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Romani
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Events in katholische Kirchen.

Entertainment in Kirchen
Romani
Die Erdiözese Freiburg fördert mit der Erzbischof Herrmann-Stiftung eine 10-tägige sakrilegische Entertainment-Show(10 000 Euro-siehe Text). Der Erzbischof genehmigte dieses IN der Kirche stattfindende Treiben.
Unglaublich aber wahr!-Alles gegen das Kirchengesetz:
So mahnt das Wort des Herrn: „Mein Haus soll ein Haus des Gebetes sein!“ (Lk 19,46).
Can. 1210 — An einem heiligen Ort darf nur das …Mehr
Die Erdiözese Freiburg fördert mit der Erzbischof Herrmann-Stiftung eine 10-tägige sakrilegische Entertainment-Show(10 000 Euro-siehe Text). Der Erzbischof genehmigte dieses IN der Kirche stattfindende Treiben.
Unglaublich aber wahr!-Alles gegen das Kirchengesetz:

So mahnt das Wort des Herrn: „Mein Haus soll ein Haus des Gebetes sein!“ (Lk 19,46).
Can. 1210 — An einem heiligen Ort darf nur das zugelassen werden, was der Ausübung oder Förderung von Gottesdienst, Frömmigkeit und Gottesverehrung dient, und ist das verboten, was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist. Der Ordinarius kann aber im Einzelfall einen anderen, der Heiligkeit des Ortes jedoch nicht entgegenstehenden Gebrauch gestatten.

Can. 1220 — § 1. Alle, die es angeht, haben dafür zu sorgen, daß in den Kirchen jene Sauberkeit und Zierde gewahrt werden, die einem Gotteshaus ziemen, und daß von ihm ferngehalten wird, was mit der Heiligkeit des Ortes unvereinbar ist.