses Gebot verboten, vor Gericht ein falsches Zeugniß abzulegen. Wer von seinem rechtmäßigen Richter befragt wird, der ist verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, und wenn er dieß nicht thut, ja wenn er nur sagt, daß er nichts von der Sache wisde, so versündigt er sich. Aber ich habe blos deßhalb geschwiegen, damit mein Nächster keinen Schaden leide. Solch' eineEntschuldigung spricht dich nicht frei, wie ich dies schon beim zweiten Gebote bemerkt habe. Du bist gehalten zu sagen, was du weißt, und es kommt nicht darauf an, obdies zum Schaden deines Nächsten gereiche oder nicht. Mit Recht trifft denselben dieser Schade, weil es für das allgemeine Beste nothwendig ist, daß Bösewichte bestraft werden, was aber nicht geschehen kann, wenn die Zeugen nicht aussagen, was sie wissen.

2. Aber auch derjenige begeht eine Sünde, und eine noch größere, der vor Gericht ein falsches Zeugniß zum Nachtheil seines Nächsten ablegt. Die Lüge ist immer eine
Sünde, wenn sie auch nur zum Scherz oder zum Vortheil eines Andern geschieht; und deßhalb ist es nicht einmal erlaubt zu lügen, wenn man dadurch selbst dem Tode entgehen könnte. Der Verfasser der Bibliothek für Pfarrer (p. 179.) erzählt, daß der Kaiser Maximian den Befehl gab, den heil. Antimus, Bischof von Nikomedien, ins Gefängniß zu werfen. Da geschah es, daß die Soldaten, welche ihn aufsuchten, zufälligerweise in die Wohnung des Heiligen kamen, wo sie etwas zu essen verlangten. Der heil. Antimus erfüllte ihr Begehren und bewirthete sie sehr gut. Hierauf fragten sie ihn, wo sie nur den Bischof Antimus finden könnten, worauf der Heilige antwortete: Ihr seht ihn vor euch stehen, denn ich selbst binAntimus. Da sprachen die Soldaten voll Dankbarkeit zu dem Heiligen: Wir wollen dich nicht mit uns fortführen, sondern aussagen, daß wir dich nicht gefunden haben.Aber Antimus entgegnete: Das dürft ihr durchaus nicht thun, meine Kinder, denn ich will nicht, daß ihr eine Lüge begeht; nein, ich will lieber sterben, als euch dazu rathen. –Hierauf begleitete er sie zum Kaiser.

3. Die Lüge ist also immer eine Sünde. Geschieht sie, ohne daß man dem Nächsten dadurch schadet, so istsie eine läßliche Sünde, hat aber der Nächste großen Schaden dadurch zu erleiden, so ist sie eine Todsünde. Dies lehrt uns die heilige Schrift an jener Stelle, wo es heißt: Ein Mund, der lügt, tödtet die Seele. Weish.1, 11. Und wenn man vor Gericht lügt, so begeht man dadurch eine doppelte Todsünde; fügt man aber einen Eidschwur hinzu, wie dies vor Gericht gewöhnlich der Fall ist, so begeht man auch noch ein Sacrilegium wegen des falschen Eides, was eine sehr schwere Sünde ist. Der Gesetzgeber Tenesius befahl, daß dem Richter immer einHenkersknecht mit einem Beile zur Seite stehen solle, um jeden, der bei Gericht lügen würde, augenblicklich zu tödten. Verflucht sey, wer das Recht verkehrt, und alles Volk soll sagen: Amen. Deut. 27, 19. – Eusebius erzählt im 6. Buche seiner Kirchengeschichte, daß eines Tages drei Zeugen vor Gericht den Bischof Narcissus falsch anklagten. Der erste sprach: Wenn meine Anklage nicht wahr ist, so will ich lebendig verbrannt werden; der zweite sagte: Ich will alsdann an der Gelbsucht sterben; der dritte: Ich bin bereit, alsdann blind zu werden. Aber binnen kurzer Zeit gingen diese Verwünschungen bei allen in Erfüllung; denn der eine ward plötzlich blind, der andere starb an der Gelbsucht, und der dritte wurde vom Blitze verbrannt.

4. Zweitens wird durch dieses Gebot das Ehrabschneiden verboten. Auch dieses ist eine ziemlich allgemein herrschende Sünde. Selten, sagt der heil. Hieronymus (Epist. ad. Celant.), wirst du Jemanden finden, der nicht bereitdazu wäre, den Wandel seines Nächsten zu tadeln. Und der heil. Jacobus (3, 2.) schreibt: Wer in keinem Worte fehlt, ist ein vollkommener Mann. Es ist ein schlechtes Zeichen bei einem Kranken, wenn deineZunge schwarz geworden ist; und oft kann man die Größe einer Krankheit leichter nach der Zunge als nach dem Pulse beurtheilen. Der Puls zeigt bisweilen nicht an, daß das Fieber heftig ist; wenn aber die Zunge schwarz und vergiftet erscheint, sagt Hippocrates, so ist dies dassicherste Anzeichen des nahen Todes. Manche kommen in die Kirche, hören öfters die heilige Messe an, und beten fleißig den Rosenkranz; aber ihre schwarze Zunge, die siezum Ehrabschneiden anwenden, deutet ihren nahen Tod an. Der heil. Bernhard sagt, daß das Ehrabschneiden ein dreischneidiges Schwert sey, welches mit einem Stoße -drei Wunden verursache; es verwundet nämlich den , welcher einem Andern die Ehre abschneidet durch die Sünde, die er begeht; es verwundet den, welchem die Ehre geraubt wird, weil er seinen guten Namen verliert; und es verwundet endlich auch noch den, welcher zuhört, weil ein jeder sich versündiget, der an solchen Reden seine Freudezu erkennen giebt.

5. Ich will jetzt diese Sünde noch genauer erklären.Die Ehrabschneidung ist zweifach, nämlich die Verläumdung und die eigentliche Ehrabschneidung. Man begehteine Verläumdung, wenn man fälschlich etwas Böses von seinem Nächsten aussagt, oder wenn man das Böse, das er gethan hat, vergrößert, und dies ist eine Todsünde, wenn es sich um eine wichtige Sache handelt; und alsdannist man verpflichtet, den guten Namen des Nächsten wieder herzustellen. Eine Ehrabschneidung ist es aber, wenn man eine geheime Sünde des Nächsten denjenigen mittheilt, die es noch nicht wissen, und auch dies ist eine Todsünde; denn so lange die Sünde noch unbekannt ist, ist jener im Besitz seines guten Namens, dessen du ihn beraubst; hat aber Jemand einmal seinen guten Ruf verloren, so kann er sich nicht mehr sehen lassen.

6. Man kann auf verschiedene Weise Jemanden umseinen guten Ruf bringen. Erstens, indem man ihm offenbar Böses nachredet, wenn man z. B. Ssagt: Dieser hat diese oder jene Sünde begangen u. s. w. Zweitens, wenn man ihm indirekt die Ehre abschneidet, indem manz. B. sagt: Jener beichtet oft, aber – ich kann nicht mehr sagen. Manchmal wäre es weit besser, wenn man das Böse geradezu sagte, denn durch solch ein Aber bewirkt man gar häufig, daß die Andern die Sache für weit größer ansehen, als sie wirklich ist. Die dritte Weise besteht darin, daß man die Absicht tadelt. Man kann z. B. die Handlung selbst nicht tadeln, weil sie an und für sich gut ist. Was thut man alsdann? Man tadelt die Absicht und sagt z. B.: Er hat das gethan, um die Leute zu täuschen. Die vierte Weise besteht darin, daß man durch Zeichen Übels nachredet. Wer das thut, der wird von der heiligen Schrift ein Mann von böser Zunge genannt. Dem Mann von böser Zunge wird es nicht wohl gehen auf Erden. Ps. 139, 12. Ein Mann von böser Zunge ist nämlich der, welcher mehrere Zungen hat, und der nicht blos mit der Zunge, sondern auch mit den Händen, den Füßen und den Augen die Ehre abschneidet. Ein gewisser Jüngling, der nicht reden konnte, ohne seinem Nächsten Übles nachzureden, ward zur Strafe für dieses Laster zuerst wahnsinnig, hernach biß er sich die Zunge mit seinen eigenen Zähnen ab, endlich kam ein furchtbarer Gestank aus seinem Munde hervor, worauf er den Geist aufgab. Wollte Gott, daß es nicht Viele gäbe, die dies Laster an sich haben! Nattern gift ist unter ihren Lippen. Ps. 13, 3. Es scheint, als ob sie den Mund voll Gift hätten, und als ob sie nicht zu reden vermöchten, ohne bald diesem, bald jenem seinen guten Ruf zu rauben.

7. Andere haben den Fehler an sich, daß sie aufmerken, was von Andern gesagt wird, und es dann demselben wieder erzählen. Kaum hören sie, daß Jemand Böses von einem Andern sagt, so hinterbringen sie es alsogleich demselben wieder. Solche Menschen nennt man Ohren bläser, die Gott Selbst verflucht, weil sie das Amt desTeufels treiben, weil sie den Frieden in ganzen Familien und Gemeinden zerstören und die Ursache von vielen Feindschaften und Streitigkeiten sind. Von diesem Laster habe ich bereits geredet, da ich das Gebot der Nächstenliebe erklärt habe. Nehmt euch also sorgfältig in Acht, meine Christen, wenn ihr redet, und hütet euch wohl, daß eure Zunge euch nicht dereinst ins ewige Verderben stürze. Im Spiegel von Beispielen wird erzählt, daß ein Verdammter einmal mit einer verwundeten und verbrannten Zunge erschienen sey, die er selbst mit seinen Zähnen zerfleischte, indem er ausrief: Diese verfluchte Zunge ist Schuld daran gewesen, daß ich verdammt worden bin.

8. Wenn jedoch die Sünde des Nächsten schon öffentlich bekannt ist, so begeht man keine Todsünde, sondern nur eine läßliche Sünde gegen die Liebe, wenn man sie ohne rechtmaßige Ursache denen offenbart, die noch nichts davon wissen. Merken wir uns indeß, daß, wenn eine Handlung auch früher allgemein bekannt gewesen, aber jetzt wieder in Vergessenheit gerathen ist, man eine schwere Sünde begeht, wenn man sie offenbart, weil der, welcher früher seine Ehre verloren hatte, sich doch jetzt wieder im Besitz eines guten Rufes befindet.

9. Ich will jetzt noch einige Mittel gegen dieses Laster angeben. Es ist nicht genug, daß, wer seinen Nächsten um den guten Namen gebracht hat, dies blos beichtet,
sondern er muß auch den guten Namen, den er ihm geraubt hat, wiederum herstellen. Aber hierin besteht dieSchwierigkeit; denn leicht kann man Jemanden den guten Namen rauben, sehr schwer ist es aber, denselben wieder herzustellen. Ist das Böse, das man ausgesagt hat, gar nicht wahr, so ist der Verläumder verpflichtet zu widerrufen und öffentlich zu bekennen, daß er seinen Nächsten verläumdet habe. Aber gerade das ist sehr schwierig. Menochius (pars 4.) erzählt, daß ein gewisser Edelmann ein mal einer verheiratheten Frau etwas Böses nachgeredet hatte; als derselbe hierauf bei dem Dominikaner Victor beichtete, sagte ihm derselbe, er müsse vor allem widerrufen, was er gesagt habe. Aber der Ritter erwiederte: Das kann ich nicht thun, denn ich kann meine Ehre nicht preisgeben. Der Beichtvater wiederholte ihm hierauf, daß er ihn sonst nicht lossprechen könne, worauf aber jener hartnäckig antwortete, er könne es einmal nicht thun. Als endlich der Beichtvater erkannte, daß alle seine Worte vergebens sehen, sprach er zu dem Edelmanne: Gehen Sie, Sie stürzen Sich Selbst ins Verderben; worauf er ihm den Rücken kehrte.

10. Ist dagegen die Sünde des Nächsten wahr, aber geheim, so muß man, wie ich bereits gesagt habe, deß ungeachtet demselben seinen guten Ruf wieder zu verschaffen suchen; aber in solch einem Falle ist dies weit schwieriger; denn wenn der Nebenmensch wirklich die Sünde begangen hat, so kann man nicht sagen, daß er es nicht gethan habe; denn das würde eine Lüge seyn, und lügen darf man niemals. Was muß man denn thun? Als dann muß man alles thun, was man kann, um das Übel,das man angerichtet hat, wieder gut zu machen, indemman sich z. B. zweideutiger Ausdrücke bedient und sagt: Was ich von diesem da gesagt habe, habe ich nur zum Scherz oder in der Leidenschaft gesagt, ich habe es mir so eingebildet. Zuweilen ist es aber besser, wenn man die guten Eigenschaften jener Person hervorzuheben sucht, ohne etwas anderes zu sagen, besonders wenn man voraussetzen kann, daß dieselbe damit zufriedener ist, als wenn man von neuem das Andenken an ihre Sünde bei Andern auffrischt.

11. Man muß sich hier übrigens etwas sehr Wichtiges merken, daß nämlich derjenige weder Andern die Ehre abschneide, noch überhaupt eine Sünde begehe, der das Böse, das Jemand begeht, dessen Vorgesetzten, Eltern, Vormündern oder Lehrern, in der Absicht mittheilt, daß jene denSchaden verhindern, der dadurch entweder für Alle, oderfür einen Unschuldigen, oder für den Fehlenden entsteht. Wenn z. B. ein Mädchen einen vertrauten Umgang mit einem Jünglinge hat, oder wenn ein Jüngling ein verdächtiges Haus besucht, und du hinterbringst dies dem Vater, damit er es abstelle, so begehst du nicht nur keine Sünde, sondern du bist sogar bisweilen schuldig, dies anzuzeigen, wenn du es ohne großen Nachtheil für dich selbst thun kannst. Dies also kann man, wie gesagt, kein Ehrabschneiden nennen. Der heil. Thomas C2. 2. q. 62. a. 2. ad 1.) sagt, das Ehrabschneiden sey alsdann eine Sünde, wenn es in der Absicht geschehe, dem guten Rufe des Nächsten zu schaden, nicht aber, wenn man das Böse sage, um neue Sünden des Fehlenden oder den Schaden eines Andern zu verhindern.

12. Ich habe gesagt, daß das Ehrabschneiden eine Sünde sey. Ist es nun aber auch eine Sünde, es mit anzuhören, wenn Andern die Ehre geraubt wird? Es ist dies eine Sünde, wenn derjenige, welcher zuhört, den Ehrabschneider dadurch zum Reden auffordert, oder wenn man beim Zuhören Wohlgefallen hat und dieses zu erkennen giebt. Giebt dagegen Jemand keine Freude daran zu er kennen, und läßt er sich nur aus einer gewissen Scheu zurückhalten, den Ehrabschneider zurecht zu weisen, so begeht er, im Falle er nicht etwa gewiß wüßte, daß er durch die Zurechtweisung die Ehrabschneidung verhindern würde, nach dem heil. Thomas (2. 1. q. 71. a. 4.) keine Todsünde. Dies gilt jedoch nur von denen, die keine Obern sind; denn der Vorgesetzte das Ehrabschneiders ist verpflichtet, denselben jedesmal zurechtzuweisen und die Ehrabschneidung zu verhindern. Wenn übrigens Jemand einen Ehrabschneider anhört und erkennt, daß es sich um eine wichtige und geheime Sache handelt, so muß er einen solchen Menschen entweder zurechtweisen, oder das Gespräch auf einen andern Gegenstand bringen, oder weggehen, oder wenigstens zu erkennen geben, daß ihm solch ein Gespräch mißfalle.

13. Drittens wird durch dieses Gebot auch die Beschimpfung verboten. Sie ist eine Beleidigung, die dem Nächsten in seiner Gegenwart zugefügt wird. Durch die Ehrabschneidung wird dem Nächsten der gute Name, durch die Beschimpfung wird ihm seine Ehre geraubt. Der heil. Paulus sagt, daß diejenigen, die auf solche Weise den Nächsten mißhandeln, von Gott gehaßt werden. Beschimpfer sind bei Gott verhaßt. Röm. 1, 30. Wenn aber die Beleidigung zugleich die Ehrabschneidung in sich schließt, so ist sie eine doppelte Sünde, weil alsdann dem Nächsten sowohl seine Ehre, als sein guter Name geraubt wird. Gleichwie man verpflichtet ist, dem Nächsten seinen gutenRuf wieder zu ersetzen, so ist es auch eine Pflicht, ihm seine Ehre wieder zurückzustellen, indem man ihn um Verzeihung bittet, oder einen andern Akt der Demüthigung gegen ihn ausübt. Wenn andere Personen bei der, durchWorte oder Werke zugefügten Beschimpfung zugegen waren, so muß man in Gegenwart derselben das dem Andern zugefügte Unrecht wieder gut machen. Die Briefe Anderer erbrechen, ist ebenfalls eine Art von Beschimpfung und daher gleichfalls eine Sünde, falls man nicht voraussetzenkann, daß dem Übersender oder Empfänger nichts daran liege. Es ist auch noch eine Sünde, ein anvertrautes Geheimniß oder ein Versprechen bekannt zu machen, außer man hätte eine rechtmäßige Ursache, dieses zu thun. In Bezug auf die Fälle, wo solch eine Ursache eintritt, muß man seinen Beichtvater um Rath fragen.

14. Ist es aber auch eine Sünde, freventliche Urtheile zu fällen? Hierauf antworte ich bejahend, wenn es in einer wichtigen Sache geschieht, und wenn das Urtheil wirklich freventlich ist, d. h. wenn kein gewisser Grunddazu vorhanden ist; denn wenn ein solcher Grund dazu vorhanden wäre, so begeht man keine Sünde. Ohne Grund Böses von seinem Nächsten muthmaßen, ist eine läßliche Sünde, und wird nur schwerlich zu einer Todsünde, aus genommen, Jemand habe ohne allen Grund seinen Nächsten in Verdacht, daß er eine sehr schwere Sünde begangen habe. Ich sage: ohne Grund; denn wenn ein Grund dazu vorhanden ist, so begeht man dadurch keine Sünde. Gute Christen denken übrigens von ihren Mitmenschen immer gut, indeß die bösen immer Schlechtes von ihnen glauben. Der Thor hält, weil er selbst ein Thor ist, alle für Thoren. Eccl. 10, 3. 15. Ich habe also jetzt vom achten Gebote gehandelt, und es bliebe mir nur noch übrig, vom neunten und zehnten Gebote zu reden, wodurch verboten wird, des Nächsten Gut oder sein Weib zu begehren. Ich habe aber bereits von der Sünde der Unkeuschheit im sechsten, und vom Diebstahle im siebenten Gebote geredet. Da also hiernur vorboten wird, Verlangen darnach zu tragen, solche Sünden zu begehen, so wird es genügen, wenn ich bemerke, daß man alles, was zu thun eine Sünde ist, auchnicht ohne Sünde verlangen könne. Ich übergehe auchnoch die Gebote der Kirche, denn das Nothwendigste, was darauf Bezug hat, habe ich bereits in der Erklärung derzehn Gebote angeführt.