Dass ein Kirchenrechtler auf Normen fixiert ist, in allen Ehren, leider hat man in diesem Pontifikat und bei den Handlungen der DBK („Synodaler Weg“ statt ordentliche Synode, um das Kirchenrecht auszuhebeln) nicht den Eindruck, dass rechtliche Vorgaben noch im Stande währen, realen Geschehen zu prägen.
Man wird davon ausgehen dürfen, dass die Bezeichnung Amtschefin (und nicht -sekretärin oder -…Mehr
Dass ein Kirchenrechtler auf Normen fixiert ist, in allen Ehren, leider hat man in diesem Pontifikat und bei den Handlungen der DBK („Synodaler Weg“ statt ordentliche Synode, um das Kirchenrecht auszuhebeln) nicht den Eindruck, dass rechtliche Vorgaben noch im Stande währen, realen Geschehen zu prägen.

Man wird davon ausgehen dürfen, dass die Bezeichnung Amtschefin (und nicht -sekretärin oder -assistentin) schon bewußt gewählt wurde, gerade im Münchner Ordinariat. In den Staatsministerien in München gibt es nämlich auch „Amtschefinnen“, diese stehen aber keinem Büro vor oder assistieren, sondern ihnen obliegt als Ministerialdirektorinnen die reibungslose Erledigung sämtlicher Verwaltungsaufgaben und die personalrechtliche Verantwortung für die Beschäftigen. Frau Stephanie Herrmann, die zukünftige „Amtschefin“ des Ordinariates, ist derzeit als Leitende Ministerialrätin stellvertretende Abteilungsleiterin im Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Vom Begriff „Amtschefin“ wird sie daher "von Hause aus" sicherlich genaue Vorstellungen haben...
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Eine „Amtschefin“ ersetzt nicht den Generalvikar « kathnews

Im Erzbischöflichen Ordinariat München fungiert eine Frau als "Amtschefin". Eine kirchenrechtliche Klarstellung und Einordnung über ein neu …