JosefBordat
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Risiken und Nebenwirkungen der Gewissensnot

Eine französische Apothekerin lehnt unter Berufung auf ihr Gewissen den Verkauf der „Pille danach“ ab und wird entlassen. Ein Apotheker als Berlin tut es ihr seit Jahren gleich. Er kann allerdings nicht entlassen werden, da er der Inhaber der Apotheke ist. Im meinem Buch Das Gewissen greife ich seinen Fall in Kapitel 5.2.1 auf („Der standhafte Apotheker“, S. 215-222). Nachfolgend gebe ich den Text unverändert wieder: jobo72.wordpress.com/…/risiken-und-neb…

JoBo