Bekanntlich hatte die alte gallische Liturgie manches aus dem Oriente Stammende beibehalten. Wurde ja doch von dort her ein nicht geringer Teil der gallischen Kirche gegründet, und es ging nicht ganz ohne Schwierigkeiten ab bis man in Gallien das Fasten und die Abstinenz an Samstagen durchgesetzt hatte. Ehe die dortige Kirche die römische Übung angenommen, mußten sie, wie die Grieichen, mit der Fastenzeit früher beginnen. Mit Anfang des sechsten Jahrhunderts sehen wir eine entscheiden Reaktion gegen das, dem Oriente entstammende Herkommen eintreten. Das erste Concil von Orleans, das um diese Zeit gehalten wurde, befiehlt den Gläubigen Quadragesima und nicht Quinquagesimafasten vor Ostern zu halten ; und zwar, wie der betreffende Canon ausdrücklich beifügt, damit die Einheit der Gebräuche erhalten bleibe. Gegen Ende desselben Jahrhunderts wiederholt das vierte Concil von Orleans dies Verbot, und was es damit wollte, geht aus der beigefügten Erläuterung hervor, dass man an den Fastensamstagen ebenfalls fasten müsse.
In den Jahren 511 und 541 hatten das erste und das zweite Concil von Orange gegen dieses Herkommen gekämpft. Beide Concilen erließen ausdrückliche Verbote dagegen, dass die Gläubigen verpflichtet würden,#die Fasten schon mit Quinquagesime zu beginnen. Endlich wurde namentlich durch die nachdrückliche Unterstützung Pipins und Karls des Großen die römische Liturgie in Frankreich eingeführt, und so fiel denn die Ansicht, als ob der Samstag nicht als Bußtag betrachtet werden könnte, vollständig. Damit kam denn auch der Montag Quinquagesima als Fastenanfang für die Geistlichen allgemach ( allmählich) in Wegfall, und im dreizehnten Jahrhundert gab es , außer der polnischen Kirche, keine dem Patriarchate des Occidents zugehörige Kirche mehr, in welcher die Fastenzeit früher begann, als in der römischen. Die polnische Kirche allein, die überhaupt vielfach zum griechischen Ritus sich hinneigte, begann ihre Fasten am Montage Septuagesima. Dies wurde im Jahre 1248 von Innocenz IV: förmlich abgeschafft.