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Meine theologischen Bücher der CIC 1983 Das Buch gehört zu meinem Besitz. Auf Betreiben von Kardinal König Rotarier und Mitglied einer Loge, von Johannes Paul II. zum Botschafter bei der Freimaurerei …Mehr
Meine theologischen Bücher der CIC 1983

Das Buch gehört zu meinem Besitz. Auf Betreiben von Kardinal König Rotarier und Mitglied einer Loge, von Johannes Paul II. zum Botschafter bei der Freimaurerei ernannt wurde im CIC des Jahre 1983 der Canon über die Verurteilung entfernt.
König teilte Johannes Paul II. mit;
1. die Freimaurer seien keine Glaubensgemeinschaft und widmen sich sozialen Aufgaben;
2. deren Tätigkeitsfeld in diesem Bereich sei mit den Maßnahmen der RKK identisch, beruhe lediglich auf dem Humanismus,
3. in der RKK sei die Grundlage die christliche Nächstenliebe,
4. da beide Gruppen am gleichen Ziel Verbesserung der menschlichen Lebensqualität arbeiten könnten sie sich gegenseitig Bereichern und gemeinschaftlich einen größeren Erfolg erzielen;

Warum Johannes Paul II. die Gemeinschaft zum "Obersten und Ordentlichen Lehramt der Kirche" verlassen hat und die Exkommunikation aus dem CIC entfernen lies, das muß er vor Gott verantworten. Dies war der Startschuss für den Anteil der Mietlinge im Hirtendienst sich als Rotarier zu outen und ihre Priester zum Eintritt in diese Gruppen motivuieren, so Algermissen in Fulda und viele ander.

Der Chef der Glaubenskongregation Kardinal Ratzinger war bestrebt zu retten was noch zu retten war, Er hat anläßlich dem fehlerhaften Promulgieren durch den von König in die Irre geführten Johannes Paul II. in einem Dokument der Versuch unternommen den Fehler zu beheben.

Das Dokument sagt aus "die Freimaurerei steht zur katholische Lehre im Widerspruch!"

Hier der Abdruck und der Link

KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

URTEIL DER KIRCHE UNVERÄNDERT


Es wurde die Frage gestellt, ob sich das Urteil der Kirche über die Freimaurerei durch die Tatsache geändert hat, daß der neue CIC sie nicht ausdrücklich erwähnt wie der frühere.
Diese Kongregation ist in der Lage zu antworten, daß diesem Umstand das gleiche Kriterium der Redaktion zugrunde liegt wie für andere Vereinigungen, die gleichfalls nicht erwähnt wurden, weil sie in breitere Kategorien eingegliedert sind.
Das negative Urteil der Kirche über die freimaurerischen Vereinigungen bleibt also unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden und deshalb der Beitritt zu ihnen verboten bleibt. Die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden sich also im Stand der schweren Sünde und können nicht die heilige Kommunion empfangen.
Autoritäten der Ortskirche steht es nicht zu, sich über das Wesen freimaurerischer Vereinigungen in einem Urteil zu äußern, das das oben Bestimmte außer Kraft setzt, und zwar in Übereinstimmung mit der Erklärung dieser Kongregation vom 17. Februar 1981 (vgl. AAS 73/1981; S. 240-241).
Papst Johannes Paul II, hat diese Erklärung, die in der ordentlichen Sitzung dieser Kongregation beschlossen wurde, bei der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten Audienz bestätigt und ihre Veröffentlichung angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, 26. November 1983.

Joseph Kardinal RATZINGER
Präfekt
+ Erzbischof Jérôme Hamer, O.P.
Sekretär

www.vatican.va/…/rc_con_cfaith_d…