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Waagerl
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Diese Frau hat was zu sagen.Hört sie euch an ! Was löst eine Verfassunggebende Versammlung in einem Staat aus und was macht sie dann genau ? 1) Eine Verfassunggebende Versammlung repräsentiert die …Mehr
Diese Frau hat was zu sagen.Hört sie euch an !

Was löst eine Verfassunggebende Versammlung in einem Staat aus und was macht sie dann genau ? 1) Eine Verfassunggebende Versammlung repräsentiert die Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und ist somit die faktische Anwendung des überpositiven Rechtes. Kein juristisches Recht steht über dem überpositiven Recht, welches nicht zum juristischen Rechtsbereich gehört. 2) Die Verfassunggebende Versammlung selbst gehört zum juristischen Rechtsbereich. In diesem juristischen Rechtsbereich steht unabänderlich kein anderes Recht über der Verfassunggebenden Versammlung. Sie benötigt allerdings in jedem Falle die Bestimmung eines Gebietes und somit eines räumlichen Geltungsbereiches, über den die Verfassunggebende Versammlung ausgerufen werden soll. 3) Zur Ausrufung einer Verfassunggebenden Versammlung ist berechtigt, wer die Rechte an dem Boden des Gebietes nachweisen kann. Dieser Nachweis wird in den deutschen Gebieten über die Definition der Abstammung als Nachfahre eines Staatsangehöriger des letzten und vorherigen originären Völkerrechtssubjekts (Staat) dokumentiert. Im Falle der Deutschen sind es die 26 Bundesstaaten im Gebietsstand vom 31. Juli 1913. Nach 1918 gab es dann kein weiteres, originäres Staatswesen mehr in den deutschen Gebieten und somit auch keinen Rechtsnachfolger. Diesen Platz nimmt nunmehr die Verfassunggebende Versammlung ein. 4) Alle, zum Zeitpunkt der Ausrufung einer Verfassunggebenden Versammlung bestehenden Rechtsverhältnisse, sind augenblicklich ebenso erloschen, wie alle vorherigen Rechtsgebilde und/oder Rechtsverhältnisse. Dies betrifft ohne Ausnahme alle Verfassungen, Gesetze, Verordnungen, Verwaltungen oder Rechtsgebilde, wie zum Beispiel Staaten, Länder und alle untergeordneten Strukturen des bisherigen Rechtsgebildes. Die Verfassunggebende Versammlung kann aber auf Verlangen des Volkes jederzeit alte Rechtssysteme oder Gebilde erneut rechtswirksam stellen. 5) Die Regierungsgewalt geht in dem Moment der Ausrufung an das Volk zurück, dessen Vertretung die Vollversammlung der Verfassunggebenden Versammlung ist und die als Übergangsregierung, für die Dauer der Verfassunggebenden Versammlung, tätig wird. Sie schützt das gesamte Volk und vor allem dessen Interessen und Rechte. Sie vertritt die Nation im Außenverhältnis und sie kann Verträge mit Dritten schließen. 6) Alle Menschen die zum Zeitpunkt der Ausrufung in dem Gebiet leben, arbeiten oder sich aus anderen Gründen aufhalten, sind von der Versammlung rechtlich erfaßt. Sie werden zu einem Bestandteil des Rechtsaktes Verfassunggebende Versammlung. Es gibt keine Ausnahmen. Wer bei den Abstimmungen über die nun vorgenommenen Änderungen im Rechtsbereich teilnehmen darf, bestimmt eine, von der Vollversammlung erlassene Verfahrensordnung. 7) Die Vollversammlung übernimmt neben der Aufgabe als Übergangsregierung die Entwicklung einer Verfassungsschrift, welchem dem Volke vorzulegen ist. Die Vollversammlung wird alles Notwendige veranlassen, damit das Volk an den Inhalten der neuen Verfassungsurkunde unmittelbar teilnehmen kann. Für die Dauer der Verfassunggebenden Versammlung besteht uneingeschränkte Volkssouveränität. 8) Sobald die fertige Verfassungsurkunde vom Volke abgestimmt wurde und ein neues Wahlgesetz ebenso verabschiedet ist, finden Wahlen für eine neue und reguläre Regierung statt. 9) Nach erfolgreicher Wahl der neuen politischen Vertretung, löst sich die Verfassunggebende Versammlung auf.