Weltregierung und Freiheitsbeschränkungen (die-neue-ordnung.de)

Nr. 6 / 2020 Dezember 74. Jahrgang

Felix Dirsch

Weltregierung und Freiheitsbeschränkungen


1. „Veritas liberabit vos“ – aus dem Geist der „Corona-Zäsur“?
Selten hat in letzter Zeit ein von höheren vatikanischen Würdenträgern initiiertes Schreiben so viel Wirbel hervorgerufen wie „Veritas liberabit vos“. Kurienerzbischof Carlo M. Viganò, der frühere Apostolische Nuntius in Washington, war federführend im Gespräch mit Medizinern, Juristen und Journalisten an seiner Entstehung beteiligt. Gerhard L. Kardinal Müller und Joseph Kardinal Zen Zekiun, außerdem Bischöfe wie Andreas Laun und Athanasius Schneider unterstützten den „Aufruf für die Kirche und für die Welt an Katholiken und alle Menschen guten Willens“. Über 50.000 Menschen unterschrieben ihn1 , darunter Prominente wie der Neffe des ermordeten US-Präsidenten John F. Kennedy, der Rechtsanwalt und Impfgegner Robert F. Kennedy. Inhaltlich warnt die Verlautbarung vor einer Einschränkung grundlegender Freiheiten mit Berufung auf die Corona-Krise. Die Gefahren sind offenkundig, etwa die Einführung von Impfzwang, aber auch die Kontrolle mittels der diskutierten Tracking-Apps. Es wird auf die Problematik der Einschränkung der Gottesdienst- und Religionsfreiheit verwiesen, weiter auf die ethische Verwerflichkeit, Impfstoffe aus getöteten Embryos zu gewinnen. Außerdem wird auf die Notwendigkeit einer ausgewogeneren Informationsweitergabe aufmerksam gemacht. Am meisten hat die Warnung vor der Installierung einer Weltregierung Aufsehen erregt. Der so genannte Viganò-Appell hat manche Beobachter des öffentlichen Lebens überrascht, denn die gesellschaftlichen Autoritäten – dazu zählen auch die kirchlichen – stützten normalerweise die staatlichen in ihrem Bestreben, Kontaktsperren und Einschränkungen des öffentlichen wie privaten Lebens durchzusetzen. Dieser Weg erschien als Königsweg, die Ausbreitung des Virus möglichst zu unterbinden. Erst im Lauf der Corona-Krise machte sich Widerstand gegen die behördlichen Maßnahmen bemerkbar, beispielsweise in Form von Demonstrationen. Auch Vertreter der Staatsrechtslehre stellten die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der betreffenden staatlichen Anordnungen.2 Sie wurde zumeist von dieser Seite verneint. Das faktische Informations- und Mitteilungsmonopol der Virologen, das in der Anfangszeit noch stark ins Auge gestochen ist, verflüchtigte sich langsam. Auch der medizinische Laie merkte schnell, daß SARS-CoV-2 und die dadurch verursachte Infektionskrankheit Covid-19 verschiedene Reaktionen angemessen erscheinen ließen, zumal über viele Aspekte der erst einige Monate alten Seuche Unklarheit herrschte. Sehr vereinfacht gab es folgende Frontbildung: Auf der einen Seite empfahlen Mediziner und Virologen Einschränkungen und verwiesen auf die Gefahren der Überlastung des Gesundheitswesens. Die andere Seite, bestehend aus Experten wie Sucharit Bhakdi, Hendrik Streeck, Karin Mölling oder Ulrich Kutschera, warnte vor Panik und Überreaktion.3 Sie verwiesen unter anderem auf die Ähnlichkeiten der ansteckenden Krankheit mit einer Grippeerkrankung, führten das hohe Alter derjenigen ins Feld, die „an“ Covid-19 (mit Vorerkrankungen) starben, und nahmen die negativen Folgen der Quarantäne gerade für Ältere und Kranke aufs Korn, bemühten sich mithin also um eine Übelabwägung. Andere, etwa der weltweit rezipierte Historiker Yuval N. Harari, machten auf den Zusammenhang zwischen der Krankheit und der in der Folge sehr wahrscheinlichen Zunahme staatlicher Überwachungsmaßnahmen aufmerksam.4 Erste Umfragen zeigten, daß angesichts der vermuteten größeren Lebensgefahr die Freiheitsrestriktionen weithin befürwortet wurden. Der Leviathan des Jahres 2020 trägt eine Gesundheitsmaske. Jedoch muß er sich sagen lassen, unter Grundgesetzbedingungen – selbst bei nicht auszuschließender Übersterblichkeit infolge der Infektionen – doch nicht so viele Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkungen zu besitzen wie der von Hobbes kreierte Prototyp.5 Angesichts dieser Situation, deren Dimension hier natürlich nur oberflächlich angedeutet werden konnte6 , hätte der im Radius der aktuellen Diskussion verbliebene Weckruf der vatikanischen Würdenträger weithin lebhafte Zustimmung hervorrufen müssen. Das Gegenteil war der Fall. Daß die linken und linksliberalen Regierungsmedien (wie ARD und ZDF) ohne inhaltliche Auseinandersetzung den Appell verwarfen, verwundert nicht. Eher erstaunlich ist die Reaktion etlicher deutscher Bischöfe. Der Generalvikar der Diözese Essen veröffentlichte im Internet einen Kommentar, der mit den üblichen nichtssagenden Propaganda-Schlagworten („Populismus“, „Verschwörungstheorie“ und so fort) argumentierte. Gerade solche Kleriker fühlen sich mitunter sogar berufen, das Verhalten ihrer Vorfahren im Dritten Reich in Scharfrichtermanier als zu „regierungsnah“ anzuprangern, obwohl sie selbst in Bezug auf Regierungsnähe nicht zu überbieten sind. Ebenso undifferenziert waren einige Stellungnahmen aus dem konservativkatholischen Lager, aus dem aber auch Zustimmung zu vernehmen war.7 Der katholisch-konservative Historiker Roberto de Mattei zweifelte die Kompetenz des Lehramtes in den behandelten Fragen grundsätzlich an, obwohl die Zuständigkeit für das Gemeinwohl seit jeher eine Kernaufgabe der Bischöfe darstellt. Der Publizist und Blogger Josef Bordat sah zwischen dem Schreiben und „handelsüblichen Pamphleten der Impfgegner und NWO-Verschwörungstheoretiker, der Corona-Leugner und sonstiger regierungskritischer Reichsbürger“ kaum Unterschiede. Der polemische Unterton war nicht zu überhören. Nun ist einleuchtend, daß ein solcher Aufruf auf ausführliche Begründungen verzichten muß. Wer die aktuellen Kontroversen verfolgte, wußte trotzdem, was im einzelnen gemeint war. Da „Veritas“ eine Reihe von Themen und Freiheitsgefährdungen anspricht, ist es ratsam, einen zentralen Punkt herauszugreifen, der besonders viele Einwände hervorgebracht hat: die Warnungen vor der „Schaffung einer Weltregierung, die sich jeder Kontrolle entzieht“. Da „Corona“ in der Tat, wie die deutsche Bundeskanzlerin hervorgehoben hat, als die maßgebliche Zäsur nach 1945 gelten kann, überrascht es nicht, daß manche Kontroversen, besonders in Lockdown-Zeiten, einen Ausnahmecharakter aufweisen. Dazu zählen auch Debatten über Weltstaat und Weltregierung. Im Magazin „Der Spiegel“ veröffentlichte der Journalist Bernhard Zand im März 2020 einen Artikel über die Notwendigkeit eines Weltstaates, da dieser allein in der Lage sei, gegenwärtige Globalprobleme zu lösen. Nur auf diese Weise sei eine gerechte weltweite Verteilung, etwa von dringend benötigten Hilfsgütern, zu gewährleisten. Der frühere britische Premierminister Gordon Brown teilte diese Sicht. Solche Äußerungen sind nicht neu. Schon im Januar 2015 gab mit dem Computer-Mogul Bill Gates einer der derzeit wichtigsten Globalisten in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ zu Protokoll: „Gäbe es so etwas wie eine Weltregierung, wären wir besser vorbereitet.“ Nun hängen die erwähnten Stellungnahmen von Zand, Brown und anderen aufs engste mit der großen Krise zusammen. Manch einer erinnerte sich in den letzten Monaten an eine viel beachtete Rede von David Rockefeller, einem der Gründer der Bilderberger-Konferenz, aus dem Jahre 1994: „Wir stehen am Beginn eines weltweiten Umbruchs. Alles, was wir brauchen, ist die eine richtig große Krise und die Nationen werden die ‚Neue Weltordnung‘ akzeptieren.“ Freilich bedarf es, um den Sinngehalt dieser Anspielung herauszustellen, mehr als nur Zitate. Ohne Rekurs auf die Geschichte des 20. Jahrhunderts, besonders die nach 1945, sind entsprechende Trends nicht zu klären. In den letzten Jahren sind erhellende Publikationen über den Konnex von geschichtlicher Entwicklung, Chaos in der Weltpolitik und der weiteren Forcierung der Neuen Weltordnung erschienen.8

2. Biblische und kirchengeschichtliche Stimmen zu „One World“
Zunächst wird der Hinweis auf die Weltregierung in einem Schreiben höherer katholischer Geistlicher aus gegebenem Anlaß plausibler, wenn man biblische und kirchengeschichtliche Zusammenhänge erwähnt. Sie sind im Hintergrund kaum zu verkennen. Globalisierungstendenzen zeigen sich, wenn auch sehr unterschiedlich akzentuiert, die gesamte Weltgeschichte hindurch. Längst werden frühere ökumenische Entwicklungen, etwa der Hellenismus, als Frühformen der (wenigstens kulturellen) Globalisierung exponiert.9 Auch das für antike Verhältnisse universale römische Imperium kann unter diesen Gesichtspunkten analysiert werden. Weltreiche waren, ebenso wenig wie die heutige Globalisierung mit ihren Verwerfungen, keineswegs harmlos. Sie führten zu allen Zeiten zu Unterdrückung und Ausbeutung. Schon die Geschichte Israels in biblischen Zeiten ist nicht ohne die Abfolge schreckenserregender Imperien zu verstehen. Die Ängste vor einem solchen Gewaltpotential wird in vielen Texten deutlich. Die Verfasser der Schriften hoffen auf einen Gott, der die Mächtigen vom Thron stößt und die Niedrigen erhöht. Eine wichtige Stelle dazu lesen wir im Alten Testament. Im Buch Daniel findet sich in einem endzeitlichen Kontext eine Vision des Königs (Dan 2,31 ff): Danach besitzt ein Standbild einen Kopf aus Gold, Brust und Arme aus Silber, Rumpf und Hüften aus Bronze, Beine aus Eisen sowie Füße aus Eisen und Ton. Doch Steine, die sich ohne menschliches Zutun lösen, zermalmen das Standbild. Der Wind trägt die Reste davon weg, nichts bleibt übrig. Der biblische Autor, der Ausschau hält nach einem Ende der Unterdrückung, liefert in dieser Erzählung ein neues Beispiel für die Folgen einer frevelhaften Auflehnung gegenüber Gott, die stets als schmerzhaft beschrieben werden. Immer hat man in diesen Anspielungen Hinweise auf die Abfolge von Weltreichen gesehen: babylonisches, persisch-medisches, hellenistisches und schließlich römisches Reich. Im siebten Kapitel des gleichen Buches steigen vier Tiere aus dem Meer, die die Großreiche und damit die Bedrohung des Lebens symbolisieren. Es kommt zum Gericht und danach wird die Vielzahl von Nationen, Völker und Sprachen, die auf Erden offenkundig als Ideal angesehen werden, zu dem einen Reich in Ewigkeit. Es ist nicht von dieser Welt. Aus der Fülle der Interpretationen dieser Stelle ragt die des Kirchenvaters Hieronymus heraus, der sie im Sinne der mittelalterlichen translatio imperii deutet: das heißt der Übertragung der Macht von einem Volk auf ein anderes. Die Christenheit, so sieht es Hieronymus, lebt noch im römischen Reich. Erst der Antichrist kann das vierte Reich beenden. Hier wird die in paulinischen Schriften erstmals vorgetragene und von Carl Schmitt und Giorgio Agamben wieder aufgegriffene Lehre vom Katechon bedeutsam. Das römische Reich ist Aufhalter des Weltendes. Die wirkmächtige Stelle in der Offenbarung des Johannes, die sich vor allem gegen die Unterdrückung durch die Römer („Hure Babylon“) wendet, schließt an das Buch Daniel an. Wichtig ist vor allem das 13. Kapitel der Johannes-Apokalypse. Es will dem unterdrückerischen Weltregiment die Stirn bieten. Diese Stelle hat in der Kirchengeschichte vielfältige Rezipienten gefunden. Die Worte der Heiligen Schrift beschreiben den Normalfall für die frühen Christen. Sie müssen sich gegenüber der ersten Globalisierung, dem Römischen Reich, positionieren.10 Insgesamt zeichnen sich die Christen der ersten Jahrhunderte durch ein herrschaftskritisches Potential aus, das freilich auf verschiedene Weise zum Ausdruck kommt. Daran ändert auch die Hochschätzung der römischen Globalisierung durch Paulus nichts, der früh deren Vorteile erkennt, beispielsweise in Form einer modernen Infrastruktur. Diese ist für die Universalisierung der christlichen Botschaft überaus hilfreich. Der Widerstand der frühen Christen gegen die „pompa diaboli“ ist häufig dokumentiert. Ihre Ablehnung der Gewalt äußerte sich zuvörderst nicht durch Gegengewalt. Die frühen Christen verehrten den Kaiser als Herrscher, lehnten seine Vergöttlichung aber strikt ab. Dieser Widerstand provozierte rigoroses Vorgehen des Staates und den Haß weiter Teile der heidnischen Gesellschaft. Die Feindseligkeit gegen die „große Maskerade des Bösen“ (Dietrich Bonhoeffer) bleibt für die Zeit der frühen Kirche charakteristisch – unabhängig von der situationsbedingten Einstellung in den ersten Jahrhunderten, in denen man gelegentlich nicht ohne Kompromisse auskam. Selbst nach der konstantinischen Wende, die sogar eine spezielle rom- und obrigkeitsfreundliche Literatur (Orosius, Eusebius von Caesarea) hervorbrachte, blieben im Christentum imperiumsaverse Strömungen. Diese wollten nicht mit ihrer Tradition brechen, nur weil die Kaiser (formal wenigstens) Christen geworden waren. Die wichtigste von diesen Richtungen repräsentiert Augustinus, der dem eschatologischen Erbe der frühen Kirche verpflichtet ist. Er trennte die civitas dei von der civitas terrena, und auf diese Weise gelang es ihm, die Zukunft der Gläubigen vom Untergang des römischen Reiches zu trennen. Augustinus‘ Verdammungsurteil über das (irdische) Weltstaatswesen – dem die Gerechtigkeit fehle – wird mit dem scharfen Verdikt Lenins und Marx‘ verglichen.11

3. Reaktion des kirchlichen Lehramtes, der katholischen Publizistik
Eine weltgeschichtliche Zäsur für den Glauben bedeutete die Zeit der Aufklärung. Erstmals seit Jahrhunderten wurden in allen Bereichen der Kultur Konzeptionen präsentiert, in denen dem überlieferten Glauben allenfalls am Rande eine Bedeutung zukam – zumindest so lange, bis die Vernunft sich nicht nur kleinerer Eliten bemächtigt, sondern die Massen erreicht habe.12 Der Glaube degenerierte bei manchen Autoren, besonders bei Lessing, zur reinen Krücke, die irgendwann überflüssig wird. Der Diskurs über Menschen, Menschheit, Humanität und rationalistischen Universalismus, der bis ins 18. Jahrhundert herein eine klare christliche Dimension verraten hatte (von den Kirchenvätern bis zu den spanischen Spätscholastikern), erhielt nunmehr sukzessive profan-säkulare Züge.13 Im Kontext solcher weitreichenden Umbesetzungen bilden sich vielfältige Erscheinungsformen der Neuen Weltordnung aus. Da sie sich im Zusammenhang mit den Freimaurer-Logen entwickelte, bleibt bis heute manches im Dunkeln. Viele Traktate wurden im Umfeld von Geheimgesellschaften verfaßt. Vor dem Hintergrund einer solchen Genese mag es nicht überraschen, daß sich auf diesem Feld bis heute tatsächlich viele Verschwörungsgläubige tummeln.14 Das bedeutet freilich nicht, daß es nicht zahlreiche Formen gibt, die nach außen dringen. Stellvertretend ist die Aufschrift auf der Ein-Dollar-Note „Novus ordo saeclorum“ zu erwähnen. Blickt man auf einen solchen Geldschein, zeigt sich eine 13-stufige unvollendete Pyramide, über der das Auge der Vorsehung prangt und unter der sich die genannte Inschrift findet. Gerade die Frühgeschichte der USA ist maßgeblich von Freimaurern geprägt worden. So war der erste Präsident des Landes, George Washington, Mitglied einer Loge. Im Kontext vielfältiger Diskurse des 18. Jahrhunderts spielten Vorstellungen von Weltstaat, Weltregierung, Weltparlament, Weltrepublik und so weiter eine wichtige Rolle. So läßt sich der Bogen von Abbé de Saint-Pierre über Johann B. Baron de Cloots bis zu Immanuel Kant spannen. Baron de Cloots, ab 1789 aktives Mitglied im Jakobinerclub und ab 1792 in der Nationalversammlung, entwarf eine „Republik der Menschheit“ mit den nötigen Institutionen, etwa einem Weltparlament.15 Bemerkenswert an dessen Plan, der im folgenden nicht ausführlicher dargestellt werden kann, ist, daß Subjekte der Weltrepublik die Individuen seien, nicht die Staaten. Alle Völker hätten sich demgemäß der Republik Frankreich anzuschließen. Ganz so enthusiastisch ist das weltföderale Konzept Kants nicht, das gleichwohl von allen vergleichbaren Vorstellungen die größte Wirkung bis heute entfaltet. Kant lehnte den Weltstaat bekanntlich ab, weil er permanente Konflikte zwischen zentrifugalen und zentripetalen Kräften hervorrufen müsse. Daher präferierte er eine föderative Weltrepublik. Seine bis heute berühmte weltbürgerliche Vereinigung hat er als Föderation von Staaten, nicht als echte Weltbürgerschaft konzipiert. Damit kam er in mancherlei Hinsicht der heutigen UNO-Realität nahe. Die Pointe des Weltbürgerrechts besteht aber darin, daß es über die staatlichen Völkerrechtssubjekte hinweg direkte Durchschlagskraft auf die Individuen entfalten sollte.16 So ein Weltbürgerrecht hätte auch die Staaten binden müssen. Das setzt in der weltpolitischen Praxis eine Weiterentwicklung von Weltgerichtsbarkeit und Weltstrafgerichtsbarkeit voraus, die aber heftig umstritten ist. Die Vorstellungen Kants regten am Ende des Ersten Weltkrieges zu einer Institutionalisierung in Form des Völkerbundes an. Nicht zufällig gilt der Königsberger Philosoph als Vordenker und etliche seiner Rezipienten, vor allem der Jurist und Rechtsphilosoph Hans Kelsen, als Väter der Genfer Einrichtung, die schon deshalb vehement umstritten war, weil sie im Ruf stand, die Friedensordnung von Versailles und Trianon zu zementieren. Kritik rief auch das weltanschauliche Umfeld des Völkerbundes hervor. In seinem Schreiben „Bonum sane“ (1920) verurteilte Papst Benedikt XV. die „Eine Welt“, die mit einer „noch nie dagewesenen Schreckensherrschaft verbunden“ sei. Solche kryptischen Andeutungen sind nur im Zusammenhang mit den Diskussionen um Völkerbund und Weltstaat zu verstehen. Ein dem katholischen Gedankengut verpflichteter Gelehrter wie Carl Schmitt hat diese Anspielungen staatsrechtlich ausbuchstabiert und die Schwachstellen der Weltorganisation dargelegt.17 Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Zeichen der Zeit universalen Entwürfen eher gewogen. Die UN stand – trotz bipolarer Weltstruktur – unter einem besseren Stern als die Vorgängerorganisation. Als weithin konsensfähig (jedenfalls in der westlichen Welt) erwiesen sich Konzepte, die zwischen einem zentralistischen Weltstaat auf der einen Seite und vollkommener Souveränität der Einzelstaaten auf der anderen einzuordnen sind. 1951 erklärte Papst Pius XII., das Ziel einer föderalen politischen Weltorganisation, ausgestattet mit echter Autorität, stimme mit der überlieferten Lehre der Kirche überein.18 Der Topos der „echten Autorität“ auf Weltebene bleibt bis heute maßgebend. Das föderale Prinzip gilt nach wie vor als wichtig für die katholische Soziallehre.19 Entscheidend dabei ist der Grundsatz, daß die staatliche Souveränität im Kern zu erhalten ist; lediglich bestimmte Bereiche, vor allem das ius ad bellum, sind abzutreten. Dieses Ziel hat die UN-Charta in Form des Gewaltverbots verankert, das einen wesentlichen Einschnitt in der Geschichte der Staatsgewalt darstellt.20 Von den Debatten über Weltregierung und Weltstaat ist die Entwicklung hin zur Globalisierung und zum Globalismus (den Lehren und Ideologien hinter der Globalisierung) nicht zu trennen. Von Johannes XXIII. bis zum derzeit amtierenden Papst („Laudato si“), der sich gern als Teil der weltweiten Eliten, der „Anywheres“ (David Goodhart) sieht, wurde die globale Agenda vorangetrieben.21 Obwohl modifizierte Entwürfe einer Weltrepublik mit Grundaussagen der katholischen Sozialethik vereinbar sind, ist nicht zu vergessen, daß bis in die 1960er Jahre herein katholische Theologen und katholische Vertreter anderer wissenschaftlicher 420 Disziplinen (wie der Staatsrechtslehre) der One World mehrheitlich ablehnend gegenüberstanden. Stellvertretend sind Romano Guardini und Carl Schmitt zu nennen, der eine zentraler Vertreter innerhalb des Katholizismus, der andere zwar randständig, aber dennoch einflußreich in den 1920er und 1930er Jahren22. In seiner nachgelassenen „Ethik“ konstatiert Guardini die partielle Ersetzung einer seit der Aufklärung mehr und mehr verblaßten „Vorstellung der Christenheit“ durch einen ökonomisch-politisch begründeten „Begriff von Menschheit“. Die Folgen sind für den Religionsphilosophen durchaus gravierend: „Die verschiedenen Völker, Nationen, Staaten erfahren eine Relativierung auf gemeinsam kulturelle und politische Nenner, von denen wir noch nicht wissen, wie sie sich auswirken werden.“23 Guardini bemerkt die nivellierenden Tendenzen von Technik und Wirtschaft als Katalysatoren, „dieses Ganze immer einheitlicher zu gestalten“. Die säkularisierte „eine Menschheit“ ist für den Gelehrten das universale Pendant zum autonomen Subjekt, das in sich steht und praktisch keine Instanz außerhalb seiner selbst akzeptiert. Im Briefwechsel mit dem jüdischen Philosophen Leo Strauss in den frühen 1930er Jahren, vornehmlich über seinen Klassiker „Der Begriff des Politischen“, präzisiert der Staatsrechtslehrer Carl Schmitt seine pointiert antibürgerlichen Vorstellungen. Die One World als umfassende Gemeinschaft des Handels und der Vergnügungen, die um 1900 einen frühen Höhepunkt erlebte, führe zu Öde und Langeweile. Der Antrieb des Menschen komme zum Erliegen. Wenn kriegerische Zustände nicht mehr möglich seien, sei ein massenhafter Einsatz des Daseins nicht denkbar. Die Suspendierung der für die Konstitution des Politischen so zentralen Freund-Feind-Distinktion war ein Schreckgespenst für den Rechtswissenschaftler, der in der Neuzeit eine Grundtendenz zu Entpolitisierung und Neutralisierung erkannte. Schmitt lehnte den Weltstaat vehement ab, weil die so garantierte „Kirchhofsruhe“ die widergöttliche Errichtung eines Paradieses auf Erden fördere, letztlich also die Selbstvergottung des Menschen.24 Es besteht kein Zweifel, daß Schmitt im Kern den (insbesondere ökonomisch fundierten) Globalismus mit theologischen Argumenten treffen wollte. Schmitt sprach sich gegen diesseitigen Lebensgenuß und die damit verbundenen Sicherheiten aus. „Pax et securitas“ waren für ihn Stichworte eines letztlich antichristlichen Projekts. Auch Strauss sah mit der umfassenden Behaglichkeit Nietzsches „letzten Menschen“ heraufziehen. Eine Welt als bloße Konsum- und Produktionsgemeinschaft betrachtete er, gleich dem zeitweise verehrten Meister, als unerträglich. Die Aktualität des Briefwechsels ist dadurch bedingt, daß die ökonomischen Verflechtungen in den Jahren unmittelbar vor dem Ersten Weltkrieg erst wieder im späten 20. Jahrhundert erreicht wurden. Die Parallelen zur unmittelbaren Gegenwart sind also evident.

4. Weltregierung, Weltstaat und globalisierte Kontrolle
Nun sagt natürlich ein Blick auf die katholische Lehrverkündigung sowie die publizistische und theologische Reflexion über das Thema Weltstaat und Weltregierung nichts über dessen tatsächliche Genese. Man sollte sich bewußt sein, daß über dieses Thema gerade von verschwörungsmythologischer Seite viel Unseriöses publiziert wird.25 Deshalb ist ein empirisch prüfbares Vorgehen nötig. Einige Tendenzen sollen im folgenden skizziert werden. Wer die Geschichte des 20. Jahrhunderts verfolgt, wird von Anfang an einen zuerst langsamen, aber nach 1945 beschleunigten Verlust staatlicher Souveränität feststellen. Besonders die Gründung der UN mit der Durchsetzung des Verbots von Gewaltausübung für die Einzelstaaten war für diese ein starker Einschnitt, wenngleich dieses Verbot oft mißachtet wurde.26 Die Limitierung staatlicher Handlungsmöglichkeiten resultiert nicht nur aus der vertraglichen Selbstbegrenzung. Vielmehr dominieren seit langem transnationale Entwicklungen auf technischen, wirtschaftlichen, kulturellen, informationellen und sonstigen Feldern. Zu den wichtigen Themen im einzelnen zählen Finanzwesen, Terrorismus, Verkehr, Seuchen, Migration, Klimaproblematik und einiges mehr. Die Globalisierung ist omnipräsent, aber schwer auf einen Nenner zu bringen.27 Die fraglose Bedeutungszunahme von Nichtregierungsorganisationen (von Green Peace über Ärzte ohne Grenzen bis Amnesty International) fördert zusätzlich die Entmächtigung der Staaten; aber auch Internationale Vertragswerke – zuletzt heftig umstritten der UN-Migrationspakt, der 2018 unterzeichnet wurde – entfalten ihre Wirkung. Dazu kommen internationale Handelsabkommen mit dem Internationalen Schiedsgerichtshof in London und anderen Gerichtshöfen, die zwischen internationalen Konzernen und Staaten vermitteln. Zudem beanspruchen internationale Normen den Vorrang vor innerstaatlichen. Auf diese Weise erfolgt eine weitere Depotenzierung der Staaten. Fast könnte man meinen, ein Verfassungsjurist wie Josef Isensee empfindet angesichts einer solchen Lage Mitleid mit den Staaten, wenn er die prima facie merkwürdige Konstruktion „‘Grundrechte‘ der Staaten“ postuliert28, um die staatliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit gegenüber universellen Interventionsmechanismen zu garantieren. In letzter Zeit viel diskutiert – siehe Corona-Zeiten – ist das Agieren von Unternehmern und Milliardären, die mittels weltweit tätiger Stiftungen Einfluß auf die innerstaatliche Politik nehmen. Manche sprechen angesichts dessen sogar vom Versuch einer Destabilisierung der Staaten. Häufig genannt werden in diesem Zusammenhang die Namen Bill Gates und George Soros. Sie wirken „abseits demokratischer Kontrolle“.29 Besonders fragwürdig ist ein solcher Einfluß, wenn es um die Herstellung existentieller Güter wie Impfstoffe geht, da Spenden in Milliardenhöhe häufig mit der Forderung nach Machtvermehrung einhergehen. Die zwielichtigen Aktivitäten von Soros‘ Holding, deren Aktivitäten mittels des Blankett-Begriffs „offene Gesellschaft“ kaschiert werden, sind Teil eines sichtbaren Abgleitens der Demokratie in eine „NGO-Diktatur“.30 Soros verfolgt darüber hinaus eine sich klar abzeichnende Agenda, die linksgrüne und linksliberale Grundzüge erkennen läßt: Gender-Mainstreaming, Abtreibungsförderung und allgemeine Anerkennung der Homo-Ehe, weiter die Destruktion der klassischen Familie und der Nationalstaaten. Es wäre sicherlich falsch, diese Tendenzen der staatlichen Souveränitätsrestriktionen pauschal negativ zu werten.31 Die oft bemerkte traditionelle Anarchie des Staatenwesens war sicherlich eine Ursache für die Vielzahl von Kriegen, auch im 20. und frühen 21. Jahrhundert, mithin für eine unabsehbare Zahl von Toten. Diese Gefahr sollte zum Wohle der Menschen möglichst eingeschränkt werden. Daher sehen Entwürfe für eine Weltrepublik, die Kants Gedanken zum „ewigen Frieden“ rezipieren, zwar grundsätzlich den Erhalt staatlicher Souveränität vor, wollen sie aber aus sicherheitspolitischen Gründen einschränken, etwa durch die Akzeptanz von Weltpolizei, Weltgerichten und Weltstrafgerichten.32 Die Weltrepublik hätte demnach eine ergänzende, keine konkurrierende Funktion. Man spricht gerne vom „gestuften Kosmopolitismus“ mit subsidiärer Ausrichtung. Weiter werden weltrepublikanische Strukturen von vielen deshalb für notwendig gehalten, weil ohne eine starke Zentralgewalt einer Situation Tor und Tür geöffnet ist, die man als „Globalisierungsfalle“ oder „Globalisierungsdilemma“ bezeichnet hat. So sollten etwa weltweit Verbote erlassen werden, um dem Gemeinwohl zu nützen, beispielsweise wenn Steuern umgangen werden, indem man ein Unternehmen ins Ausland verlagert. Ohne eine enge Zusammenarbeit der Staaten scheint dies nicht möglich zu sein. Eine bestimmte Form der Kooperation ist damit aber nicht zwingend verlangt. Wesentlich müßte dabei sein, die staatliche Souveränität in nur wenigen, auf keinen Fall substantiellen Bereichen einzuschränken, um die Prinzipien der Demokratie und der Rechts- sowie Sozialstaatlichkeit nicht mehr als nötig zu verletzen. In den 1990er Jahren wurde im Anschluß an die viel beachteten Worte des US-Präsidenten George H.H. Bush zur „Neuen Weltordnung“ viel über Phänomene wie Weltstaat, Weltrepublik und so fort diskutiert.33 Dabei war man sich nicht einig, wie eine entsprechende Entwicklung aussehen könnte. Während die Schule des internationalen Realismus die Staaten trotz einer Einschränkung von deren Wirkmöglichkeiten immer noch als zentrale Akteure betrachtet, da sie in manchen Aufgaben unersetzbar seien, sehen die Vertreter des Neuen Institutionalismus nur die aktuellen Defizite. Ihre Repräsentanten, etwa der Tübinger Politologe Volker Rittberger, betonen die Notwendigkeit von Strukturen jenseits der Nationalstaaten. Ein Regieren kann demnach nicht anders als auf globaler Ebene erfolgen, allerdings nur mit den Staaten als Basis, die von der enormen Pluralisierung seit 1989/90 profitieren.34 Der Neue Institutionalismus exponiert vor allem die Relevanz von Akteuren des Internationalen Privatrechts, etwa transnationalen Unternehmen. Letztlich sollen Einrichtungen herrschen, die gar nicht existieren. Rittberger und andere Repräsentanten präferieren eine Art „governance without government“. Welche Institutionen sind dazu aber in der Lage? Herkömmliche Organisationen wie die UN in ihrer gewachsenen Gestalt können es kaum sein. Ihnen hat man (wohl nicht zu Unrecht) häufiges Versagen vorgeworfen.35 Sie können nicht von selbst tätig werden, sondern sind vom Wohlwollen einzelner Mitglieder abhängig, besonders der mächtigen natürlich. Dadurch schwinden Neutralität und Autorität. Allerdings sollte man das vorhandene Potential nicht unterschätzen. Manche sehen die Chance in einer Reform. Der Tübinger Philosoph Otfried Höffe geht von bestehenden Strukturen aus und will sie fortentwickeln:36 die UN-Vollversammlung zum echten Weltparlament, das gewählt wird, also zu einem „Welttag“, analog dem Bundestag. Die nationalen Regierungen sollten, abgestuft, die Weltregierung kontrollieren, angelehnt etwa an den US-Senat oder an den deutschen Bundesrat. Dabei sei auf die Einwohnerzahl der repräsentierten Staaten Rücksicht zu nehmen. Der UN-Generalsekretär könnte die Regierung bilden. Einzelne Weltregionen, etwa die EU oder die Organisation amerikanischer Staaten, könnten wichtige Probleme, die sie betreffen, auf föderaler Ebene klären. Es würde zu weit führen, auf die große Zahl von Einwänden gegen diese Vorschläge einzugehen. Ein Gegenargument sticht hervor: Was in einem relativ homogenen Raum, dem Nationalstaat, möglich und geboten ist, kann nicht einfach „nach oben“ verlagert werden und dort für den ganzen Globus erledigt werden. Schon die nötigen Umverteilungen dürften selbst für reiche Staaten nicht zu stemmen sein. Die Ressource „Solidarität“ ist durchaus knapp. Kommen wir wieder auf die realpolitische Ebene: In den letzten drei Jahrzehnten haben sich Entwicklungen in Richtung globaler Vernetzung nochmals intensiviert: Die Bedeutung transnationaler Strömungen und damit der sie begleitenden globalistischen Ideologie wuchs beinahe ins Unermeßliche. Eine Koalition aus Regierungen, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen verabschiedete 1992 die Agenda 21 in Rio mit den bekannten fünf Schlüsseldokumenten (Klimawandel-Konvention, Biodiversitäts-Konvention, Rio-Deklaration, Konvention über den Schutz des Waldes und Agenda für das 21. Jahrhundert). Ziel ist die Kontrolle über Güter und sämtliche menschlichen Aktivitäten. Die Millenniums-Erklärung der UN 2000 und die Agenda 2030 für „Globale Zukunftsziele für nachhaltige Entwicklung“ können als Meilensteine auf dem Weg zur Transformation der Staaten und Völker in einen Weltstaat gedeutet werden.37 Karl Albrecht Schachtschneider und andere verweisen darauf, daß einige Bestandteile eines künftigen Weltstaates (unter anderem Weltparlament, Internationaler Gerichtshof, Internationaler Strafgerichtshof, Weltbank, Weltarmee und Weltpolizei) rudimentär bereits vorhanden seien, wenngleich noch nicht voll funktionsfähig. Sie gewinnen jedoch (trotz massiver Widerstände) sukzessive an Macht. Die USA wehren sich seit jeher vehement gegen die Gefahr, daß ihre Staatsangehörigen von internationalen Tribunalen verurteilt werden könnten. Dieses Verhalten erinnert an einige Einwände Schmitts gegen den Völkerbund in den 1920er Jahren. Er bringt vor, daß sich nur schwache Staaten, nicht jedoch mächtige, einer solchen Einrichtung unterwerfen würden, wozu auch der Verliererstaat Deutschland zählte. Zusammenfassend ist festzuhalten: Es existieren mehrere Tendenzen auf der weltpolitischen Ebene. Manche sehen eine Möglichkeit, daß langfristig immer mehr Aufgaben zentralisiert werden. Demnach erscheint ein Weltstaat (oder Varianten davon) in Reichweite, wenngleich eher schleichend. Andere sehen eine Zunahme von Komplexität auch auf der globalen Ebene. Die Nationen werden oft totgesagt, sind aber durchaus lebendig. Manche verweisen auf Widerstände gegen einen Weltstaat, nicht zuletzt von den Supermächten, die sich einer solchen Instanz kaum unterwerfen würden. Außerdem ist unklar, wie die vorhandenen Elemente, die einem Weltstaat Leben einhauchen könnten, in ein funktionsfähiges Gebilde umzusetzen sind. Eine etwaige Weltregierung wird nicht nur von den Verfassern von „Veritas“ mit Schrecken und Tyrannei in Verbindung gebracht38, sondern von zahlreichen anderen Autoren, etwa der jüdischen Philosophin Hannah Arendt: Eine Weltregierung wäre ihr zufolge „unkontrolliert und ungebremst von anderen souveränen Mächten … nicht nur ein furchteinflößender Alptraum der Tyrannei, es wäre das Ende des politischen Lebens, wie wir es kennen“.39 Dieses Urteil hat auch nach Jahrzehnten nichts von seiner Richtigkeit eingebüßt. Eine „Civitas maxima“, gleich ob als minimaler Völkerstaat, als Weltbundesstaat, Weltzentralstaat, intensivere global governance oder „kosmopolitische Demokratie“, liefe auf einen friedlosen, freiheits- und rechtsfernen Zustand hinaus. Dafür existieren viele Belege.40 Die Globalisierung der Demokratie ist mit der Quadratur des Kreises zu vergleichen. Ein weltumspannendes Einheitsvolk gibt es nicht, lediglich viele Einzelvölker. Wenngleich die Installierung einer Weltregierung sicherlich nicht in kürze erfolgen wird, ist es dennoch geboten, Tendenzen in dieser Richtung im Auge zu behalten. Gemeint sind vor allem sich intensivierende Diskurse während der Corona-Krise bezüglich der Etablierung einer Neuen Weltordnung, die von bekannten und geachteten Persönlichkeiten, vom UNGeneralsekretär bis hin zum ehemaligen US-Außenminister Henry Kissinger, initiiert werden. Letzterer ist auch mit deutlich über 90 Jahren ein Seismograph für zentrale, weltweit diskutierte Themen, deren Bedeutung in den nächsten Jahren noch wachsen dürfte.41

Anmerkungen
1) veritasliberabitvos.info/aufruf.

2) Statt anderer sind die Namen Hans-Jürgen Papier, Christian Hillgruber und Dietrich Murswiek zu nennen. Letzterer gab in der Jungen Freiheit vom 24.04.2020 ein Interview unter dem Titel „Mit dem Grundgesetz ist das nicht alles vereinbar“, in dem Murswiek die Verhältnismäßigkeit etlicher Einzelmaßnahmen in der Krise bezweifelte.

3) Eine Reihe von Studien ist veröffentlicht in: Karina Reiss / Sucharit Bhakdi: Corona-Fehlalarm? Zahlen, Daten und Hintergründe, Berlin und Wien 2020.

4) Yuval N. Harari: Die Welt nach dem Coronavirus, in: Anna Applebaum / Jakob Augstein (Hg.): Corona und wir. Denkanstöße für eine veränderte Welt, Kindle-Ausgabe 2020: Pos. 1122 ff.

5) Dazu Heribert Lennartz: Der Staat ist nicht allmächtig, in: Die Tagespost vom 28.05.2020.

6) Zu den ersten ausführlicheren Stellungnahmen hierzu: Manfred Spitzer: Pandemie: Was die Krise mit uns macht und was wir daraus machen, München 2020.

7) In Interviewform: Felix Dirsch: Warnungen vor einer Weltregierung stellen keinen Verschwörungsmythos dar, in: Kirchliche Umschau 23 (Juni 2020): S. 7-12.

8) Stellvertretend für andere: Peter Orzechowski: Durch globales Chaos in die Neue Weltordnung, Rottenburg a.N. 2016.

9) Als Beispiel Angelos Chaniotis: Die Öffnung der Welt. Eine Globalgeschichte des Hellenismus, Darmstadt 2019; Hinweise auf die Wurzeln in der Antike finden sich auch in dem monumentalen Werk von Peter Sloterdijk: Sphären, 3. Bd., Frankfurt a.M. 2004.

10) Renate Wind: Christsein im Imperium: Jesusnachfolge als Vision einer anderen Welt, Gütersloh 2016.

11) Dolf Sternberger: Drei Wurzeln der Politik, Frankfurt a.M. 1984, S. 334, spricht von der augustinischen Kritik Roms als Ablehnung des „Weltstaats“, wobei er diese Macht eher als moderat betrachtet.

12) Gelegentlich wird Goethes leicht arroganter Satz zitiert: „Wer Wissenschaft und Kunst besitzt, der hat auch Religion; wer jene beiden nicht besitzt, der habe Religion“ (Hamburger Ausgabe, Bd. I, S. 367).

13) Näheres bei Hans Maier: Dienst der Kirche am Staat. Entwurf einer Typologie, in: ders.: Nachdenken über das Christentum. Reden und Aufsätze, München 1992, S. 66-84, hier S. 74.

14) Zuletzt erschienen zur Thematik aus dem vielschichtigen verschwörungsgläubigen Genre: Eileen DeRolf u.a.: Wir töten die halbe Menschheit – und es wird schnell gehen!: Der Plan der Elite, „minderwertige Völker“ über Krankheiten und Seuchen ... die grünsozialistische Neue Weltordnung!, Fichtenau 2020.

15) Jo Leinen / Andreas Bummel: Das demokratische Weltparlament: Eine kosmopolitische Vision, Berlin 2017, S. 26 ff.

16) So mit Recht Jürgen Habermas: Die Einbeziehung des Anderen. Studien zur politischen Theorie, 2. Auflage, Frankfurt a.M. 1997: S. 192-236, hier S. 210 f.

17) Dazu verschiedene Aufsätze Schmitts zum Völkerbund, nachzulesen bei: Carl Schmitt: Friede oder Pazifismus? Arbeiten zum Völkerrecht und zur internationalen Politik 1924- 1978, herausgegeben, mit einem Vorwort und mit Anmerkungen versehen von Günter Maschke, Berlin 2005.

18) Leinen/Bummel: Das demokratische Weltparlament (wie Anm. 15), S. 59.

19) Ausführlicher: Andreas Bummel / Maja Brauer: Das föderalistische Prinzip in der katholischen Soziallehre und die Frage eines Weltparlaments (Komitee für eine demokratische UNO), Januar 2016.

20) Wolfgang Reinhard: Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, 3. Auflage, München 2003.

21) Zur Kritik der globalistischen Agenda von Franziskus: Matthias Matussek: „Ich mag Ihnen nicht mehr folgen“, in: Junge Freiheit vom 12.04.2019; Martin Lichtmesz: Kann nur ein Gott uns retten?, Schnellroda 2014, S. 232-252.

22) Zu Schmitts Rolle als geheimes Gravitationszentrum des Katholizismus der Zwischenkriegszeit: Manfred Dahlheimer: Carl Schmitt und der deutsche Katholizismus 1888–1936, Paderborn u.a. 1998.

23) Romano Guardini: Ethik. Vorlesungen an der Universität München. Aus dem Nachlaß herausgegeben von Hans Mercker, Bd. 1., Mainz/P
aderborn 1993, S. 547 f.

24) Heinrich Meier: Carl Schmitt, Leo Strauss und „Der Begriff des Politischen“. Zu einem Dialog unter Abwesenden, Stuttgart 1988, S. 49.

25) Aufgrund der Gefahr, daß unpassende Meinungen in die verschwörungsmythologische Ecke gedrängt werden, ist die seriöse Literatur beispielsweise zum Thema „Neue Weltordnung“ überschaubar; siehe etwa Manfred Kleine-Hartlage: „Neue Weltordnung“. Zukunftsplan oder Verschwörungstheorie?, Schnellroda 2016.

26) Der Schweizer Publizist Daniele Ganser hat diese Mißachtung für die USA in viel beachteten Studien untersucht, etwa in „Imperium USA: Die skrupellose Weltmacht“ (Zürich 2020).

27) Als Zusammenfassungen sind aus der Literaturflut heranzuziehen: Jürgen Osterhammel / Niels P. Petersson: Geschichte der Globalisierung: Dimensionen, Prozesse, Epochen, 6. Auflage, München 2019; Andreas Niederberger / Philipp Schick: Globalisierung: Ein interdisziplinäres Handbuch, Stuttgart 2011.
28) Josef Isensee: Weltpolizei für Menschenrechte? Zur Wiederkehr der humanitären Intervention, in: Juristen-Zeitung 50 (05.05.1995), S. 421-429, hier S. 429.

29) So Björn Harms: Abseits demokratischer Kontrolle, in: Junge Freiheit vom 15.05.2020, der einige der zweifelhaften Aktivitäten der Stiftung des Ehepaars Gates aufzählt; Marc 426 Engelhardt: Weltgemeinschaft am Abgrund. Warum wir eine starke UNO brauchen, Bonn 2018, S. 128-144.

30) So mit Recht: Jürgen Liminski: Heimlich, krakenhaft und mit viel Geld, in: Junge Freiheit vom 06.03.2020, der die Einflüsse bis in höchste EU-Gerichte aufzeigt.

31) Zur Verteidigung des Weltstaats: Christoph Horn: Philosophische Argumente für den Weltstaat, in: Allgemeine Zeitschrift für Philosophie 21 (1996), S. 229-251; Vittorio Hösle: Moral und Politik. Grundlagen einer politischen Ethik für das 21. Jahrhundert, München 1997, S. 932-943, hier S. 943, der dafür plädiert, die Souveränität der Staaten auf freiwilligem Weg aufzuheben. Wie realistisch dieser Vorschlag ist, braucht kaum erörtert zu werden.

32) Dazu bereits klassisch: Otfried Höffe: Demokratie im Zeitalter der Globalisierung, München 1999, S. 362-367, der für einen rechtlichen und philosophischen Rahmen plädiert, den die Globalisierung auf allen Ebenen nötig macht.

33) Zum Niederschlag in der Literatur: Matthias Lutz-Bachmann / James Bohman: Weltstaat oder Staatenwelt? Für und wider die Idee einer Weltrepublik, Frankfurt a.M. 2002; Mathias Albert / Rudolf Stichweh (Hg.): Weltstaat und Weltstaatlichkeit. Beobachtungen globaler politischer Strukturbildung, Wiesbaden 2007.

34) Dazu im Überblick: Volker Rittberger u.a. (Hg.): Grundzüge der Weltpolitik: Theorie und Empirie des Weltregierens (Studienbücher Außenpolitik und Internationale Beziehungen), Wiesbaden 2009; Volker Rittberger u.a. (Hg.): Wer regiert die Welt und mit welchem Recht? Beiträge zur Global Governance-Forschung, Baden-Baden 2009; zur Neuordnung des Staatensystems angesichts der Erosion ideologischer Supergebilde wie der UdSSR und Jugoslawiens: Hermann Lübbe: Zivilisationsökumene. Globalisierung kulturell, technisch und politisch, München 2005, bes. S. 94-121.

35) So jüngst auch Engelhardt: Weltgemeinschaft (wie Anm. 29).
Zu Beschreibung und Kritik: Norbert Brieskorn / Michael Reder: Sozialphilosophie, München 2011, S. 121 f.

37) Zur Kritik an dieser Entwicklung: Karl-Albrecht Schachtschneider: Die Souveränität Deutschlands. Souverän ist, wer frei ist, Rottenburg a.N. 2012, S. 160-163; ders.: Die nationale Option. Plädoyer für die Bürgerlichkeit des Bürgers, Rottenburg a.N. 2017, S. 364-376.

38) „Lassen wir nicht zu, daß Jahrhunderte der christlichen Zivilisation unter dem Vorwand eines Virus ausgelöscht werden, um eine verabscheuungswürdige technokratische Tyrannei aufzurichten, in der Menschen, deren Namen und Gesichter man nicht kennt, über das Schicksal der Welt entscheiden können, indem sie uns in eine virtuelle Wirklichkeit verbannen.“

39) Hannah Arendt: Men in Dark Times, San Diego u.a. 1995, S. 81 f.; viel früher schon P.J. Anselm von Feuerbach: Die Weltherrschaft das Grab der Menschheit, Nürnberg 1814.

40) Zur Entwicklung Angelika Emmerich-Fritsche: Vom Völkerrecht zum Weltrecht, Berlin 2007, S. 573 ff.; zur Kritik daran Schachtschneider: Option (wie Anm. 37), S. 365-367.

41) tagesereignis.de/…rdnung-etabliert-werden/15184/ YpJmU2-KyM-ubG6h24iUYkBooYzJM.
Prof. Dr. phil. Felix Dirsch lehrt Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Politische Theorie an verschiedenen in- und ausländischen Universitäten.

Die Neue Ordnung ist eine seit 1946 erscheinende christliche Zeitschrift mit sechs Ausgaben pro Jahr. Chefredakteur ist der römisch-katholische Sozialethiker und Dominikaner Wolfgang Ockenfels und Herausgeber das Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg, dessen Vorsitzender er ist.
prince0357
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Kirchfahrter Archangelus
@prince0357 In der Tat, so ist es.
Ursula Wegmann
Danke für den Einsatz dieser sehr interessanten und bedenkenswerten Sichtweise der Situation! Die Zeitschrift ist bekannt für Qualität, wie es auch dieser Artikel beweist!