Postkommunisten gegen Lebensschutz
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Es ist geradezu ungeheuerlich, um nicht schlimmeres zu sagen, mit welcher Unverschämtheit im Bundestag vertretene Parteien gegen den Lebensschutz kämpfen, der offiziell im Grundgesetz verankert ist. Auch das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach bestätigt, dass die Tötung eines ungeborenen Kindes ein Verbrechen ist, dass allerdings von einer Verfolgung dieses Verbrechens abgesehen wird, wenn die Frau sich zuvor einer Beratung unterzieht. In der Anfrage werden sogenannte „reproduktive Rechte“ als „Menschenrecht“ bezeichnet. Gemeint ist damit ein „Recht auf Abtreibung“. Wenn es ein solches Recht gibt, warum dann nicht auch ein Recht, ein Kind im Alter von drei Monaten, oder sechs Monaten umzubringen? Wo liegt denn da noch der Unterschied? Vielleicht können die Kommunisten uns diese Frage beantworten.
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