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Das Recht der Religionsfreiheit gem. Vatikanum 2 / Dignitatis Humanae. Pressemeldung: Die Vertauschung von Dogma und HäresieMehr
Das Recht der Religionsfreiheit gem. Vatikanum 2 / Dignitatis Humanae.

Pressemeldung: Die Vertauschung von Dogma und Häresie
bennet
Der mehrfach rechtskräftig verurteilte Hochstapler und falsche Priester Rolf Hermann Lingen treibt weiter sein Unwesen.
Rolf Hermann Lingen beruft sich auf seinen Sekten Boss Schmitz und versucht seine „Weihen“ mit einem Verweis auf seine Internetseiten nachzuweisen. Georg Schmitz, der Lingen ungültig zum „Priester“ beförderte, ist kein Bischof der römisch katholischen Kirche.
Das zuständige …Mehr
Der mehrfach rechtskräftig verurteilte Hochstapler und falsche Priester Rolf Hermann Lingen treibt weiter sein Unwesen.

Rolf Hermann Lingen beruft sich auf seinen Sekten Boss Schmitz und versucht seine „Weihen“ mit einem Verweis auf seine Internetseiten nachzuweisen. Georg Schmitz, der Lingen ungültig zum „Priester“ beförderte, ist kein Bischof der römisch katholischen Kirche.

Das zuständige Dikasterium der römisch katholischen Kirche hat die Weihehandlungen an Rolf Hermann Lingen niemals für gültig erachtet und ausdrücklich festgelegt:

„…quidquid est de ordinum validitate, Ecclesia ipsorum ordinationem neque agnoscit neque agnitura est eosque, ad omnes iuris effectus, in eo statu habet, quem ipsi antea habuerint.“

Georg Schmitz „Weihespender“ war Protestant und wurde von einem Sektierer namens Stumpfl, der nach eigenem Gutdünken den Ritus der „Weihe“ gestaltet hatte, „gesegnet“, jedoch nicht zu einem gültigen Bischof konsekriert.

Gewiss kann jeder gültig geweihte Bischof gültig ordinieren, auch wenn er häretisch, schismatisch oder exkommuniziert ist, wenn er nur die notwendige Intention hat und den wesentlichen äußeren Ritus einhält. (Scheeben-Atzberger, Handbuch der Katholischen Dogmatik IV., 1903, Seite 765).
Stumpfl verstrickte sich in Fantastereien und hielt an der These des „einen priesterlichen Volkes“ fest. Jeder sei durch die Taufgnade Priester und Bischof, es bedürfe zur Aktivierung der priesterlichen und bischöflichen Sendungskraft jeweils einer besonderen Segnung. Seine Fantasien gingen so weit, dass Stumpfl einen eigenen „Segensritus“ zur Aktivierung der priesterlichen-sakramentalen und bischöflichen Sendungskraft entwickelte und seine Anhänger auf diese Weise zu Priestern oder Bischöfen „segnete“.
Es ist unzweifelhaft, dass die von Stumpfl erteilten „Weihen“ nach katholischer Auffassung kirchenrechtlich ungültig sind. Dadurch ist auch die Ungültigkeit der Bischofsweihen an Wiechert und Georg Schmitz unbestreitbar. In weiterer Folge beweist sich die Ungültigkeit der „Weihe“ an Rolf Hermann Lingen.

Viele fragen sich mit Recht wer Rolf Hermann Lingen ist. Ich stellte mir ebenfalls diese Frage und begann deshalb zu recherchieren.

Gott behüte uns vor den kriminellen Machenschaften des falschen Priesters Rolf Hermann Lingen und seiner gefährlichen Sekte.

Mit priesterlichem Segen

Pater James Sollan
bennet
diese quisquilienreiterei ist von grund auf unsinnig. es gibt z.b. eine christliche gesellschaftslehre, die verbindlich ist. und zu dieser christlichen (oder katholischen) gesellschaftslehre (die evangelischen christen kennen keine gesellschafts- oder sozial-"lehre") gehört neben dem subsidiaritätsprinzip, dem personalprinzip usw. auch das prinzip der religionsfreiheit, nach dem keiner zu irgendeiner …Mehr
diese quisquilienreiterei ist von grund auf unsinnig. es gibt z.b. eine christliche gesellschaftslehre, die verbindlich ist. und zu dieser christlichen (oder katholischen) gesellschaftslehre (die evangelischen christen kennen keine gesellschafts- oder sozial-"lehre") gehört neben dem subsidiaritätsprinzip, dem personalprinzip usw. auch das prinzip der religionsfreiheit, nach dem keiner zu irgendeiner religion gezwungen werden darf bzw. nach jede gesellschaft sich zu freier religionsausübung (öffentlich und privat) verpflichtet wissen muss. was das heißt, läßt sich heute vor allem an seinem gegenteil erkennen, wie es z.b. im china praktiziert wird. gerade an letztem beispiel kann man erkennen, welch große bedeutung das prinzip der religionsfreiheit nicht nur für die lehre sondern vor allem für die praktischen folgen in einer gesellschaft hat! wer sich immer wieder am begriff "dogma" festkrallt und meint, solange etwas in der kirche kein dogma wäre, sei es für den glauben nicht verbindlich, der hat keine ahnung, was "lehre" in der katholischen kirche bedeutet. also packen sie ihren ganzen kram da oben ein und machen sie sich kundig, herr lingen.
POS
Sehr gut, treffend und zur gerechten Beschämung der Genannten klar dargelegt und argumentiert, lieber hochwürdiger Pater Lingen. Nur weiter so!