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Demokratie ade -Parteiausschluss aus der ÖDP von Felix Staratschek. Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: viertuerme.blogspot.de …Mehr
Demokratie ade -Parteiausschluss aus der ÖDP von Felix Staratschek.

Eine Übersicht aller Beiträge zum Thema "Sebastian Frankenberger, ESM, "Mehr Demokratie" und Grundgesetz" siehe hier: viertuerme.blogspot.de/…/bibliographie-d…

Seit dem 23. Juli 2014 liegt mir das Urteil des Schiedsgerichtes nun auch schriftlich vor. Dieses war am 30. Juli 2014 gefällt worden, an dem Tag, an dem vor genau 80 Jahren mein Vorbild Fritz Gerlich von den Nazis in Dachau ermordet wurde. Ich habe Fritz Gerlich immer wieder in dieser Auseinandersetzung erwähnt und da ist es schon sonderbar, dass das Urteil ausgerechnet auf diesen denkwürdigen Tag fiel. Bevor mir das bewusst wurde, hatte ich andere Termine vorgeschlagen, aber die Schiedsrichter sagten sinngemäß, dieser Termin sei alternativlos.

Ich werde das Urteil hier komplett wieder geben und kommentieren.

Redaktionell werde ich zwei Dinge verändern, um es für alle lesbarer zu machen:
1. Ich werde das Wort "Beschwerdeführer" durch "Felix Staratschek" ersetzen.
2. Ich werde das Wort "Beschwerdegegner" durch "ÖDP- Bundesvorstand" ersetzen.
Redaktionelle Einschübe und Veränderungen im Text werden in eckige Klammern gesetzt, damit jede Veränderung des Originaltextes erkennbar ist. Es kann sein, dass ich einige Abkürzungen ausschreibe, um den Text für alle verständlicher zu machen. Punkte "...." deuten, wenn ich aus dem "Beschluss" zitiere, keine Auslassung an, sondern nur eine Unterbrechung des Textes.

Das Urteil wird eingerahmt und in Schrägschrift geschrieben, meine Kommentare in Normalschrift.

Zunächst greift das Urteil über 5 Seiten den Beschluss des Landesschiedsgerichtes der ÖDP in Nordrhein Westfalen und den Werdegang auf, um dann zum eigentlich Beschluss zu kommen.

Aus Zeitgründen kann ich das nicht an einem Stück schaffen, das Urteil hier einzustellen und zu kommentieren. Außerdem ist Recherche nötig, um zu allen Aussagen auch die Originaltexte zu finden und zu verlinken.

"Bundesschiedsgericht der ÖDP

Beschluss in dem Beschwerdeverfahren mit dem Az.: 1/1/2014


Beschwerdeführer:
Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald

gegen

Beschwerdegegner:
Bundesvorstand der Ökologisch Demokratischen Partei, Neckarstraße 27-29, 55148 Mainz

hat das Bundesschiedsgericht nach mündlicher Verhandlung am 30.06.2014 in Fulda durch seinen Vorsitzenden Ulrich Krähe und die beisitzenden Richter Dr. Björn Benken und Paul Holmes beschlossen:

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.
2. Das verfahren ist gebührenfrei.
3. Jeder Beteiligte trägt seine außergerichtlichen Kosten und Auslagen.

Gründe


A.

I.


Der am 17.10.1966 geborene - somit heute 47 jährige - [Felix Staratschek] wendet sich gegen den Beschluss des Landesschiedsgerichtes Nordrhein Westfalen vom 27.01.2014, mit dem er auf Antrag des [Bundesvorstandes der ÖDP] aus der Ökologisch Demokratischen Partei, der er seit 1.1.1987 angehört, ausgeschlossen ist.

II.

[Felix Staratschek] ist seit längeren Vorsitzender des Kreisverbandes "Bergisches Land" und führt seit Frühjahr 2012 eine Auseinandersetzung mit dem [Bundesvorstand der ÖDP]:

Er kritisiert inhaltlich sinngemäß zusammengefasst, dass der [Bundesvorstand der ÖDP] entgegen der Beschlussfassung auf dem Bundesparteitag in Hannoversch Münden (April 2012) die von dem damaligen Parteimitglied Sarah Luzia Hassel Reusing initiierte Verfassungsbeschwerde gegen den ESM nicht bzw. nur marginal unterstützt habe, .....
"

Natürlich kritisiere ich das die Reusingklage nicht entsprechend ihrer Bedeutung und entsprechend der Beschlusslage unterstützt wird, aber das steht nicht an erster Stelle und würde als einzige Unterlassung nicht meinen Widerstand rechtfertigen!

Dieser Widerstand ist erst im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde von "Mehr Demokratie" zu sehen, die.....

....... massiv unterstützt wurde, ohne dass es da eine Beschlusslage für gab und

...... ohne dass das der ÖDP inhaltlich vorgestellt wurde und

........ ohne das je überzeugend dargelegt wurde, wie diese Aktion mit der Beschlusslage der ÖDP vereinbar ist.

Denn die Klage von "Mehr Demokratie" stellt das Grundgesetz und die Demokratie in Frage statt gegen den ESM und Fiskalpakt vorzugehen. Das werde ich später noch ausführlich darlegen.

"...sondern sich später stattdessen ohne Mandat des Bundesparteitages der diesbezüglichen Verfassungsbeschwerde von Mehr Demokratie e.V. angeschlossen habe. Damit würde sich der [Bundesvorstand der ÖDP] gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) wenden, weil dieses die von Mehr Demokratie e.V. in Zusammenhang mit dem ESM- Vertrag angestrebte Volksabstimmung nicht vorsehe bzw. zulasse. ...."

Hier liegt die Schiedsgericht der ÖDP mit dieser Formulierung voll daneben und ich weiß nicht, aus welchen Texten von mir diese Ansicht genommen haben, ich kritisiere die Volksabstimmung formal als grundgesetzwidrig. Das dies auch das Bundesschiedsgericht so falsch zu sehen scheint, wird später noch deutlich.

Meine Kritik richtet sich gegen die Auffassung, dass das Grundgesetz Volksabstimmungen nicht
Felix Staratschek
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