Pater Lingen
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Der Zahn der Zeit - 1993 vs. 2018 Das Photo links wurde 1993 in Chur gemacht - wo ich bekanntlich V2-"Priesterkandidat" war und das V2-"Lektorat" sowie das V2-"Diplom" erhalten habe. In dem großen …Mehr
Der Zahn der Zeit - 1993 vs. 2018

Das Photo links wurde 1993 in Chur gemacht - wo ich bekanntlich V2-"Priesterkandidat" war und das V2-"Lektorat" sowie das V2-"Diplom" erhalten habe.
In dem großen Strafprozess der brd gegen die katholische Kirche erklärte die V2-Gruppe dann unanfechtbar, dass über meine *Taufe* "nichts bekannt" sei, ebensowenig über mein V2-Studium. Das Gericht verurteilte mich dann dazu, dass ich diese unanfechtbaren Erklärungen der V2-Gruppe als unfehlbare Wahrheit annehmen müsse. Ich darf dementsprechend auch niemandem mitteilen, dass ich das V2-"Diplom" besitze. Vorläufig wurde ich aber für schuldunfähig erklärt und folglich vorerst auch nicht bestraft (das kann sich natürlich jederzeit komplett ändern). Meine so dermaßen schwere Geisteskrankheit wurde vom Gericht im Urteil unanfechtbar unmissverständlich definiert:
"Beim Angeklagten fällt schwer eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche Bestimmungen" (AG Dorsten, Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 v. 27.09.2012).
N.b.: Die Anfangsworte des brd-Grundgesetzes lauten: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott". Wer also gem. Grundgesetz im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott handelt, der ist unanfechtbar massiv geisteskrank.
Jemand meinte, ich sähe heute gesünder aus als damals in Chur. Warum wohl?
Chris Izaac
Meine so dermaßen schwere Geisteskrankheit wurde vom Gericht im Urteil unanfechtbar unmissverständlich definiert: "Beim Angeklagten fällt schwer eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche Bestimmungen" (AG Dorsten, Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 v. 27.09.2012).
Wenn das die Definition …Mehr
Meine so dermaßen schwere Geisteskrankheit wurde vom Gericht im Urteil unanfechtbar unmissverständlich definiert: "Beim Angeklagten fällt schwer eine Unrechtseinsicht festzustellen. Das ergibt sich daraus, dass er grundsätzlich der Auffassung ist, dass göttliches Recht höher einzuschätzen ist, als weltliche Bestimmungen" (AG Dorsten, Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43/11 v. 27.09.2012).

Wenn das die Definition ist, bin ich in dem Fall auch Geisteskrank.
Dem betreffenden Richter kündige ich schon jetzt an, dass ich ihn ewig verdammen werde!