"besteht im Erzbistum grundsätzlich nicht"! Grundsätze gelten nicht mehr-Quo vadis ERZ Freiburg?
"Erforderlich ist eine Kontrolle der sog. 3G-Regelungen ab dem 14. Februar 2022 und dies nach geltender Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg solange die Alarmstufen I oder II ausgerufen sind. "Hinweise zu 3G-Gottesdiensten ab 14.02.2022