Seidenspinner

Die gewiefte Juraprofessorin versteht es, in öffentlichen Erklärungen ihre radikalen Positionen zum Lebensschutz zu verschleiern und damit Öffentlichkeit und Parteien zu täuschen. So versteckt sie etwa ihre Forderung nach dem ‚Recht auf Abtreibung‘ in der Frühphase der Schwangerschaft unter den gegenteiligen Begriffen wie ‚Recht auf Leben‘ und ‚Lebensschutz‘ für den Embryo.

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Die SPD-Richterkandidatin Brosius-Gersdorf verschleiert ihre radikale Abtreibungsposition

Ein Gastkommentar von Hubert Hecker*
Ein wesentliches Element unseres Rechtsstaats besteht in der kategorischen Verpflichtung der Richter, unabhängig, vorurteilslos, unbefangen und neutral gegenüber Parteien und Meinung zu sein sowie objektiv und ergebnisoffen Streitfragen im Prozess der Urteilsbildung zu behandeln. Insbesondere Verfassungsrichtern ist es strikt untersagt, zu Rechtspositionen vorab öffentlich ihre persönlichen Meinungen zu verbreiten. Diese Zurückhaltungspflicht hat Auswirkungen auch auf die Phase vor der Ernennung für das Amt.
Wenn die SPD-Kandidatin für das Verfassungsrichteramt, Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf, in ihren Schriften immer wieder ‚polarisierende Positionen vertreten hat – etwa zu Lebensrecht und Menschenwürde, zum Kopftuchverbot von Richterinnen, zum Wahlrecht und AfD-Verbot sowie zur Corona-Impfpflicht‘ (FAZ, 8.7.25), dann ist nicht mehr gewährleistet, dass sie als Richterin die gebotene Unvoreingenommenheit und Ergebnisoffenheit in Rechtsfragen …

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