Über das Fasten (14 von 16). IV. Vom Fasten entschuldigt. (2) Unvermögen

Der zweite Grund, der vom Fasten entschuldigt, ist das Unvermögen, die Unmöglichkeit, die Unfähigkeit dazu auf lateinisch impotentia sich daran zu halten.[1] Das Unvermögen (impotentia) kann entweder physisch (impotentia physica) oder moralisch (impotentia moralis) sein. Kurz gesagt: kann jemand wirklich nicht fasten, dann ist er nicht durch die Fastenregel verpflichtet. Sollte jemand bisher gedacht haben, dass die vorkonziliare Fastenpraxis sehr rigoros und unmöglich einzuhalten gewesen ist, so wird der im Nachfolgenden eines Besseren belehrt werden. Die Kirche war praktisch, pragmatisch und auf das Wohl der Seelen der Gläubigen bedacht, ohne die Regel an sich zu brechen oder aufzuweichen. Denn die Klassen der Gläubigen, die vom Fasten ausgenommen wurden, sind, wie wir sehen werden, recht zahlreich. [...]

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