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Betreff: Gesetzesantrag auf assistierten Suizid für aktive Sterbehilfe

Am 30. November schrieb ich an mehrere Abgeordnete des Bundestages einen Brief, wegen dem vorliegenden Gesetzesantrag auf "assistierten Suizid, für aktive Sterbehilfe". Diesen obigen Artikel von MdB Singhammer bekam ich heute und möchte mich sehr herzlich dafür bedanken.
Gott segne und behüte Sie Herr Abgeordneter Johannes Singhammer!

Hier der Anfang meines Briefes:

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Singhammer,

dem Bundestag liegt ein Gesetzesantrag auf assistierten Suizid vor, für aktive Sterbehilfe. Wie weit sinken wir noch in Deutschland! Alle unsere Werte werden mit Füßen getreten.
„Herr erbarme Dich Deutschland!“.......

Heute bekam ich eine Email mit diesem Anhang:

Liebe Münchnerinnen und Münchner,
MdB Singhammer im Gespräch…


Herbst… November… das ist eine Zeit, in der man vielleicht ein sehr sensibles Thema ansprechen kann: der Umgang mit der Sterbehilfe.

Die Berliner Regierungskoalition will eine gesetzliche Neuregelegung, die klar festlegt, dass gewerbliche Sterbehilfe auf keinen Fall zulässig ist. Der Tod darf nicht zum Geschäft werden!

Mittlerweile gibt es hierzu einen Gesetzentwurf, der mir aber nicht gefällt. Auch in der Ärzteschaft und bei der Deutschen Bischofskonferenz gibt es Bedenken. Augenscheinlich ist in diesem Entwurf geregelt, dass gewerbsmäßig organisierte und angebotene Sterbehilfe künftig unter Strafe gestellt wird. Doch weist er auch noch Lücken auf, die bei der beabsichtigten Gesetzesverschärfung unter Umständen eine fatale Lockerung erlauben: Menschen mit Depressionen, beispielsweise, brauchen Hilfe zur Heilung, nicht zur Beendigung ihres Lebens.

Diese Lücken beziehungsweise Schlupflöcher können schnell zu einem »Dammbruch « führen hin zur aktiven Sterbehilfe. Es darf nicht sein, dass menschliches Leben in irgendeiner Weise verfügbar gemacht wird. Außerdem ist es bei Tötung auf Verlangen weder Ärzten, noch dem Pflegepersonal zu Recht nicht zumutbar, mitzuwirken.
Auch kommerzielle Angebote zur Hilfe zum Selbstmord sind abzulehnen. Hier bestehen Abgrenzungsprobleme zur Unterstützung im privaten Kreis, daher sollte der vorgelegte Gesetzentwurf vom Tisch genommen und eine neuer erarbeitet werden.

Was wir brauchen, ist eine klare Linie, auf einer eindeutigen, unmissverständlichen Vorgabe gründend, die das Leben an sich als höchsten Wert achtet. Hier geht es um Würde, auch beim Sterben – nicht um missbräuchlichen Umgang mit dem Sterben als Teil eines Geschäfts.

Ihre Meinung hierzu interessiert mich! Bitte schreiben Sie mir und teilen Sie mir Ihre persönliche Ansicht mit.
Vielen Dank,
Ihr Johannes Singhammer

www.singhammer.net
johannes.singhammer@bundestag.de
Bürgerbüro Joseph-Seifried-Straße 8, 80995 München