Ursula Sankt
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Aber: Der Gesetzentwurf beschreibt ein Problem, das so nicht existiert. Das ist der Grund, warum die entsprechenden Gerichtsverfahren, mittels derer die Versammlungen in der Nähe der Beratungseinrichtungen verboten werden sollte, gescheitert sind – die Beweisaufnahme der Gerichte hat ergeben, dass die Persönlichkeitsrechte von Schwangeren in keinem einzigen Fall eingeschränkt worden waren. Insofern …Mehr
Aber: Der Gesetzentwurf beschreibt ein Problem, das so nicht existiert. Das ist der Grund, warum die entsprechenden Gerichtsverfahren, mittels derer die Versammlungen in der Nähe der Beratungseinrichtungen verboten werden sollte, gescheitert sind – die Beweisaufnahme der Gerichte hat ergeben, dass die Persönlichkeitsrechte von Schwangeren in keinem einzigen Fall eingeschränkt worden waren. Insofern ist eine Regelung per Gesetz auch nicht erforderlich. In keiner der vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung wird ein konkreter Fall geschildert, in dem es tatsächlich zu einer Belästigung von Schwangeren durch Gebetswachen gekommen wäre.
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