Heilwasser
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Das Infektionsschutzgesetz eine "heilige Kuh"?

Das Infektionsschutzgesetz eine "heilige Kuh"?

Dass nun das Infektionsschutzgesetz plötzlich so
wichtig sei, mutet schon ziemlich schräg an. Auch
dieses kann nicht nach Belieben und ohne bewie-
sene ernsthafte Infektionsgefahr missbraucht werden,
schon gar nicht gegen alle vom GG garantierten Frei-
heitsrechte. Es gilt immer das Prinzip der Verhältnis-
mäßigkeit!


Alle tanzen um dieses sog. "Schutzgesetz" wie das
abgefallene Volk Israel um das selbstgegossene
"goldene Kalb", das so unheilig war, dass ihm Mose
sofort den Garaus machte. Mose warf zwar vor lauter
Zorn die Tafeln des Bundes an den Berg, wofür er von
JHWH gerügt wurde, doch er durfte noch einmal
hinaufsteigen und die Tafeln des Bundes noch einmal
empfangen.

Auch unser Grundgesetz basiert im Wesentlichen
auf Gerechtigkeit und diese kommt von den 10
Geboten Gottes her. Auch heute muss wieder ein
Mose des Grundgesetzes kommen und mit Autorität
darauf beharren. Artikel 20 (3) beschreibt genau,
wie die Gewaltenteilung angeordnet und gebunden
ist:

Art. 20 (3) GG:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige
Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Recht-
sprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Und Art. 20 (4) GG:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung
zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist.

Nach Art. 79 Abs. 3 GG ist eine Änderung der
Grundsätze des Art. 20 unzulässig.


Wenn man sieht, dass aufgrund des abgefallenen
Glaubens an die gerechten Grundsätze des Grund-
gesetzes ein einziges Gesetz zur "heiligen Kuh" er-
hoben wird, um alles andere auszuhebeln, wissen
wir von Mose her umso mehr, dass Götzenglaube
zum Unheil führt.

Da den Machern die Zeit davonläuft, ist es eine
beliebte Masche, immer einen einzigen Vorwand,
einen einzigen Experten oder ein einziges Institut zu
benutzen, um bisherige Grundsätze am ganzen Globus
zu entkräften, auszuhebeln, zu hinterfragen etc. So
simpel geht das nicht!!! Das ist zu banal !!!

Zur Erinnerung Art. 20 (2) GG:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus."

Zweihundert