Lilien Dorner
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Impfflicht/Impfzwang - Was tun?

Gebet zum Hl. Geist:
Wir beten um den Geist der Stärke.
Inmitten einer gleichgültigen Welt fehlt es uns an Mut, uns als Christen zu bekennen.
Komm, Heiliger Geist, hilf unserer Schwachheit auf.
Wir erkennen oft das Gute, das wir tun sollten, haben aber nicht die Kraft, es zu tun.
Komm, Heiliger Geist, hilf unserer Schwachheit auf.
Wir sind oft kleingläubig und vertrauen nicht der Verheißung des Herrn.
Komm, Heiliger Geist, hilf unserer Schwachheit auf.
(GL. 786)
Vater unser…
Ave Maria…
Ehre sei dem Vater…

Liebe Katholiken!

In Österreich soll es laut dem Gesetzgeber eine Impfflicht geben.

Siehe: Informationen zur Impfpflicht gegen das Coronavirus in Österreich

Bis 09.01.2022

Nahmen ca. 400.000 Österreichische Staatsbürger von ihrem Recht Gebrauch und überwiegend von den abgegebenen Stellungnahmen, sie haben am Gesetzes-Entwurf zur geplanten Impfflicht/Impfzwang Kritik ausgeübt bzw. diese/n überhaupt abgelehnt. Dennoch:

Am 20 Jänner 2022

Haben 137 Parlamentarier die Impfflicht beschlossen. 33 Parlamentier haben gegen diese Impfpflicht abgestimmt.

Am 26. Jänner 2022

Auch hat das österreichische Höchstgericht (VfGH) an den Gesundheitsminister ein Fragenkatalog zu den Covid-19 Verordnungen mit der Aufforderung bis 18.02.2022 Auskunft zu geben, gerichtet.

Ab 01. Februar 2022

Für ca. 300.000 Zweifach geimpfte Personen wurde vom Gesundheitsminister der Ablauf bzw. die Gültigkeit im sog. Grünen Pass um 3 Monate verkürzt. Seither gelten sie nicht mehr als Vollständig geimpft.

Am 03.Februar 2022

Soll noch Bundesrat abstimmen.
Bald darauf soll auch der Bundespräsident seine Unterschrift setzen.
Ab da an tritt die sog. Impfflicht in Kraft.
Vermutlich kann das der Tag sein: Fr.4.2, oder Mo.7.2 bzw. Di.8.2. 2022.

Dann gilt die Impfflicht für ca. 7.900.000 Österreicher bzw. Bewohner und ab Jahrgang 18+ (*).

Bis 14.März 2022

Jetzt schon wird kontrolliert und gegebenenfalls wird die Person angezeigt die keine vorgeschriebene „Impfung“ nachweisen kann.

Ab dem 15. März 2022

Können Nicht-Geimpfte mit einer oder mehrere Verwaltungsgeldstrafe/n belegt werden.

(*) Kinder ab 5 Jahren werden dennoch seit Herbst/2021 geimpft.

Geimpft wird mit bedingt zugelassenen Covid.19 Impfstoffen.
Lilien Dorner
Was kannst und willst Du tun? Wie gehst Du damit um?